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vorstandsschreck 02-05-2005 13:57

2. TEIL!
Tagesordnung EVOTEC für HV am 7.6.2005



7. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung in den §§ 13 und 14 zur Anpassung an erwartete Gesetzesänderungen durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
Die Bundesregierung hat mit Datum vom 17. November 2004 den Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG), abgedruckt in BR-Drs. 3/05 vom 7. Januar 2005, vorgelegt. Das Gesetz soll voraussichtlich am 1. November 2005 und damit noch vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft in Kraft treten.
Der Entwurf des UMAG sieht durch Neufassung von § 123 AktG unter anderem eine Neuregelung der Einberufungsfrist für Hauptversammlungen vor, die künftig mindestens 30 Tage statt bisher einen Monat betragen soll. Darüber hinaus soll an die Stelle eines satzungsmäßigen Hinterlegungserfordernisses als Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung künftig die Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung treten. Ferner sieht der Entwurf des UMAG durch Ergänzung von § 131 Abs. 2 AktG die Möglichkeit vor, den Versammlungsleiter in der Satzung zu einer zeitlichen Begrenzung des Rede- und Fragerechts der Aktionäre in der Hauptversammlung zu ermächtigen. Außerdem erlaubt der Entwurf des UMAG durch Ergänzung des § 131 Abs. 3 AktG, von Aktionären begehrte Auskünfte schon vor der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, um die Hauptversammlung zu straffen, von typischen Standardfragen zu entlasten und somit Zeit für eine inhaltliche Diskussion zu gewinnen.
Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, die Satzung bereits jetzt an die vorgenannten, erwarteten gesetzlichen Neuregelungen anzupassen. Diese Satzungsänderungen sollen allerdings erst und nur dann zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet und damit wirksam werden, wenn das erwartete Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) tatsächlich in Kraft tritt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
7.1 a) § 13 Abs. 3 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: „(3) Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch einmalige Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger. Für die Einberufungsfrist der Hauptversammlung gelten die gesetzlichen Vorschriften."
b) § 13 Abs. 4 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„(4) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der sich nach näherer Maßgabe der folgenden Bestimmungen vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft seine Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat.
Die Anmeldung hat in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter Angabe der Stückzahl der Aktien zu erfolgen, auf welche sich die Anmeldung bezieht. Sie muss der Gesellschaft innerhalb der gesetzlichen Frist vor der Hauptversammlung zugehen.
Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ausreichend und erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft innerhalb der gesetzlichen Frist vor der Hauptversammlung zugehen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
In der Einberufung zur Hauptversammlung können eine besondere Anschrift, an welche Anmeldung und Berechtigungsnachweis zu senden sind, sowie weitere Einzelheiten über die Anmeldung und den Berechtigungsnachweis mitgeteilt werden.“
c) Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderungen gemäß Punkt 7.1 lit. a) und b) der Tagesordnung nur und erst dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn § 123 AktG i.d.F. des Entwurfs des UMAG als Teil eines neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Sofern zwischen der im Bundesgesetzblatt verkündeten Fassung und der Fassung nach dem Entwurf des UMAG Abweichungen bestehen, ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, den Beschluss hinsichtlich des Stichtagsdatums und hinsichtlich der Stelle, bei der der Nachweis einzureichen ist, zu ändern.

7.2 a) § 13 der Satzung wird um folgenden Abs. 5 ergänzt: „(5) Der Vorstand ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, vor der Hauptversammlung Auskünfte auf der Internetseite der Gesellschaft zu erteilen . Die Auskünfte müssen gegebenenfalls dort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung verfügbar und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich sein.“

b) § 14 Abs. 2 der Satzung wird um folgenden Satz 2 ergänzt:
„Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.“


c) Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderungen gemäß Punkt 7.2. lit. a) und b) der Tagesordnung nur und erst dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden , wenn § 131 AktG i.d.F. des Entwurfs des UMAG - abgesehen von lediglich redaktionellen Änderungen - als Teil eines neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist.


8. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen und Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: a) Das Grundkapital der Gesellschaft von zur Zeit Euro 52.287.013,00 wird gegen Bareinlagen um bis zu Euro 10.457.402,00 auf bis zu Euro 62.744.415,00 erhöht durch Ausgabe von bis zu 10.457.402 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von Euro 2,72 je Aktie ausgegeben. Sie sind ab dem 1. Januar 2005 voll gewinnberechtigt.
Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 5 zu 1 zum Preis von EUR 2,72 je Aktie zum Bezug angeboten. Spitzenbeträge sind vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen . Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots im elektronischen Bundesanzeiger. Zur Vereinfachung der Abwicklung kann jeder Aktionär sein Bezugsrecht nur in der Weise ausüben, dass er innerhalb der Bezugsfrist das Bankhaus Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA, Köln, („Sal. Oppenheim“) beauftragt und ermächtigt, die Aktien, die er aufgrund seines Bezugsrechts beziehen möchte, in eigenem Namen, aber für Rechnung des Aktionärs zu zeichnen und nach Zeichnung und Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister auf ein von ihm angegebenes Depotkonto weiter zu übertragen. Der Zeichnungsauftrag an Sal. Oppenheim wird automatisch unwirksam, wenn der Aktionär den vollständigen Bezugspreis nicht bis zum Ende der Bezugsfrist eingezahlt hat. Ein Bezugsrechtshandel wird weder von der Gesellschaft noch von Sal. Oppenheim organisiert werden.
Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene Aktien bzw. die vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Spitzenbeträge können durch Sal. Oppenheim im Rahmen einer Privatplatzierung institutionellen Anlegern zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen.
Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft.
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird insoweit ungültig, als die Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 31. Oktober 2005 durchgeführt worden ist.
b) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung (Grundkapital) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.


Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 8 der Tagesordnung über den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG:
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Kapitalerhöhung in einem glatten Bezugsverhältnis. Dies erleichtert die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre. Die aufgrund des mittelbaren Bezugsrechts nicht bezogenen Aktien sowie die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden im Wege der Privatplatzierung bei institutionellen Anlegern für die Gesellschaft verwertet.

vorstandsschreck 02-05-2005 13:58

3. TEIL!
Tagesordnung EVOTEC für HV am 7.6.2005


9. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Satzungsänderungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Unter Aufhebung der bestehenden satzungsmäßigen Ermächtigung des Vorstands zu Kapitalerhöhungen gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung (genehmigtes Kapital) mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der hiermit beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister wird ein genehmigtes Kapital durch Neufassung von § 5 Abs. 4 der Satzung wie folgt neu geschaffen:
"(4) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 6. Juni 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Geld- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu Euro 26.143.506,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen mit der Maßgabe, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung zu übernehmen sind, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig auszuschließen, a) soweit es erforderlich ist, um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht auszunehmen,
b) soweit es erforderlich ist, um Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechte auf Aktien ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde,
c) bis zu einem rechnerischen Nennbetrag in Höhe von insgesamt Euro 600.000,00, wenn die Kapitalerhöhung zur Ausgabe von Belegschaftsaktien erfolgt,
d) bis zu einem rechnerischen Nennbetrag in Höhe von insgesamt Euro 5.228.701,00 oder, sollte dieser Betrag niedriger sein, von insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der erstmaligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals (jeweils unter Anrechnung der etwaigen Ausnutzung anderweitiger Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ), wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet,
e) bis zu einem rechnerischen Nennbetrag in Höhe von insgesamt Euro 26.143.506,00, wenn die neuen Aktien gegen Sacheinlage in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen (Sach- und Rechtsgesamtheiten) oder Anteilen an Gesellschaften oder Lizenzrechten zum Zwecke der Einlizenzierung von Wirkstoffkandidaten ausgegeben werden,
f) bis zu einem rechnerischen Nennbetrag in Höhe von Euro 26.143.506,00 zum Zweck der Einführung der Aktie der Gesellschaft an einer ausländischen Wertpapierbörse und dabei auch zur Schaffung der Aktien, die Emissionsbanken zur Rückführung einer zur Abwicklung einer Mehrzuteilungsoption vorgenommenen Aktienleihe benötigen; dabei darf der Platzierungspreis den Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft im Zeitpunkt der Festlegung des Platzierungspreises höchstens 5% unterschreiten.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals anzupassen."

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 9 der Tagesordnung über den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG:
Zu Punkt 9 der Tagesordnung wird der Hauptversammlung am 7. Juni 2005 vorgeschlagen, die bestehende satzungsmäßige Ermächtigung des Vorstands zu Kapitalerhöhungen (genehmigtes Kapital), die bis zum 17. Juni 2006 erteilt und bislang in Höhe von Euro 16.776.883,00 ausgenutzt worden ist, aufzuheben und ein neues, aufgestocktes genehmigtes Kapital für die Dauer von fünf Jahren bis zum 6. Juni 2010 zu schaffen.
Die Verwaltung wird dadurch in die Lage versetzt, zum Zweck der Beschaffung weiterer finanzieller Mittel, zur Akquisition von Unternehmen und Beteiligungen sowie Lizenzrechten an Wirkstoffkandidaten oder sonst aus Gründen des Gesellschaftsinteresses Aktien auszugeben, ohne dass jeweils die Hauptversammlung befasst werden muss. Damit die Verwaltung diese Möglichkeit dem Interesse der Gesellschaft entsprechend optimal und flexibel nutzen kann, soll der Beschluss für verschiedene in dem Beschlussvorschlag benannte Zwecke eine Ermächtigung vorsehen, das Bezugsrecht auszuschließen:
Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach lit. a) der Ermächtigung (Ausschluss von Spitzen) dient dem Zweck, ein glattes und handhabbares Bezugsverhältnis bei Kapitalerhöhungen zu ermöglichen, wodurch die Abwicklung der Kapitalmaßnahme erleichtert wird. Die Spitzenbeträge werden jeweils bestmöglich verwertet.
Der Bezugsrechtsausschluss nach lit. b) der zu beschließenden Ermächtigung (Bezugsrechtsausschluss zugunsten von Inhabern bzw. Gläubigern von Options- oder Wandlungsrechten) soll es ermöglichen, den Inhabern bzw. Gläubigern von derartigen Rechten einen angemessenen Verwässerungsschutz im Fall von Kapitalerhöhungen zu gewähren. Die Inhaber bzw. Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten können durch Ermäßigung des jeweiligen Options- oder Wandlungspreises, der baren Zuzahlung oder durch Gewährung eines Bezugsrechts auf neue Aktien vor Verwässerung ihrer Umtausch- oder Optionsrechte geschützt werden. Welche der Möglichkeiten im Einzelfall sachgerecht ist, wird die Verwaltung zeitnah zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals entscheiden. Um nicht von vornherein auf die Alternativen der Verminderung des Options- oder Wandlungspreises oder der baren Zuzahlung beschränkt zu sein, wird üblicherweise eine Ermächtigung vorgesehen, das Bezugsrecht der Aktionäre auf neue Aktien insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- oder Wandlungsrechten in dem Umfang ein Bezugsrecht einzuräumen, wie es ihnen zustünde, wenn sie von ihren Bezugsrechten vor der jeweiligen Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung Gebrauch gemacht hätten.
Der Ausschluss des Bezugsrechts unter lit. c) der Ermächtigung (Bezugsrechtsausschluss bei Ausgabe von Belegschaftsaktien) soll es der Verwaltung ermöglichen, die Mitarbeiter der Gesellschaft durch Ausgabe von Belegschaftsaktien am Gesellschaftskapital zu beteiligen, um sie dadurch zu einem besonderen Einsatz für die Gesellschaft zu motivieren und enger an die Gesellschaft zu binden. Vorstand und Aufsichtsrat werden jeweils im Einzelfall prüfen, wie weit es im Interesse der Gesellschaft liegt, unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals Belegschaftsaktien auszugeben, anstatt auf der Grundlage der bestehenden Ermächtigungen oder noch zu beschließender künftiger Ermächtigungen Optionen auf den Bezug junger Aktien auszugeben.
Der Ausschluss des Bezugsrechts bei Barkapitalerhöhungen unter lit. d) der Ermächtigung soll die Verwaltung in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen. Bezugsrechtsemissionen nehmen wegen der jeweils zu treffenden organisatorischen Maßnahmen und zu wahrenden Bezugsfrist sehr viel mehr Zeit in Anspruch als Platzierungen unter Bezugsrechtsausschluss. Auch können durch solche Platzierungen die bei Bezugsrechtsemissionen üblichen Abschläge vermieden werden. Die Eigenmittel der Gesellschaft können daher bei Ausschluss des Bezugsrechts in einem größeren Maße gestärkt werden, als dies bei einer Bezugsrechtsemission der Fall wäre. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erklärt den Bezugsrechtsausschluss unter den Voraussetzungen von lit. d) des vorgeschlagenen Beschlusses zu Punkt 9 der Tagesordnung gerade auch aufgrund dieser Erwägungen für zulässig. Der Umfang einer Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts ist allerdings auf 10% des bei der erstmaligen Ausnutzung im Handelsregister eingetragenen Grundkapitals beschränkt. Durch diese Beschränkung ist eine Verwässerung der alten Aktien und ein Einflussverlust für die Aktionäre praktisch nicht zu befürchten.
Die in lit. e) des vorgeschlagenen Beschlusses zu Punkt 9 der Tagesordnung vorgesehene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll der Gesellschaft insbesondere den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen sowie Lizenzrechten an Wirkstoffkandidaten gegen Gewährung von Aktien ermöglichen. Dies ist eine immer üblicher werdende Form der Akquisition. Die Praxis zeigt, dass in vielen Fällen die Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung insbesondere für die Veräußerung ihrer Anteile oder eines Unternehmens die Verschaffung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangen. Dies gilt in zunehmendem Maße auch für die Einräumung von Lizenzrechten, deren Erwerb in Verfolgung des satzungsmäßigen Unternehmensgegenstands der Gesellschaft (§ 2 Abs. 1 der Satzung) erfolgt und daher aus Gründen des Gesellschaftsinteresses einen entsprechenden Bezugsrechtsausschluss rechtfertigt. Um auch solche Akquisitionsobjekte erwerben zu können, muss die Gesellschaft die Möglichkeit haben, ihr Grundkapital unter Umständen sehr kurzfristig gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Außerdem wird es der Gesellschaft ermöglicht, Unternehmen, Beteiligungen sowie sonstige Vermögensgegenstände, wie z. B. auch Lizenzrechte, zu erwerben, ohne dabei über Gebühr die eigene Liquidität in Anspruch nehmen zu müssen. Dabei könnte die Gesellschaft im Einzelfall z. B. für größere Übernahmen (insbesondere ihrerseits bereits börsennotierter Unternehmen) oder insgesamt ein sehr erhebliches Volumen an jungen Aktien benötigen, womit sich der beträchtliche Umfang des mit der Ermächtigung ermöglichten Bezugsrechtsausschlusses rechtfertigt. Der Vorstand wird jeweils im Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zu einer Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss bei sich konkretisierenden Erwerbsmöglichkeiten Gebrauch machen soll. Er wird das Bezugsrecht nur dann ausschließen, wenn der Erwerb gegen Ausgabe von Aktien an der Gesellschaft im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist.
Schließlich soll die Verwaltung ermächtigt werden, bis zu einem rechnerischen Nennbetrag in Höhe von insgesamt Euro 26.143.506,00 das Bezugsrecht zu dem Zweck auszuschließen, die Aktie der Gesellschaft an einer ausländischen Wertpapierbörse einzuführen (lit. f) des vorgeschlagenen Beschlusses zu Punkt 9 der Tagesordnung). Dabei sollen den beteiligten Emissionsbanken unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auch die Aktien zur Verfügung gestellt werden können, die sie zur Rückführung einer zur Abwicklung einer etwaigen Mehrzuteilungsoption vorgenommenen Aktienleihe benötigen. Die Einführung der Aktie der Gesellschaft auch an Börsen im Ausland, namentlich etwa an dem US-amerikanischen Handelssystem NASDAQ, der wohl bedeutendsten Börse der Welt für Technologiewerte, liegt aus vielfältigen Gründen im Interesse der Gesellschaft. Insbesondere hervorzuheben ist der Umstand, dass etwa die US-amerikanischen Anleger (institutionelle und Privatanleger) Biotechnologiewerten besonderes und möglicherweise größeres Interesse entgegenbringen als der europäische und der deutsche Markt. Aber auch davon abgesehen ist die Aufnahmefähigkeit des deutschen Marktes für junge Aktien begrenzt. Mit der Einführung der Aktie der Gesellschaft etwa an der NASDAQ würde die Gesellschaft also entscheidend ihre Möglichkeit verbessern, sich über weitere Kapitalmaßnahmen neue Liquidität zu verschaffen. Daneben würde die solchermaßen erreichte Erweiterung des Aktionärskreises die Volatilität des Aktienkurses vermindern und ihre Attraktivität steigern, wiederum mit der Folge, dass die Gesellschaft bessere Möglichkeiten hätte, einen künftigen weiteren Kapitalbedarf durch erneute Kapitalmaßnahmen zu decken. Sodann verspricht sich die Gesellschaft durch die Notierung ihrer Aktie an wenigstens einer größeren ausländischen Börse, ihren Bekanntheitsgrad im Ausland zu erweitern und dadurch Vorteile auch im operativen Geschäft zu erlangen. In Betracht kommen namentlich Vertriebsvorteile und die Fähigkeit zur Gewinnung weiterer hochqualifizierter Mitarbeiter, namentlich auch Wissenschaftler. Bereits jetzt sind die Kunden der Gesellschaft überwiegend ausländische Unternehmen und ein sehr großer Teil der Mitarbeiter der Gesellschaft stammt nicht aus Deutschland – eine Tendenz, die sich angesichts der begrenzten Möglichkeiten des deutschen Bewerbermarktes verstärken muss und wird. Was den Umfang der Platzierung – verbunden mit einem Bezugsrechtsausschluss – angeht, so möchte die Gesellschaft in die Lage versetzt sein, nach den Marktverhältnissen im Zeitpunkt einer solchen Börseneinführung etwa sich ergebende Möglichkeiten zur Erweiterung ihres Aktionärskreises und zur Beschaffung neuer Liquidität in so weitem Umfang zu nutzen, wie dies im Licht des Interesses der vorhandenen Aktionäre am Unterbleiben einer Verwässerung ihrer Beteiligungen vertretbar ist. Der Vorstand ist der Auffassung, dass durch die Begrenzung des Umfangs des Bezugsrechtsausschlusses auf ca. 50% des gegenwärtigen Grundkapitals ein angemessener Ausgleich zwischen diesem Verwässerungsschutzinteresse und den vorgenannten Belangen der Gesellschaft garantiert ist, zumal angesichts der im Beschluss enthaltenen Vorgabe, dass sich der Platzierungspreis am im Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Börsenkurs zu orientieren hat.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss in allen Fällen in den umschriebenen Grenzen erforderlich und im Interesse der Gesellschaft geboten.
Der Aufsichtsrat wird seine erforderliche Zustimmung zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts nur dann erteilen, wenn die beschriebenen sowie sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

vorstandsschreck 02-05-2005 13:58

4. TEIL!
Tagesordnung EVOTEC für HV am 7.6.2005

10. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen und Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: a) Der Vorstand und – soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind – der Aufsichtsrat werden ermächtigt, bis zum 6. Juni 2013 für diejenigen Personen, die einer der in nachstehender Ziffer (1) genannten Personengruppen angehören, Aktienoptionsprogramme aufzulegen und einmalig oder mehrfach Bezugsrechte auf bis zu 1.741.481 Stück Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu Euro 1.741.481,00 mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren zu gewähren. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Erfüllung der ausgeübten Bezugsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des unter nachstehend lit. b) zur Beschlussfassung vorgeschlagenen bedingten Kapitals oder durch eigene Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe des zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Punktes 12 der Tagesordnung bzw. etwaiger künftig beschlossener Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft erfolgen. Die Gewährung der Bezugsrechte zum Bezug von Aktien der Gesellschaft und die Ausgabe dieser Aktien erfolgt gemäß folgender Bestimmungen:
(1) Berechtigte Personen
Berechtigt zum Erwerb der Bezugsrechte sind diejenigen Personen, die einer der folgenden Personengruppen angehören: (a) Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft (Gruppe 1);
(b) Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen (Gruppe 2);
(c) Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen (Gruppe 3).

Der Vorstand der Gesellschaft bestimmt den genauen Kreis der berechtigten Personen und den genauen Umfang der ihnen jeweils zu gewährenden Bezugsrechte. Die Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat.
(2) Aufteilung der Bezugsrechte
Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte verteilt sich auf die berechtigten Personengruppen wie folgt: ― Bis zu 700.000 Bezugsrechte entfallen auf die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft (Gruppe 1);
― Bis zu 341.481 Bezugsrechte entfallen auf die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen (Gruppe 2);
― Bis zu 700.000 Bezugsrechte entfallen auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen (Gruppe 3).

(3) Recht zum Bezug von Aktien
Jedes Bezugsrecht gewährt dem Inhaber des Bezugsrechts das Recht, eine auf den Inhaber lautende Aktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises gemäß Ziffer (5) zu erwerben.
(4) Erwerbszeiträume
Die Bezugsrechte dürfen laufend begeben werden. Im Rahmen des Gesamtvolumens sollen je Kalenderjahr nicht mehr als 40% der Bezugsrechte ausgegeben werden.
(5) Ausübungspreis und Erfolgsziel
Der Ausübungspreis zum Erwerb einer Aktie der Gesellschaft entspricht dem Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Tag der Begebung der Bezugsrechte ("Ausgabetag"), mindestens aber dem auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Ausübung der Bezugsrechte ist, dass der Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten 20 Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor Ablauf der Wartezeit gemäß Ziffer (7) den Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten 20 Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Ausgabetag der Bezugsrechte um mindestens 33% übersteigt ("Erfolgsziel"). Wird das Erfolgsziel bei Ablauf der Wartezeit verfehlt, so gilt die vorstehende Regelung mit der Maßgabe entsprechend, dass an die Stelle des Mittelwerts der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten 20 Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor Ablauf der Wartezeit der Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten 20 Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor Ablauf von vier oder fünf Jahren nach dem Ausgabetag der Bezugsrechte tritt.
(6) Anpassung bei Kapitalmaßnahmen
Falls die Gesellschaft während der Laufzeit von Bezugsrechten unter Einräumung eines unmittelbaren oder mittelbaren Bezugsrechts an ihre Aktionäre ihr Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien erhöht oder eigene Aktien veräußert oder Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. –pflichten begibt, können die Bezugsrechtsbedingungen vorsehen, dass der Ausübungspreis nach näherer Maßgabe der Bezugsrechtsbedingungen angepasst wird. Die Bezugsrechtsbedingungen können darüber hinaus eine Anpassung der Bezugsrechte für den Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Kapitalherabsetzung, im Falle einer Neustückelung der Aktien (Aktiensplitt) und Zusammenlegung von Aktien vorsehen.
(7) Wartezeit und Ausübungszeiträume
Die den einzelnen berechtigten Personen jeweils gewährten Bezugsrechte können frühestens nach Ablauf von drei Jahren nach dem Ausgabetag ausgeübt werden ("Wartezeit"). Nach Ablauf des sechsten Jahres seit dem Zeitpunkt ihrer Begebung verfallen nicht wirksam ausgeübte Bezugsrechte. Die Bezugsrechte können in jedem Jahr nur innerhalb bestimmter Zeiträume von jeweils zwei Wochen ausgeübt werden, die jeweils am dritten Handelstag nach der ordentlichen Hauptversammlung, am dritten Handelstag nach der Bilanzpressekonferenz und am dritten Handelstag nachdem der Quartalsbericht der Gesellschaft dem Publikum zur Verfügung gestellt wurde, beginnen.
(8) Persönliches Recht
Die Bezugsrechte können nur durch die berechtigte Person selbst ausgeübt werden. Die Bezugsrechte sind rechtsgeschäftlich nicht übertragbar. Sie sind jedoch vererblich. Die Bezugsrechte können nur ausgeübt werden, solange zwischen der berechtigten Person und der Gesellschaft ein Anstellungs- oder Arbeitsverhältnis besteht. Die Bezugsrechtsbedingungen können abweichend hiervon besondere Regelungen vorsehen für den Fall, dass die berechtigte Person verstirbt oder in den Ruhestand eintritt oder ihr Anstellungs- bzw. Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft in sonstiger nicht kündigungsbedingter Weise endet.
(9) Regelung der Einzelheiten
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten für die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital und die weiteren Bedingungen des Aktienoptionsprogramms einschließlich der Bezugsrechtsbedingungen für die berechtigten Personengruppen festzulegen; abweichend hiervon entscheidet für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft auch insoweit der Aufsichtsrat der Gesellschaft. Zu diesen weiteren Einzelheiten gehören insbesondere Bestimmungen über die Aufteilung der Bezugsrechte innerhalb der berechtigten Personengruppen, den Ausgabetag innerhalb des vorgegebenen Zeitraums, das Verfahren für die Zuteilung an die einzelnen berechtigten Personen und die Ausübung der Bezugsrechte sowie weitere Verfahrensregelungen.
b) Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu Euro 1.741.481,00 durch Ausgabe von bis zu 1.741.481 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00 bedingt erhöht. Das bedingte Kapital dient der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juni 2005 gemäß vorstehend lit. a) ausgegeben und ausgeübt worden sind. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Bezugsrechten von ihren Bezugsrechten auf den Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß lit. a) Ziffer (5) dieses Beschlusses jeweils festgesetzten Ausübungspreis als Ausgabebetrag. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats und - soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind - der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
c) Satzungsänderung
An § 5 der Satzung wird folgender neuer Abs. 8 angefügt:
"(8) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere Euro 1.741.481,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.741.481 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber der Bezugsrechte, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juni 2005 ausgegeben werden, von ihren Rechten auf den Bezug neuer Aktien Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats und – soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind – der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen."

vorstandsschreck 02-05-2005 13:59

5. TEIL!
Tagesordnung EVOTEC für HV am 7.6.2005

11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und Schaffung eines bedingten Kapitals sowie die sich daraus ergebende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die drei nachstehenden Beschlüsse zu fassen: a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Juni 2010 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 200.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu Euro 20.914.805,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.
Die Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen (Teilschuldverschreibungen) können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Sie können auch durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Gesellschaft begeben werden; in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Teilschuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern solcher Teilschuldverschreibungen Options- und/oder Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft zu gewähren.
Die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sachleistung erfolgen, sofern der Wert der Sachleistung dem Ausgabepreis entspricht und dieser den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet.
Bei der Ausgabe der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen steht den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die Teilschuldverschreibungen können den Aktionären auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten werden; sie werden dann von einer Bank oder einem Bankenkonsortium mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen von einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft ausgegeben, soll die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft nach Maßgabe der beiden vorstehenden Sätze sicherstellen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, damit Inhabern oder Gläubigern von bereits zuvor ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechten (bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten) ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte oder nach Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ihren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Dies gilt jedoch nur für Teilschuldverschreibungen mit einem Wandlungs- bzw. Optionsrecht (bzw. einer Options- oder Wandlungspflicht) auf Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu Euro 5.228.701,00 oder, falls dieser Betrag niedriger sein sollte, von 10% des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals (jeweils unter Anrechnung der etwaigen Ausnutzung anderweitiger Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, z. B. zur Veräußerung eigener Aktien oder zur Ausgabe von Aktien aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts).
Der Vorstand ist darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit Teilschuldverschreibungen gegen Sachleistung ausgegeben werden sollen und der Bezugsrechtsausschluss im Interesse der Gesellschaft liegt.
Im Fall der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen. Für auf Euro lautende Optionsschuldverschreibungen können die Optionsbedingungen vorsehen, dass der Optionspreis auch durch Übertragung der Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf den Nennbetrag der Teilschuldverschreibungen nicht übersteigen. Soweit sich Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese Bruchteile nach Maßgabe der Optionsanleihebedingungen, gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert werden können.
Im Fall der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber das Recht oder sind, soweit die Wandelanleihebedingungen das vorsehen, verpflichtet, ihre Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann in jedem Fall auf eine volle Währungseinheit (Euro-Cent) auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der Wandelschuldverschreibungen oder einen niedrigeren Ausgabepreis nicht übersteigen.

vorstandsschreck 02-05-2005 14:00

6. TEIL zu TOP 11.!
Tagesordnung EVOTEC für HV am 7.6.2005

In den Options- bzw. Wandelanleihebedingungen kann außerdem vorgesehen werden, dass die Zahl der bei der Ausübung der Options- oder Wandelrechte oder nach der Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zu beziehenden Aktien bzw. ein diesbezügliches Umtauschverhältnis variabel sind und/oder der Options- oder Wandlungspreis innerhalb einer vom Vorstand festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Börsenkurses der Aktien oder als Folge von Verwässerungsschutzbestimmungen während der Laufzeit verändert werden kann.
Der jeweils festzusetzende Options- bzw. Wandlungspreis für eine Aktie auch bei einem variablen Umtauschverhältnis/Wandlungspreis (mit Ausnahme bei Bestehen einer Wandlungs- bzw. Optionspflicht oder soweit der Gesellschaft das Recht eingeräumt ist, bei Endfälligkeit der Wandelschuldverschreibungen (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung) den Anleihegläubigern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft oder einer börsennotierten anderen Gesellschaft zu gewähren) muss entweder mindestens 80% des volumengewichteten Durchschnitts der Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an den letzten fünf Börsentagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Options- oder Wandelschuldverschreibungen betragen oder - für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts - mindestens 80% des volumengewichteten Durchschnitts der Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) während der Bezugsfrist, mit Ausnahme der letzten fünf Kalendertage vor Ablauf der Bezugsfrist, entsprechen. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.
Der Options- bzw. Wandlungspreis kann unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Options- bzw. der Wandelanleihebedingungen durch Zahlung eines entsprechenden Betrags in bar bei Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts (bzw. bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten) bzw. durch Herabsetzung der Zuzahlung ermäßigt werden, wenn die Gesellschaft unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre oder durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln während der Options- oder Wandlungsfrist das Grundkapital erhöht, weitere Options- oder Wandelanleihen begibt oder sonstige Optionsrechte gewährt und den Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts zustehen würde. Statt einer Zahlung in bar bzw. einer Herabsetzung der Zuzahlung kann auch - soweit möglich - das Umtauschverhältnis durch Division des Ausgabebetrags der Anleihe mit einem ermäßigten Wandlungspreis angepasst werden. Die Bedingungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung, des Aktiensplitts oder anderer außerordentlicher Maßnahmen bzw. Ereignisse (wie z. B. ungewöhnlich hohe Dividenden, Kontrollerlangung durch Dritte) eine Anpassung der Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. Options-/Wandlungspflichten vorsehen. Bei einer Kontrollerlangung durch Dritte kann eine marktübliche Anpassung des Options- bzw. Wandlungspreises vorgesehen werden.
Die Options- bzw. Wandelanleihebedingungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, im Fall der Wandlung bzw. Optionsausübung oder bei Erfüllung der Options- bzw. Wandlungspflicht nicht Aktien zu gewähren, sondern einen Geldbetrag zu zahlen, der für die Anzahl der anderenfalls zu liefernden Aktien dem volumengewichteten Durchschnitt der Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) während eines Referenzzeitraums von zehn bis 30 Börsentagen unmittelbar vor oder nach Erklärung der Wandlung bzw. der Optionsausübung entspricht. Die Options- bzw. Wandelanleihebedingungen können auch vorsehen, dass die Options- bzw. Wandelanleihe nach Wahl der Gesellschaft statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Aktien der Gesellschaft oder einer börsennotierten anderen Gesellschaft gewandelt werden können bzw. das Optionsrecht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann oder bei Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten solche Aktien geliefert werden können.
Die Options- bzw. Wandelanleihebedingungen können auch eine Options- bzw. Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem anderen Zeitpunkt) und/oder das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit der Optionsscheine bzw. Wandelschuldverschreibungen (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung) den Anleihegläubigern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft oder einer börsennotierten anderen Gesellschaft zu gewähren. In diesen Fällen müssen die Anleihebedingungen einen Options- bzw. Wandlungspreis von mindestens 80% des volumengewichteten Durchschnitts der Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während eines Referenzzeitraums von zehn bis 30 Börsentagen unmittelbar vor oder nach dem Tag der Fälligkeit vorsehen, auch wenn dieser Durchschnittskurs unterhalb des oben genannten Mindest-Durchschnittskurses (Berechnung der 80%-Grenze bezogen auf einen Zeitraum von fünf Börsentagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Teilschuldverschreibungen oder bezogen auf den Zeitraum der Bezugsfrist (mit Ausnahme der letzten fünf Kalendertage vor Ablauf der Bezugsfrist)) liegt. Der anteilige Betrag des Grundkapitals der bei Wandlung bzw. Optionsausübung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der Teilschuldverschreibungen nicht übersteigen. Ferner ist die Gesellschaft im Fall einer Wandlungs- bzw. Optionspflicht berechtigt, eine etwaige Differenz zwischen dem Nennbetrag der Teilschuldverschreibung und einem in den Anleihebedingungen näher zu bestimmenden Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Pflichtwandlung bzw. Optionsausübung, mindestens jedoch 80% des Börsenkurses der Aktie zum Zeitpunkt der Begebung der Anleihe – wie oben beschrieben - multipliziert mit dem Wandlungsverhältnis bzw. Optionspreis, ganz oder teilweise in bar auszugleichen. § 9 Abs. 1 i.V.m. § 199 Abs. 2 AktG sind jeweils zu beachten.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, eine etwaige Nachrangigkeit der Teilschuldverschreibungen, Options- bzw. Wandlungspreis, dessen Anpassung bei besonderen Ereignissen und den Optionsausübungs- bzw. Wandlungszeitraum zu bestimmen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen begebenden Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Gesellschaft festzulegen.
b) Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu Euro 20.914.805,00 durch Ausgabe von bis zu 20.914.805 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00 bedingt erhöht.Das bedingte Kapital dient der Gewährung von Optionsrechten bzw. Optionspflichten nach Maßgabe der Optionsbedingungen an die Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsanleihen bzw. von Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen an die Inhaber von Wandelanleihen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 7. Juni 2005 bis zum 6. Juni 2010 von der Gesellschaft oder einer ihrer Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehenden Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis.
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der Options- bzw. der Wandelschuldverschreibungen von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen bzw. zur Optionsausübung bzw. Wandlung verpflichtete Inhaber von Teilschuldverschreibungen ihre Verpflichtung zur Optionsausübung bzw. Wandlung erfüllen und das bedingte Kapital nach Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen benötigt wird.
Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
c) § 5 der Satzung wird um einen neuen Abs. 9 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
„(9) Das Grundkapital ist um weitere Euro 20.914.805,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 20.914.805 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital V). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung/Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Juni 2005 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Optionsausübung/Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Optionsausübung/Wandlung erfüllen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreises. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen."

vorstandsschreck 02-05-2005 14:01

7. TEIL zu TOP 11.!
Tagesordnung EVOTEC für HV am 7.6.2005


Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 11 der Tagesordnung gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG:
Die vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 200.000.000,00 sowie zur Schaffung des dazugehörigen bedingten Kapitals von bis zu Euro 20.914.805,00 soll die unten noch näher erläuterten Möglichkeiten der Gesellschaft zur Finanzierung ihrer Aktivitäten erweitern und dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats insbesondere bei Eintritt günstiger Kapitalmarktbedingungen den Weg zu einer im Interesse der Gesellschaft liegenden flexiblen und zeitnahen Finanzierung eröffnen. Die ferner vorgesehene Möglichkeit, neben der Einräumung von Wandel- oder Optionsrechten auch Options- oder Wandelpflichten zu begründen, erweitert den Spielraum für die Ausgestaltung dieses Finanzierungsinstruments. Soweit die Gesellschaft bei Fälligkeit der Anleihe statt der Rückzahlung des Anleihebetrags dem Anleihegläubiger auch Aktien der Gesellschaft oder einer börsennotierten anderen Gesellschaft andienen kann, ohne dass die sonst in der Ermächtigung für die Festlegung des anfänglichen Options- bzw. Wandlungspreises vorgesehenen Untergrenzen (80%) eingehalten werden, steht eine entsprechende Maßnahme im Ermessen des Vorstands, die dieser nur im überwiegenden Interesse der Gesellschaft und damit der Aktionäre vornehmen wird. Dabei können etwaige Nachteile von Options-/Wandlungspflichten für die Inhaber von Teilschuldverschreibungen, die auch während der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen begründet werden können, ganz oder teilweise durch Barzahlung ausgeglichen werden, so dass der Inhaber der Teilschuldverschreibungen wirtschaftlich einen Betrag bis zur Höhe des Nennbetrags der Teilschuldverschreibung in Form von Aktien und einer Barzahlung zurück erhält. Die Barzahlung ist begrenzt, so dass unter Berücksichtigung der Barzahlung der rechnerische Options- bzw. Wandlungspreis für die Aktien mindestens 80% des Börsenkurses – wie in der Ermächtigung näher dargelegt – zum Zeitpunkt der Begebung der Schuldverschreibung entspricht.
Dabei soll die Gesellschaft je nach Marktlage den deutschen oder den internationalen Kapitalmarkt in Anspruch nehmen und die Schuldverschreibungen außer in Euro auch in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes ausgeben können. Die Schuldverschreibungen können auch von in Mehrheitsbesitz stehenden in- oder ausländischen Beteiligungsgesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden. Dabei darf die Gesellschaft Options- oder Wandelschuldverschreibungen insgesamt nur bis zu dem Betrag der Ermächtigung in einem Umfang von Euro 20.914.805,00 als anteiligem Betrag am Grundkapital gewähren, so dass die Ermächtigung vorsieht, dass entweder für diesen Betrag Wandelschuldverschreibungen oder Optionsschuldverschreibungen oder ggf. beide Arten begeben werden können, jedoch insgesamt nur in Bezug auf den genannten anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von Euro 20.914.805,00.
Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen zu (§ 221 Abs. 4 i.V.m. § 186 Abs. 1 AktG). Um die Abwicklung zu erleichtern, soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen an eine Bank oder ein Bankenkonsortium mit der Verpflichtung auszugeben, den Aktionären die Teilverschreibungen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht i.S.v. § 186 Abs. 5 AktG). Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge . Dies erleichtert die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre. Der Ausschluss des Bezugsrechts zugunsten der Inhaber von bereits ausgegebenen Wandelanleihen und Optionsrechten (bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten) hat den Vorteil, dass der Wandlungs- bzw. Optionspreis für die bereits ausgegebenen Wandlungs- bzw. Optionsrechte (bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten) nicht ermäßigt zu werden braucht und dadurch insgesamt ein höherer Mittelzufluss ermöglicht wird. Beide Fälle des Bezugsrechtsausschlusses liegen daher im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre.
Der Ausgabebetrag für die Aktien muss (mit Ausnahme bei Bestehen einer Options- bzw. Wandlungspflicht oder soweit der Gesellschaft das Recht eingeräumt ist, bei Endfälligkeit der Optionsscheine oder Wandelschuldverschreibungen (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung) den Anleihegläubigern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft oder einer börsennotierten anderen Gesellschaft zu gewähren) jeweils mindestens 80% des zeitnah zur Ausgabe der Wandel- und/oder der Optionsanleihen ermittelten Börsenkurses entsprechen. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass das Umtauschverhältnis und/oder der Options- bzw. Wandlungspreis in den Options- bzw. Wandelanleihebedingungen variabel sind und der Options- bzw. Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Börsenkurses der Aktie oder als Folge von Verwässerungsschutzbestimmungen während der Laufzeit festgesetzt wird. Aufgrund dieser Möglichkeit kann eine besonders marktnahe Ausstattung der Emission erreicht werden. Durch die Möglichkeit eines Zuschlags (der sich nach der Laufzeit der Options- bzw. Wandelanleihe erhöhen kann) wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Bedingungen der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen den jeweiligen Kapitalmarktverhältnissen im Zeitpunkt ihrer Ausgabe Rechnung tragen können.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre vollständig auszuschließen, wenn die Ausgabe der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen zu einem Kurs erfolgt, der den Marktwert dieser Anleihen nicht wesentlich unterschreitet. Dies kann zweckmäßig sein, um günstige Börsensituationen rasch wahrnehmen und eine Teilschuldverschreibung schnell und flexibel zu attraktiven Konditionen am Markt platzieren zu können. Die Aktienmärkte sind deutlich volatiler geworden. Die Erzielung möglichst vorteilhafter Emissionsergebnisse hängt daher in verstärktem Maße davon ab, ob auf Marktentwicklungen kurzfristig reagiert werden kann. Für die Gesellschaft günstige, möglichst marktnahe Konditionen können in der Regel nur festgesetzt werden, wenn die Gesellschaft an diese nicht für einen zu langen Angebotszeitraum gebunden ist. Bei Bezugsrechtsemissionen ist, um die Attraktivität der Konditionen und damit die Erfolgschancen der Emission für den ganzen Angebotszeitraum sicherzustellen, in der Regel ein nicht unerheblicher Sicherheitsabschlag erforderlich. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 AktG eine Veröffentlichung des Bezugspreises (und damit bei Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen der Konditionen dieser Anleihe) bis zum drittletzten Tag der Bezugsfrist. Angesichts der häufig zu beobachtenden Volatilität an den Aktienmärkten besteht aber auch dann ein Marktrisiko über mehrere Tage, welches zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung der Anleihekonditionen und so zu nicht marktnahen Konditionen führt. Auch ist bei Bestand eines Bezugsrechts wegen der Ungewissheit dessen Ausübung (Bezugsverhalten) die erforderliche Platzierung bei Dritten gefährdet bzw. mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden. Schließlich kann bei Einräumung eines Bezugsrechts die Gesellschaft wegen der Länge der Bezugsfrist nicht kurzfristig auf günstige bzw. ungünstige Marktverhältnisse reagieren, was zu einer für die Gesellschaft ungünstigen Eigenkapitalbeschaffung führen kann.
Für diesen Fall eines vollständigen Ausschlusses des Bezugsrechts gilt gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG die Bestimmung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG sinngemäß. Die dort geregelte Grenze für Bezugsrechtsausschlüsse von 10% des Grundkapitals ist nach dem Beschlussinhalt einzuhalten. Daher ist die Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien auf einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu Euro 5.228.701,00 oder, falls dieser Betrag niedriger sein sollte, auf 10% des bei Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Dabei sind etwaige Ausnutzungen anderweitiger Ermächtigungen zur Veräußerung eigener Aktien oder zur Ausgabe von Aktien aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts anzurechnen. Aus § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ergibt sich ferner, dass der Ausgabepreis den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreiten darf. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass eine nennenswerte wirtschaftliche Verwässerung des Wertes der Aktien nicht eintritt. Ob ein solcher Verwässerungseffekt bei der bezugsfreien Ausgabe von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen eintritt, kann ermittelt werden, indem der theoretische Marktwert und damit letztlich der hypothetische Börsenpreis der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden errechnet und mit dem Ausgabepreis verglichen wird. Liegt nach pflichtgemäßer Prüfung dieser Ausgabepreis nur unwesentlich unter dem theoretischen Marktpreis bzw. dem hypothetischen Börsenpreis zum Zeitpunkt der Begebung der Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, ist nach dem Sinn und Zweck der Regelung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ein Bezugsrechtsausschluss wegen des nur unwesentlichen Abschlags zulässig. Der Beschluss sieht deshalb vor, dass der Vorstand vor Ausgabe der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangen muss, dass der vorgesehene Ausgabepreis zu keiner nennenswerten Verwässerung des Wertes der Aktien führt. Damit würde der rechnerische Marktwert eines Bezugsrechts auf beinahe Null sinken, so dass den Aktionären durch den Bezugsrechtsausschluss kein nennenswerter wirtschaftlicher Nachteil entstehen kann. Soweit es der Vorstand in der jeweiligen Situation für angemessen hält, sachkundigen Rat einzuholen, kann er sich der Unterstützung durch Experten bedienen. So können die die Emission begleitenden Konsortialbanken dem Vorstand in geeigneter Form versichern, dass eine nennenswerte Verwässerung der Aktien nicht zu erwarten ist. Auch durch eine unabhängige Investmentbank oder einen Sachverständigen kann dies bestätigt werden. Unabhängig von dieser Prüfung durch den Vorstand ist eine marktgerechte Konditionenfestsetzung und damit die Vermeidung einer nennenswerten Wertverwässerung im Fall der Durchführung eines Bookbuilding-Verfahrens gewährleistet. Bei diesem Verfahren werden die Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen zwar zu einem festen Ausgabepreis angeboten; jedoch werden einzelne Bedingungen der Wandel- und Optionsschuldverschreibungen (z. B. Zinssatz und Wandlungs- bzw. Optionspreis) auf der Grundlage der von Investoren abgegebenen Kaufanträge festgelegt und so der Gesamtwert der Anleihe marktnah bestimmt. All dies stellt sicher, dass eine nennenswerte Verwässerung des Wertes der Aktien durch den Bezugsrechtsausschluss nicht eintritt.
Außerdem haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft auch nach Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten jederzeit durch Zukäufe von Aktien über die Börse aufrecht zu erhalten. Demgegenüber ermöglicht die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss der Gesellschaft marktnahe Konditionenfestsetzung, größtmögliche Sicherheit hinsichtlich der Platzierbarkeit bei Dritten und die kurzfristige Ausnutzung günstiger Marktsituationen.
Darüber hinaus soll das Bezugsrecht ausgeschlossen werden können, um Schuldverschreibungen gegen Sachleistungen zu begeben. Dies soll nur geschehen können, wenn der Wert der Sachleistung dem Ausgabepreis der Schuldverschreibung entspricht und den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden errechneten Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ausgabe gegen Sachleistung soll der Gesellschaft insbesondere die Möglichkeit geben, auch Schuldverschreibungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen daran oder dem Erwerb von Wirtschaftsgütern bei solchen Vorhaben einzusetzen. Die Gesellschaft soll weiterhin die Möglichkeit haben, durch solche Akquisitionen ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und ihre Ertragskraft zu steigern. Die Gegenleistungen dabei können oder sollen oft nicht in Geld erbracht werden. Häufig besteht auch der Verkäufer darauf, eine Gegenleistung in anderer Form zu erhalten. Dabei kann eine attraktive Alternative darin liegen, anstelle oder neben Gewährung von Aktien oder von Barleistungen Schuldverschreibungen mit einem Wandlungs- oder Optionsrecht anzubieten. Diese Möglichkeit schafft zusätzliche Flexibilität und erhöht die Wettbewerbschancen der Gesellschaft bei Akquisitionen. Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob der Erwerb und die Hingabe von Schuldverschreibungen gegen Sachleistung im Interesse der Gesellschaft liegt und das Bezugsrecht nur dann ausschließen. Das Wandlungs- und Optionsrecht aus solchen Schuldverschreibungen, die gegen Sachleistung ausgegeben wurden, kann nicht aus dem bedingten Kapital bedient werden. Hierzu bedarf es eines Rückgriffs auf eigene Aktien oder eine Sachkapitalerhöhung. Dafür steht - bei Beschluss der Hauptversammlung - das neu vorgeschlagene genehmigte Kapital zur Verfügung.

vorstandsschreck 02-05-2005 14:01

8. TEIL!
Tagesordnung EVOTEC für HV am 7.6.2005

12. Beschlussfassung über die Änderung der Aufsichtsratsvergütung und Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: a) § 12 Abs. 1 der Satzung in der bisherigen Fassung wird aufgehoben und durch folgende Abs. 1 bis 5 ersetzt:
"(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen für jedes Geschäftsjahr, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2005, eine feste und eine erfolgsorientierte Vergütung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Die feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung beträgt Euro 15.000,00 je Aufsichtsratsmitglied. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten je Ausschuss-Mitgliedschaft zusätzlich Euro 3.750,00 jährlich; der Vorsitzende eines Ausschusses erhält jeweils das Zweifache dieses Betrags.
(3) Als weitere feste Vergütung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied Aktien der Gesellschaft im Wert von Euro 7.500,00, soweit die Gesellschaft ermächtigt ist, eigene Aktien für diesen Zweck zu verwenden. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats gilt das Zweifache, für seinen Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Wertes. Der Wert der Aktien bestimmt sich nach dem Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse des Geschäftsjahres, für das die Vergütung gewährt wird. Ergibt sich keine volle Stückzahl von Aktien, so wird die Zahl der Aktien abgerundet und der Differenzbetrag in bar ausgezahlt.
(4) Die erfolgsorientierte Vergütung beträgt Euro 500,00 für jeden den Betrag von 15 Eurocent übersteigenden Eurocent Aktionärsdividende je Aktie. Die erfolgsorientierte Vergütung ist jeweils nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr zahlbar, für das die erfolgsorientierte Vergütung gewährt wird.
(5) Besteht die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nicht während des gesamten Geschäftsjahres, erhält das betreffende Aufsichtsratsmitglied die feste und die erfolgsorientierte Vergütung zeitanteilig. Übt ein Mitglied des Aufsichtsrats eine mit einer erhöhten Vergütung verbundene Funktion nicht während des gesamten Geschäftsjahres aus, findet in Ansehung des mit der betreffenden Funktion verbundenen Teils der Vergütung der vorstehende Satz entsprechende Anwendung."
b) § 12 Abs. 2 der Satzung in der bisherigen Fassung wird zu § 12 Abs. 6 der neuen Fassung.


Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 12 der Tagesordnung:
Die in bar an die Mitglieder des Aufsichtsrats zu zahlende Vergütung bleibt unverändert. Zusätzlich sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats jährlich Aktien im Wert von Euro 7.500,00 (Vorsitzender das Zweifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Wertes) erhalten. Die sich daraus ergebende gesamte feste Vergütung der Mitglieder des Aufsichtrats beläuft sich nunmehr auf einen ähnlichen Gesamtbetrag wie die Vergütung in vergleichbaren Unternehmen. Damit ist die Gesellschaft auch in Anbetracht der stetig steigenden Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtrats besser in der Lage, herausragende Persönlichkeiten für den Aufsichtsrat zu gewinnen und sie zu halten. Die Zahlung der zusätzlichen Vergütung in Aktien soll das Interesse der Mitglieder des Aufsichtsrats an dem langfristigen Unternehmenserfolg festigen; sie steht damit im Einklang mit den Intentionen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

vorstandsschreck 02-05-2005 14:04

9. TEIL!
Tagesordnung EVOTEC für HV am 7.6.2005

13. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: a) Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, vom Tag der Beschlussfassung an für 18 Monate eigene Aktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu Euro 500.000,00 zu erwerben. Zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach § 71d f. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu Euro 500.000,00 übersteigen. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Im Fall des Erwerbs über die Börse darf der Kaufpreis (ohne Nebenkosten) den Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Erwerb um nicht mehr als 10% über- bzw. um nicht mehr als 20% unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf er den Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 20% über- bzw. unterschreiten.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben wurden, an Mitglieder des Aufsichtsrats als Teil ihrer satzungsgemäßen Vergütung zu übertragen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der Hauptversammlung am 7. Juni 2005 unter Punkt 10 der Tagesordnung beschlossenen Aktienoptionsprogramms gewährt wurden. Soweit eigene Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft übertragen werden sollen, obliegt die Entscheidung hierüber dem Aufsichtsrat der Gesellschaft.
d) Weiterhin wird der Vorstand ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl in der Satzung ermächtigt.
e) Die vorstehenden Ermächtigungen zur Veräußerung oder Einziehung eigener Aktien können ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.


Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 13 der Tagesordnung gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 2 AktG:
Zu Punkt 13 der Tagesordnung wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG für die Dauer von 18 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an zu ermächtigen, unter Einbeziehung bereits erworbener oder der Gesellschaft zuzurechnender Aktien eigene Aktien bis zu einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt Euro 500.000,00 zu erwerben. Die Gesellschaft ist nach dem Beschlussvorschlag berechtigt, die aufgrund dieser oder einer anderen Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien teilweise unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu veräußern oder zu begeben. Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, das Instrument des Erwerbs eigener Aktien für die Dauer von 18 Monaten seit der Beschlussfassung nutzen zu können. Der Erwerb eigener Aktien kann nur über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots erfolgen. Somit erhalten alle Aktionäre in gleicher Weise die Gelegenheit, Aktien an die Gesellschaft zu veräußern, sofern die Gesellschaft von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch macht.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen können die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien über die Börse oder mittels eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre wieder veräußert werden. Mit diesen Möglichkeiten des Verkaufs wird bei der Wiederausgabe der Aktien das Recht der Aktionäre auf Gleichbehandlung gewahrt. Darüber hinaus sieht der Beschlussvorschlag vor, dass der Vorstand die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien an Mitglieder des Aufsichtsrats als Teil ihrer satzungsgemäßen Vergütung übertragen kann. Der Beschlussvorschlag zu Punkt 12 der Tagesordnung sieht vor, dass Mitglieder des Aufsichtsrats künftig einen Wert von Euro 7.500,00 (beim Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt der Wert das Zweifache, bei dem Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats das Eineinhalbfache dieses Betrags) pro Jahr in Aktien der Gesellschaft erhalten. Dieser Wert wird auf der Basis des Mittelwerts der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse des Geschäftsjahres, für das die Vergütung gewährt wird, in Aktien der Gesellschaft geleistet. Ergibt sich bei einer Aktie nur ein Bruchteil, wird auf die nächst niedrigere volle Stückzahl abgerundet und der Differenzbetrag in bar bezahlt. Damit sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats einen Anreiz erhalten, Aktien der Gesellschaft längerfristig zu halten, um damit eine höhere Identifikation mit der Gesellschaft zu erreichen. Die Ermächtigung gemäß Punkt 13 lit. b) der Tagesordnung soll der Gesellschaft die Möglichkeit geben, für diesen Zweck Aktien zu erwerben und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an die Mitglieder des Aufsichtsrats zu übertragen.
Der unter Punkt 13 lit. c) der Tagesordnung vorgeschlagene Beschluss soll der Gesellschaft die Möglichkeit geben, die Bezugsrechte aus dem unter Punkt 10 der Tagesordnung vorgeschlagenen Aktienoptionsprogramm durch den Erwerb eigener Aktien zu bedienen. Die Aktienoptionsprogramme der Gesellschaft dienen dem Ziel, den Unternehmenserfolg durch eine noch stärkere Identifikation zwischen den bezugsberechtigten Personengruppen und dem Unternehmen sowie seiner Aktionäre nachhaltig abzusichern. Die Entscheidung darüber, wie die Bezugsrechte im Einzelfall erfüllt werden, treffen die zuständigen Organe der Gesellschaft; sie werden sich dabei allein vom Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lassen und in der jeweils nächsten Hauptversammlung über ihre Entscheidung berichten.




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Persönliche Anmerkung!
Entsprechend der vorgegebenen Tagesordnung wird es wohl zu einen Gegenantrag / zu Gegenanträgen auf der HV kommen!

vorstandsschreck 07-05-2005 10:49

6. Mai 2005

Evotec OAI beabsichtigt Umstrukturierung des Aufsichtsrats,
um die Implementierung ihrer Strategie der verstärkten eigenen
Wirkstoffentwicklung voranzutreiben

Hamburg, Deutschland | Oxford, England

– Die Evotec OAI AG (Deutsche Börse: EVT, TecDAX 30) gab heute bekannt,
dass sie im Anschluss an den Erwerb von Evotec Neurosciences (ENS) im März 2005 beabsichtigt, ihren Aufsichtsrat umzustrukturieren. Das Unternehmen wird der für den 7. Juni 2005 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen,
Dr. Hubert Birner, Dr. Peter Fellner und Dr. Alfred Oberholz in den
Aufsichtsrat zu wählen und das gerichtlich bestellte Mitglied Mary Tanner
(siehe Pressemitteilung vom 19. Januar 2005), dessen Amtszeit mit dem
Ende der Hauptversammlung abläuft, erneut in das Gremium zu entsenden.

Die neuen Mitglieder werden Evotec OAI bei der Entwicklung zu einem
Wirkstoffforschungs- und -entwicklungsunternehmen mit einer eigenen,
nachhaltigen Pipeline an Arzneistoffkandidaten zur Behandlung von
ZNS-Erkrankungen (zentrales Nervensystem) unterstützen.


Dr. Hubert Birner ist General Partner von TVM Techno Venture Management.
Er war bis zum Erwerb von ENS deren Aufsichtsratsvorsitzender. Dr.
Birner überzeugte führende Venturekapital-Unternehmen davon, sich an
der im März 2004 abgeschlossenen ersten Finanzierungsrunde von ENS
über EUR 25 Millionen zu beteiligen und war eine treibende Kraft hinter der
Strategie, die Synergien zwischen Evotec OAI und ENS zum Aufbau einer
nachhaltigen ZNS-Wirkstoffpipeline zu nutzen
.
Dr. Birner ist Aufsichtsratsmitglied mehrerer Biotechnologie-Unternehmen, darunter Jerini AG und Direvo Biotech AG, und ist mit den wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Aspekten der Branche bestens vertraut. Bevor Dr. Birner 2000 seine Tätigkeit bei TVM aufnahm, war er bei AstraZeneca Leiter des Business Development Europa und Marketingdirektor Deutschland. Als Mitglied des
Aufsichtsrats von Evotec OAI wird Dr. Birner das Unternehmen beim Aufbau
seiner Wirkstoffpipeline unterstützen.

Er wird Dr. Karsten Henco ersetzen, der zum Ende der Hauptversammlung sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt hat.

Dr. Peter Fellner führt die Vernalis plc als Executive Chairman und ist
Chairman bzw. Director einiger weiterer Biotechnologie-Unternehmen. Seine
Laufbahn umfasst sowohl wissenschaftliche als auch leitende Positionen
in der Pharma- und Biotechnologie-Industrie. Dazu gehören seine
Funktionen als Director des Roche UK Research Centre und dann als CEO
von Roche UK. Dr. Fellner war im Anschluss CEO und dann Chairman der
Celltech Group plc. In dieser Funktion hat er die Entwicklung von Celltech
von einem jungen Forschungsunternehmen hin zum größten Biotechnologie-
Unternehmen Englands überwacht bis es dann im Jahr 2004 von UCB
übernommen wurde. Dr. Fellner verfügt über umfangreiche Branchenkenntnisse
und einen enormen Erfahrungsschatz in strategischer Führung,
der Evotec OAI helfen wird, sich zu einem führenden auf ZNSErkrankungen
fokussierten Unternehmen zu entwickeln.
Dr. Fellner wird Dr.
Edwin Moses ersetzen, der sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung vom 12.
April 2005 niedergelegt hat.

Dr. Alfred Oberholz ist Vorstandsmitglied der Degussa AG. Um die strategische
Position der Degussa zu stärken, hat das Unternehmen in jüngster
Zeit sein Kerngeschäft neu ausgerichtet und fokussiert, vor allem durch
Umstrukturierungsmaßnahmen und den Erwerb bzw. Verkauf von Geschäftsteilen.
Bei dieser Neuausrichtung spielte Dr. Oberholz eine maßgebende
Rolle. Er wird Dr. Pol Bamelis ersetzen, der zum Ende der Hauptversammlung
sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt hat.
Die neuen Mitglieder des Aufsichtsrats werden für die verbleibende Amtszeit
der ausscheidenden Mitglieder gewählt.

Professor Heinz Riesenhuber, Aufsichtsratsvorsitzender von Evotec
OAI, kommentierte:
„Ich danke Dr. Bamelis, Dr. Moses und Dr. Henco für
ihr Engagement und ihren professionellen Beitrag zum Erfolg unseres Unternehmens in den vielen Jahren ihrer Amtszeit. Die beiden Gründer, Dr.
Moses und Dr. Henco, haben als Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
von Evotec OAI in der Zeit nach der Fusion eine entscheidende
Rolle beim Aufbau und bei der Entwicklung des Unternehmens gespielt. Dr.
Bamelis ist dem Aufsichtsrat im Juni 2001 beigetreten. Ihre Kompetenz,
Erfahrung und visionäre Kraft waren für das Unternehmen überaus wertvoll
und haben maßgeblich zur erfolgreichen Integration der Standorte in Hamburg
und Abingdon beigetragen, die Evotec OAI zu einem weltweit führenden
Anbieter auf dem Gebiet der Wirkstoffforschung- und
-entwicklung gemacht hat."

Dr. Moses ist seit dem 1. Juli 2001 Mitglied des Aufsichtsrats von Evotec
OAI. Er überwachte den 2000 vollzogenen Zusammenschluss der EVOTEC
BioSystems AG mit Oxford Asymmetry International plc und war bis
zum Abschluss der strategisch bedeutsamen Integration beider Unternehmensteile
Mitglied des Vorstands von Evotec OAI. Zuvor war er als Chief
Executive Officer und Executive Chairman für die erfolgreiche Entwicklung
von Oxford Asymmetry International (OAI) zu einem führenden Spezialisten
in der chemischen Wirkstoffforschung- und –entwicklung verantwortlich. Dr.
Moses hatte OAI 1993 gegründet und in der Folge als Geschäftsführer geleitet.
Dr. Moses wird für Evotec OAI auch weiterhin als Berater tätig sein.
Dr. Karsten Henco ist seit dem 1. Juli 2001 Mitglied des Aufsichtsrates der
Evotec OAI AG. Seit Bestehen des Unternehmens bis zum 1. Juli 2001
fungierte Dr. Henco als Vorstandsvorsitzender/Geschäftsführer und hat
sowohl den Börsengang der EVOTEC BioSystems AG als auch den Zusammenschluss mit Oxford Asymmetry International plc (OAI) zur Evotec
OAI aktiv begleitet und erfolgreich zum Abschluss gebracht. Im Dezember
1993 gehörte Dr. Henco zu den Gründern der EVOTEC BioSystems
GmbH. Dr. Henco wird für Evotec OAI auch weiterhin als Vorsitzender des
wissenschaftlichen Beirats und als Berater tätig sein.


Info-Quelle: per Email eingegangen

OMI 10-05-2005 09:08

10.05.2005 - 09:21
Evotec OAI erreicht fast Break-Even



https://www.boerse-go.de/nachricht/E...n,a214465.html

stronzzo 10-05-2005 10:25

Für Mutige garnicht mal so übel: Chartechnisch Bodenbildung, relative Stärke steigend, Nullienie von unten durchtoßen. Wäre mir mir ein kleiner Zock wert. Stop/Loss 2,80 / 2,50 Why not?

OMI 10-05-2005 16:18

10.05.2005 - 15:57
TecDAX: EVOTEC droht Kursrutsch


Intradaykursstand: 2,65 Euro

Aktueller Tageschart (log) seit dem 10.11.2004 (1 Kerze = 1 Tag)

Kurz-Kommentierung: Die EVOTEC Aktie konnte die bullischen Erwartungen nicht erfüllen und bildete am 7.03.2005 bei 3,65 Euro ein Hoch. Damit scheint die Seitwärtsbewegung seit dem Tief vom 13.08.2004 bei 2,15 Euro der Korrekturformation eines Dreiecks ähnlich, dessen Unterkante am 18.04.2005 nach unten hin gebrochen wurde. Seit dem lief der Kurs seitwärts und berührte im heutigen Hoch (2,73 Euro) beinahe diese Unterkante. In diesem Preisbereich findet sich ein massiver Kreuzwiderstand, bestehend aus der Unterkante des Dreiecks, der GDL 50 (SMA50) und dem Horizontalwiderstand bei 2,74 Euro. Erst ein Anstieg über diese Zone mit anschließendem Bruch des (schwachen) Horizontalwiderstands bei 2,92 Euro eröffnet Potenzial zum angepassten, sekundären Abwärtstrend (3,30 Euro). Präferiert werden wegen des schwachen Chartbildes weitere Abgaben bis zum Tief des Jahres 2004 bei 2,15 Euro. Eingeleitet wird dieses Szenario mit dem Fall unter 2,52 Euro.

http://www.godmode-charts.de/chart/c...oia/dda414.gif

QUelle: boersego

vorstandsschreck 20-05-2005 15:04

Erstes Quartal 2005:
Prognose für 2005 nach starkem Q1 bestätigt

Finanzielle Highlights:

Umsatz für das erste Quartal um 10% auf 15,9 Mio. Euro (2004: 14,4 Mio. Euro) gestiegen
Performance getrieben durch starkes Discovery and Development Services-Geschäft: Umsatz +36% auf 13,5 Mio. Euro (2004: 10,0 Mio. Euro)
Operative Kostenstruktur verbessert, Fokus auf Cash-Generierung im Servicegeschäft
Operatives Ergebnis um 32% auf -4,8 Mio. Euro (2004: -7,1 Mio. Euro) verbessert: Reduzierung der Aufwendungen für Forschung & Entwicklung sowie Vertrieb- und Verwaltung
Operatives Ergebnis vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögengensgegenstände in Discovery and Development Services am Break-Even (-0,2 Mio. Euro)
Umsatz- und Auftragsbuch für 2005 per April auf 56 Mio. Euro angestiegen (April 2004: 47 Mio. Euro); auf gutem Wege Prognose für 2005 zu erreichen
PIPE-Transaktion in Höhe von 27 Mio. Euro gesichert (vorbehaltlich der Genehmigung der Hauptversammlung)


Operative Highlights:

Entwicklung einer nachhaltigen ZNS-Wirkstoffpipeline:

Übernahme von Evotec Neurosciences im März 2005
60 Mio. Euro an liquiden Mitteln, um ZNS-Pipeline voranzubringen und weiter auszubauen
Voraussichtlich bereits 2005 eine Substanz in der Klinik (Phase I)
Deutlich verbesserte Wirksamkeit für Hauptkandidaten im Bereich Stoffwechselerkrankungen


Ausbau und Pflege exzellenter Kundenbeziehungen:

Business Development-Management verstärkt
Aufträge in chemischer Forschung (Discovery Chemistry) mit
Roche, Solvay, Elixir, Vitex und Chroma Therapeutics trotz schwierigen Marktumfelds verlängert
Bereich Chemical and Pharmaceutical Development entwickelt sich positiv: gutes Wachstum und bessere Auftragsvisibilität durch Herstellung und Lieferung mehrerer bereits vermarkteter Produkte

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hinweis meinerseits:
es wurde für die kommende HV ein gegenantrag wegen tagesordnungspunkt TOP 7 gestellt...

OMI 28-06-2005 09:03

Mal wieder auf Evotec geblickt.
Die 2,50 haben als Unterstützung gehalten, nun stehen die 3 Euro im Wege.

http://bigcharts.marketwatch.com/cha...879&mocktick=1

vorstandsschreck 21-07-2005 09:51

Kurs aktuell: 2,93 +1,74% +0,05




21. Juli 2005
Evotec schließt langfristige Vereinbarung mit Almirall über die
Synthese fokussierter Substanzbibliotheken
Zwei-Jahresvertrag im Volumen von über 2,5 Mio. Euro

Hamburg, Deutschland | Oxford, England | Barcelona, Spanien –

Evotec AG (Deutsche Börse: EVT, TecDAX 30) und Almirall Prodesfarma S.A., das führende internationale Pharmaunternehmen Spaniens,
gaben heute
den Abschluss einer zweijährigen Kooperationsvereinbarung zur Synthese
von Substanzbibliotheken bekannt.
Evotec wird mit ihrer Expertise in der Hochgeschwindigkeitsparallellsynthese
von chemischen Substanzen sowie in der medizinischen und computergestützten
Chemie für Almirall mehrere Tausend Arzneistoff-ähnliche Substanzen
entwickeln und synthetisieren. Diese bauen auf ein großes Spektrum
an chemischen Grundstrukturen auf. Evotecs’ hoch moderne Verfahren
zur automatisierten Substanzaufreinigung und Analytik sorgen für einen
sehr hohen Reinheitsgrad jeder einzelnen Substanz. Dieser soll es Almirall
ermöglichen, in ihren pharmazeutischen Screening- und Medizinalchemie-
Programmen qualitativ hochwertige Ergebnisse zu erzielen.
Dr. Mark Ashton, Executive Vice President Business Development
Services bei Evotec, sagte: „Wir freuen uns, dass Almirall Evotec zum
langfristigen Partner für dieses umfangreiche Programm zur Synthese von
Substanzbibliotheken gewählt hat. Wir sind sehr zuversichtlich, dass unsere
eigenen chemischen Grundstrukturen und innovativen Ansätze bei der
Entwicklung neuartiger Moleküle zügig Substanzen mit Wirkstoffpotential
hervorbringen werden. So können wir unseren Partner optimal bei der Suche
nach neuen Arzneistoffen unterstützen.“
„Bei der Suche nach dem geeigneten Partner für unsere ambitionierten
Projekte im Bereich der Substanzbibliotheken waren wir von Evotecs’ Ruf
und ihrer Erfolgsbilanz in der Entwicklung und Synthese von sowohl hoch
diversen als auch fokussierten Substanzbibliotheken sehr beeindruckt“,
sagte Dr. José Ma Palacios, General Director for Research & Development
bei Almiral. „Ihre umfangreiche Erfahrung und Kommunikation, ihre
ausgezeichneten Fähigkeiten im Projektmanagement sowie der Logistik bei
der Lieferung von Substanzbibliotheken bei einem derartigen Projekt hat
uns in unserer Entscheidung bestärkt, Evotec als langfristigen Partner zu
wählen.“
Evotec verfügt über langjährige Erfahrung in der Synthese von Substanzbibliotheken
und ist nachweislich ein weltweit führender Anbieter im Design
und der Synthese qualitativ hochwertiger Substanzbibliotheken. Mit mehr
als 1.000 Mannjahren an Erfahrung in der Parallelsynthese chemischer Substanzen und der notwendigen kritischen Masse, um die Kundenbedürfnisse
optimal zu befriedigen, hat Evotec bis heute mehr als eine Million
einzelne Substanzen geliefert.
Evotec AG
Evotec ist ein führendes Wirkstoffforschungs- und –entwicklungsunternehmen. In
eigenen Forschungsprogrammen und in Auftragsforschungskooperationen entwickelt
das Unternehmen neuartige pharmazeutische Wirkstoffe. In den eigenen
Forschungsprogrammen hat sich Evotec auf die Entwicklung neuer Therapien zur
Behandlung von Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS) spezialisiert
und diesen Bereich durch die Akquisition von Evotec Neurosciences im März 2005
deutlich erweitert. Das Unternehmen hat ein Portfolio an Produkten in der späten
präklinischen Entwicklung. Das am weitesten fortgeschrittene Projekt, ein Subtyp
spezifischer NMDA-Rezeptor-Antagonist zur Behandlung von Alzheimer, Parkinson
und neuropatischen Schmerzen, soll Ende 2005 in die klinische Entwicklung gelangen.
In der Auftragsforschung hat sich Evotec als bevorzugter Partner für pharmazeutische
und Biotechnologie-Unternehmen weltweit etabliert. Evotec verfügt über ein
vollständig integriertes Angebot innovativer Forschungslösungen vom Target bis in
die Phasen der klinischen Studien. Ihr Leistungsspektrum reicht von der Bereitstellung
biologischer Testsysteme und Screening bis hin zur Optimierung von chemischen
Substanzen in der medizinischen Chemie und Wirkstoffherstellung.
Mit über 600 Beschäftigten in Hamburg, Deutschland, und Oxford, England, ist
Evotec bestens positioniert, um durch ihre Geschäftsstrategie, die kurz- und langfristige
Wachstumspotenziale sorgfältig gegeneinander aufwiegt, Wertschöpfung
für ihre Partner, Aktionäre und Mitarbeiter zu schaffen.
www.evotec.com
Almirall
Almirall ist ein führendes Unternehmen im Bereich des Gesundheitswesens. Zur
Steigerung von Gesundheit und Lebensqualität erforscht, entwickelt und vermarktet
das international agierende Pharmaunternehmen Arzneistoffe, die sowohl aus
eigener Forschung und Entwicklung stammen als auch einlizenzierte Substanzen.
Almirall fokussiert ihre Ressourcen in der Forschung auf Indikationsgebiete zur
Behandlung von Asthma, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung, Schuppenflechte
und Gelenkrheumatismus.
Das Unternehmen wird in den nächsten fünf Jahren 500 Millionen Euro in Forschung
und Entwicklung investieren, das größte Investment eines Pharmaunternehmens
in Spanien auf diesem Gebiet. Die Umsatzprognose für das Geschäftsjahr
2005 beträgt 946 Millionen Euro.
Almirall, mit Hauptsitz in Barcelona, Spanien, beschäftigt mehr als 3.200 Mitarbeiter,
davon etwa 500 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung. Almirall ist
mit ihren eigenen sowie mit ihren von angesehenen Unternehmen einlizenzierten
Produkten in mehr als 100 Ländern vertreten. Über Tochtergesellschaften stärkt
das Unternehmen seine Präsenz in Europa und Südamerika.
www.almirall.es

OMI 21-07-2005 12:13

Spannend dürfte es werden, wenn der Kurs über die 3 Euro geht...

vorstandsschreck 25-07-2005 09:02

25 Juli 2005
Procter & Gamble wählt Evotec für pharmazeutische Wirkstoffforschungs-
und chemische Entwicklungsdienstleistungen

Hamburg, Deutschland | Oxford, England – Evotec AG (Deutsche Börse:
EVT, TecDAX 30) und Procter & Gamble Pharmaceuticals, Inc.
(P&GP), eine Tochtergesellschaft des Procter & Gamble Konzerns (NYSE
– PG), gaben heute ihre Zusammenarbeit in der Wirkstoffforschung bekannt.
Im Rahmen mehrerer Dienstleistungsvereinbarungen stellt Evotec
P&GP pharmazeutische Forschungs- und chemische Entwicklungsleistungen
zur Verfügung. P&GP greift damit auf eine umfangreiche Palette von
Evotecs’ Expertise in der Forschung und präklinischen Entwicklung zu. Dazu
gehören Assayentwicklung, Screening, medizinische und computergestützte
Chemie sowie Scale-up und die Produktion pharmazeutischer Wirkstoffe.
Die Kooperation zwischen Evotec und P&GP begann Ende 2004 mit einem
Pilotprojekt im Bereich Screening für ein komplexes Wirkstofftarget von
P&GP. Dieses Projekt wurde inzwischen erfolgreich abgeschlossen. Daraufhin
wurde die Arbeit in diesem Bereich erweitert und auf zusätzliche
Targets ausgedehnt. Beide Unternehmen unterzeichneten darüber hinaus
weitere Dienstleistungsverträge in den Bereichen medizinische Chemie und
pharmazeutisches Scale-up.

Dr. Mark Ashton, Executive Vice President Business Development
Services von Evotec, kommentierte: “Wir sind sehr erfreut, dass P&GP
Evotec als Anbieter für diese Dienstleistungen ausgewählt hat. Dies ist eine
umfangreiche Partnerschaft, welche zahlreiche Disziplinen der pharmazeutischen
Wirkstoffforschung umfasst. Unser hoch motiviertes Team ist überzeugt,
aufbauend auf unserer ausgezeichneten Zusammenarbeit einen
wertvollen Beitrag zu P&GPs Forschungsprojekten beizusteuern.“
„Ein wesentlicher Bestandteil unserer Firmenstrategie ist der Einsatz externer,
besonders flexibler und leistungsfähiger Kapazitäten in Forschung und
Entwicklung. Evotecs’ Fähigkeiten und ihre Erfolgsbilanz in allen genannten
Forschungsdisziplinen, ihre hochmoderne Technologie und ihre Betriebsgröße
geben uns die Sicherheit, dass Evotec für uns ein besonders geeigneter
Anbieter von Dienstleistungen in der pharmazeutischen Forschung
ist“, sagte Dr. Joseph Gardner, Director Research & Development Chemistry
and Discovery Technologies von Procter & Gamble Pharmaceuticals.
„Die bisherigen Leistungen sowie das exzellente Arbeitsklima in
der Kooperation beider Forschungsteams sind eine sehr gute Basis für eine
erfolgreiche Zusammenarbeit.”

OMI 08-08-2005 07:41

05.08.2005
Evotec Marketperformer
SES Research


Die Analysten von SES Research stufen die Aktie von Evotec (ISIN DE0005664809/ WKN 566480) mit dem Rating "Marketperformer" ein.

Das Unternehmen werde am 08. August seine Zahlen für das zweite Quartal 2005 veröffentlichen. Die Prognosen würden wie folgt lauten: Umsatz: 17,60 Mio. Euro, EBITDA: 0,80 Mio. Euro, EBIT:-5,39 Mio. Euro, Nettoergebnis: -4,40 Mio. Euro, EpA: -0,07 Euro.

Im zweiten Quartal sei ENS erst 1 Monat konsolidiert und die Kapitalerhöhung durchgeführt. Kostenstrukturen und Finanzergebnis seien daher nicht repräsentativ. Die Meilensteinzahlung von Boehringer dürfte die Marge positiv beeinflussen. Die Analysten würden keine Änderung des Ausblicks erwarten.

Die Analysten von SES Research sind der Meinung, dass das Rating "Marketperformer" für die Evotec-Aktie auch nach Bekanntgabe der Zahlen Bestand haben wird.

Quelle: aktiencheck

OMI 11-08-2005 07:09

11.08.05 07:46
Hugin-News: Evotec AG

Zweites Quartal 2005: Evotec auf Kurs

Corporate news- Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Hamburg, Deutschland | Oxford, England - Evotec AG (Deutsche Börse: EVT, TecDAX 30) gab heute die Zahlen für das zweite Quartal und das erste Halbjahr 2005 bekannt. Highlights: Entwicklung einer nachhaltigen ZNS-Wirkstoffpipeline: * Leitsubstanz EVT 101 entwickelt sich planmäßig - klinische Phase I beginnt voraussichtlich Ende des Jahres * Kapitalerhöhung bringt 28,4 Mio. Euro zur Finanzierung des Ausbaus der ZNS-Pipeline * Management um Dr. Tim Tasker, einem Experten in der klinischen Wirkstoffentwicklung und im Bereich ZNS, erweitert * Aufsichtsrat entsprechend der Strategie einer stärker wachsenden eigenen Wirkstoffentwicklung angepasst Ausbau und Pflege exzellenter Kundenbeziehungen: * Servicebereich Chemische und Pharmazeutische Entwicklung mit hervorragendem Ergebnis * Strategische Partnerschaften erfolgreich weiterentwickelt: neue umfangreiche und langfristige Vereinbarung mit Procter & Gamble unterzeichnet, bedeutende Zusammenarbeit mit Roche in der Chemie um ein weiteres Jahr verlängert * Erster Meilenstein in Kooperation mit Boehringer Ingelheim erreicht Finanzen: * Umsatz der Gruppe für das erste Halbjahr um 9% auf 34,3 Mio. Euro (2004: 31,3 Mio. Euro) gestiegen; anhaltend starkes Servicegeschäft: Umsatz +18% auf 28,9 Mio. Euro (2004: 24,5 Mio. Euro) * Services Division auf Kurs, 2005 Cash zur zusätzlichen finanziellen Unterstützung der internen Forschung zu generieren; operatives Ergebnis vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in diesem Bereich für das erste Halbjahr am Break-Even (-0,1 Mio. Euro), Q2 positiv (0,4 Mio. Euro) * Evotec Neurosciences (ENS) seit 26. Mai voll konsolidiert; Firmenname und Segmentzusammensetzung angepasst; 17,9 Mio. Euro erworbenes Know-how aus vorklinischen Entwicklungsprojekten (in-process R&D), wie in unserer Branche üblich, direkt abgeschrieben * Evotec verfügt nun über annähernd 60 Mio. Euro liquide Mittel * Umsatz- und Auftragsbuch für 2005 per Juli auf 69 Mio. Euro angestiegen (Juli 2004: 62 Mio. Euro); auf gutem Wege, Prognose für 2005 zu erreichen

"Im zweiten Quartal haben wir bedeutende Fortschritte bei der Integration unserer Neurosciences Akquisition gemacht. Unsere vorklinischen Projekte hinsichtlich unserer Subtyp-spezifischen NMDA-Rezeptorantagonisten verlaufen planmäßig. Für den ersten Wirkstoff sollen die klinischen Studien am Menschen Ende 2005 beginnen", sagte Jörn Aldag, Vorstandsvorsitzender von Evotec. "Zudem haben sich unser Auftragsbestand für das laufende Jahr und unsere Kostenstruktur weiter verbessert. Der Umsatz der Evotec-Gruppe ist gegenüber Vorjahresquartal um 9% gestiegen, im Servicegeschäft um 6%. Im Servicegeschäft war das operative Ergebnis im zweiten Quartal vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände leicht positiv. Wir gehen daher stark davon aus, dass das Servicegeschäft 2005 Cash generieren und so zur Finanzierung unserer internen Forschungsprogramme beitragen wird." Infolge der Akquisition von Evotec Neurosciences (ENS) durch Evotec und nach der am 26. Mai 2005 erfolgten Übertragung der Aktien und der Leitung des Unternehmens auf Evotec sind die Ergebnisse der ENS in den heute berichteten Halbjahres-Zahlen ab dem 26. Mai 2005 in der Evotec-Gruppe voll konsolidiert. Für den Zeitraum vor dem 26. Mai sind die anteiligen ENS-Ergebnisse unter "Anteiliger Verlust von Beteiligungsunternehmen" im nicht-operativen Ergebnis ausgewiesen. Im Zuge der Umsetzung unserer Strategie einer stärker wachsenden internen Wirkstoffforschung und -entwicklung haben wir zudem die Zusammensetzung unserer Segmente angepasst. Diese Anpassung wird ausführlich in unserem ebenfalls heute veröffentlichten Bericht zum zweiten Quartal erläutert. Der Umsatz von Evotec stieg im ersten Halbjahr 2005 um 9% auf 34,3 Mio. Euro (2004: 31,3 Mio. Euro). Das Wachstum resultierte aus der anhaltend starken Umsatzentwicklung unseres Servicegeschäfts (Services Division) im zweiten Quartal 2005. In den ersten sechs Monaten des Jahres nahm der Umsatz in diesem Bereich um 18% auf 28,9 Mio. Euro zu (2004: 24,5 Mio. Euro). Er verbesserte sich in allen Produktlinien gegenüber 2004. Das Wachstum in der chemischen und pharmazeutischen Entwicklung war besonders stark. In der Arzneimittelformulierung (ProPharma) allein erzielten wir einen gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres mehr als verdoppelten Umsatz. Im zweiten Quartal 2005 betrug der Umsatz in unserer Pharmaceuticals Division 0,5 Mio. Euro. Dieser beinhaltet Umsätze aus der Kooperation mit Takeda, die infolge der ENS-Vollkonsolidierung seit dem 26. Mai 2005 in der Gruppe ausgewiesen werden. Da sich diese Umsätze nicht gleichmäßig über das Jahr verteilen, kann der anteilige Umsatz für den Rest des Jahres niedriger ausfallen. Im Jahr 2004 wurden die Umsätze von ENS aus der Targetidentifizierungs-Kooperation mit Takeda für das gesamte erste Quartal voll konsolidiert. Dies führte im ersten Halbjahr 2004 zu Umsätzen in der Pharmaceuticals Division in Höhe von 0,9 Mio. Euro. Der Umsatz mit Drittunternehmen in unserem Geschäftsbereich Tools and Technologies (Evotec Technologies) betrug im ersten Halbjahr 2005 4,9 Mio. Euro (2004: 5,9 Mio. Euro). In Folge der kürzlich erfolgten Markteinführung eines Upgrades unseres Zell-Analysators OperaTM verschiebt sich ein beträchtlicher Anteil des Umsatzes im Bereich "Cell handling technologies". Wir erwarten, dies bis zum Jahresende aufzuholen. Die Herstellkosten der Produktverkäufe beliefen sich in den ersten sechs Monaten 2005 auf 22,2 Mio. Euro (2004: 20,2 Mio. Euro). Dies entspricht einer Bruttomarge von 35,3%, die sich nahezu stabil zum Vorjahres-Halbjahr (35,6%) verhält. Für das zweite Quartal 2005 allein betrug die Bruttomarge 37,2% und verbesserte sich damit deutlich gegenüber dem ersten Quartal 2005 (33,2%) sowie dem zweiten Quartal 2004 (34,1%). Die verhältnismäßig starke Bruttomarge im zweiten Quartal ist auf eine beträchtliche Meilensteinzahlung aus unserer Kooperation mit Boehringer Ingelheim sowie eine gestiegene Bruttomarge in unserer Wirkstoffherstellung zurückzuführen. Die Bruttomarge in unserem Geschäftsbereich Tools and Technologies (Evotec Technologies) ist mit 56,2% nach wie vor stark. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung haben in den ersten sechs Monaten dieses Jahres um 30% auf 5,0 Mio. Euro abgenommen (2004: 7,1 Mio. Euro). Wie auch in vorherigen Berichtsperioden beinhaltet diese Zahl nicht die F&E-Aufwendungen für das Joint Ventures mit DeveloGen. Der Rückgang der F&E-Aufwendungen der Evotec-Gruppe ist eine Fortsetzung der bereits im ersten Quartal zu erkennenden Entwicklung, insofern als er hauptsächlich auf die deutliche Reduzierung der F&E-Aufwendungen in unserer Services Division zurückzuführen ist (unsere vollständig integrierte Forschungsplattform benötigt künftig nur noch ein geringeres Maß an Forschungsinvestitionen). Gleichzeitig sind die F&E-Aufwendungen für unsere internen Programme noch nicht angestiegen. Wir erwarten, dass die F&E-Aufwendungen der Evotec-Gruppe für das Gesamtjahr 2005 steigen werden. Dies wird durch höhere Investitionen in unsere ZNS-Forschung und -Wirkstoffentwicklung sowie die erneute Vollkonsolidierung von ENS seit 26. Mai 2005 hervorgerufen. Unsere Aufwendungen für die Forschungsaktivitäten im Bereich Stoffwechselerkrankungen im Joint Venture mit DeveloGen betrugen 1,0 Mio. Euro (2004: 1,4 Mio. Euro) und sind als "Anteiliger Verlust von Beteiligungsunternehmen" im nicht-operativen Ergebnis verbucht. Die Vertriebs- und Verwaltungskosten haben im ersten Halbjahr 2005 um 4% auf 10,0 Mio. Euro (2004: 10,4 Mio. Euro) abgenommen. Der Rückgang resultiert aus einem sorgfältigen Kostenmanagement inkl. der Umstrukturierung unserer IT-Abteilung sowie unseres Vertriebs- und Marketingmanagements. Im zweiten Quartal sind diese Einsparungen aufgrund von Einmalaufwendungen für unsere Kapitalerhöhung und die Zulassung neuer Aktien nicht offensichtlich erkennbar. Zusätzlich wurden im Unterschied zum ersten Quartal 2005 die Vertriebs- und Verwaltungskosten von ENS für den Zeitraum vom 26. Mai bis 30. Juni 2005 voll konsolidiert. Diese höheren Kosten im zweiten Quartal haben keinen Einfluss auf unsere Services Division. Diesem Geschäftsbereich kamen zusätzlich zu den Kosteneinsparungen die Zuweisung geringerer Allgemeinkosten zu Gute (Corporate Overhead Costs). Im Zuge der zunehmenden Bedeutung unserer eigenen Wirkstoffentwicklung wird ein höherer Anteil der Allgemeinkosten der Pharmaceuticals Division zugerechnet. Das operative Ergebnis vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände verbesserte sich im zweiten Quartal weiter, sowohl gegenüber dem zweiten Quartal 2004 als auch dem ersten Quartal 2005. Für das erste Halbjahr 2005 reduzierte sich dieser operative Verlust um 52% auf 4,0 Mio. Euro (2004: 8,3 Mio. Euro). Diese deutliche Verbesserung resultiert im Wesentlichen aus dem anhaltenden Wachstum, einer günstigeren Umsatzzusammensetzung sowie Kosteneinsparungen in der Services Division: Letztere beinhaltet insbesondere reduzierte Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für unsere Forschungsplattform sowie geringere sonstige betriebliche Aufwendungen infolge unserer Wertberichtigung im vierten Quartal 2004 und einer gegenüber 2004 höheren geplanten Auslastung unserer Pilotanlage. Die verbleibenden sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen die Kosten der für diese Zeit eingeplanten Unterauslastung der Anlagen. Zusätzlich unterstützt durch die reduzierten Vertriebs- und Verwaltungskosten erreichte die Services Division im ersten Halbjahr 2005 mit -0,1 Mio. Euro nahezu den Break-Even beim operativen Ergebnis vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände. Für das zweite Quartal war dieses Ergebnis mit 0,4 Mio. Euro positiv. Das operative Ergebnis inkl. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände betrug -27,2 Mio. Euro (2004: -13,4 Mio. Euro). Wir haben die mit ENS akquirierten internen F&E-Projekte sofort vollständig abgeschrieben, ein Einmalaufwand von 17,9 Mio. Euro. Diese bilanzielle Behandlung der immateriellen Vermögensgegenstände aus der ENS-Akquisition entspricht der gängigen Praxis in unserer Branche und spiegelt die Risiken angemessen wider, die mit der frühen Wirkstoffforschung einhergehen. Dies trifft insbesondere zu für die vorklinische Forschung sowie bei frühen Wirksamkeitsstudien. Inklusive der linearen Abschreibungen, die aus den in der Vergangenheit akquirierten immateriellen Vermögensgegenständen resultieren, beliefen sich die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände insgesamt auf 23,2 Mio. Euro. Der Nettoverlust ist auf 28,1 Mio. Euro angestiegen (2004: 11,8 Mio. Euro), da die oben beschriebenen außerordentlichen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände die operativen Kosteineinsparungen überschritten haben. Zudem haben wir einen Verlust aus Wechselkurseffekten in Höhe von 1,2 Mio. Euro ausgewiesen. Dieser ist im Wesentlichen zunächst liquiditätsunwirksam und resultiert aus der Bewertung unserer US-Dollar-Währungsabsicherung zum Bilanzstichtag. Ob sich dieser bilanzielle Effekt in den kommenden Monaten cash-seitig tatsächlich als Verlust gegenüber den dann aktuellen Devisenkursen niederschlagen wird ist ungewiss. Der Nettoverlust vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände verbesserte sich um 27% auf 4,9 Mio. Euro (2004: 6,7 Mio. Euro). Der Verlust pro Aktie betrug im ersten Halbjahr 2005 0,68 Euro (2004: 0,33 Euro). Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) verbesserte sich im ersten Halbjahr 2005 um 41% auf -2,4 Mio. Euro (2004: -4,1 Mio. Euro). Nach der Akquisition von ENS und unserer Kapitalerhöhung im Juni hat unser Bestand an liquiden Mitteln deutlich zugenommen und betrug per Ende Juni 58,3 Mio. Euro. Prognose für 2005 bestätigt. Nach Ablauf des ersten Halbjahres 2005 bestätigt Evotec erneut ihre am 22. März 2005 veröffentlichte Prognose. Das Umsatz- und Auftragsbuch für das laufende Jahr ist per Ende Juli 2005 auf 69 Mio. Euro angestiegen (+11% gegenüber Vorjahr, Juli 2004: 62 Mio. Euro) und untermauert unsere Prognose.

Telefonkonferenz Evotec wird heute um 14.00 Uhr deutscher Zeit eine Telefonkonferenz in englischer Sprache durchführen. Jörn Aldag, Vorstandsvorsitzender, Dr. Dirk Ehlers, Finanzvorstand, und Dr. John Kemp, Executive Vice President Research & Development Pharmaceuticals Division, werden Ihnen die wesentlichen Ergebnisse und Schwerpunkte aus dem Berichtszeitraum näher erläutern. Einwahlnummer: +49.(0)69.22222 247 (listen only) Webcast: www.evotec.com Eine Aufnahme der Konferenz ist für weitere 24 Stunden unter der Telefonnummer +49.(0)69.22222 0418, Passcode: 8607941#, verfügbar. Zusätzlich wird der Webcast auf unserer Website unter: www.evotec.com - Investors - Financial Reports/Finanzberichte archiviert.

Kontakt: Anne Hennecke, Director, Investor Relations & Corporate Communications, Evotec AG, Tel.: +49-40-56081-210 --- Ende der Mitteilung --- WKN: 566480; ISIN: DE0005664809 ; Index: TecDAX, Prime All Share, CDAX, HDAX, MIDCAP, TECH All Share; Notiert: Prime Standard in Frankfurter Wertpapierbörse, Freiverkehr in Börse Berlin Bremen, Freiverkehr in Bayerische Börse München, Freiverkehr in Börse Düsseldorf, Freiverkehr in Börse Stuttgart, Freiverkehr in Hanseatische Wertpapierbörse zu Hamburg, Freiverkehr in Niedersächsische Börse zu Hannover, Geregelter Markt in Frankfurter Wertpapierbörse;

http://www.evotecoai.com

Hugin ASA 2005. All rights reserved.
Quelle: dpa-AFX

OMI 11-08-2005 12:28

Und der Kurs reagiert mit leichten Kursabschlägen

http://isht.comdirect.de/charts/big....VT.ETR&hcmask=

OMI 11-08-2005 12:33

11.08.2005
Evotec Marketperformer
SES Research


Henner Rüschmeier, Analyst von SES Research, stuft die Aktie von Evotec (ISIN DE0005664809/ WKN 566480) unverändert mit "Marketperformer" ein.

Evotec habe heute die Zahlen zum bewegten 2. Quartal vorgelegt. Der Umsatz betrage 18,4 Mio. EUR und habe somit 750.000 EUR über der Analystenprognose von 17,7 Mio. EUR gelegen. Die EBITDA-Prognose der Analysten von -1,2 Mio. EUR sei primär durch Währungsverluste aus Absicherungsgeschäften in Höhe von 1,2 Mio. EUR deutlich unterschritten worden. Das EBITDA habe -2,4 Mio. EUR betragen.

Wesentlich geprägt seien die Ergebnisse des 2. Quartals durch die Übernahmen von ENS und ProPharma. In diesem Zusammenhang sei es zu einer Zunahme der immateriellen Vermögensgegenstände (präklinische Projekte) in Höhe von 26,5 Mio. EUR gekommen, von denen 17,9 Mio. EUR sofort abgeschrieben worden seien und das Ergebnis deutlich prägen würden. Der Verlust vor Steuern und Anteilen von Minderheitsgesellschaftern habe 24,1 Mio. EUR betragen. Bereinigt um die Abschreibung von 17,9 Mio. EUR liege der Wert bei -6,2 Mio. EUR und damit im Rahmen der Erwartungen. Der Nettofehlbetrag habe bei -23,36 Mio. EUR gelegen.

Die sofortige Abschreibung wesentlicher Teile des immateriellen Vermögens beurteile man nicht negativ, da dies zum einen üblich sei und zum anderen bereits mit dem Ausweis des erheblichen immateriellen Vermögens aus dem OAI-Deal schlechte Erfahrungen gemacht worden seien.

Wichtiger als die heutigen Zahlen und auch die künftigen Quartalszahlen seien die Erfolge in der Forschung und Entwicklung, die sich jedoch kurzfristig kaum in den Umsätzen zeigen würden. Die Kosten der Wirkstoffentwicklung würden die Ergebnisse noch vieler Quartale prägen. Bis 2008 wolle das Unternehmen zumindest 8 Kandidaten in der klinischen Prüfung haben. Positiv zu werten sei, dass das Servicegeschäft operativ profitabel (0,4 Mio. EUR im 2. Quartal vor Abschreibung) arbeite und somit einen Beitrag zu den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten liefere. Für die Bewertung des Unternehmens spiele das Servicegeschäft jedoch nur noch eine untergeordnete Rolle.

Derzeit würden die Analysten ihre Prognosen überarbeiten und die Potenziale überprüfen, die aus der intensivierten Forschungs- und Entwicklungstätigkeit resultieren würden.

Ihr Rating für die Aktie von Evotec belassen die Analysten von SES Research weiterhin auf "Marketperformer" und den Fair Value bei 3,00 EUR.

Quelle: aktiencheck

OMI 17-08-2005 13:17

Es geht wieder in Richtung 2,50 ....

http://bigcharts.marketwatch.com/cha...879&mocktick=1

OMI 15-09-2005 08:38

Evotec weiterhin in der Mitte seines Seitwärtskanals zwischen 2,50 und 3 Euro. Hier dürfte erst Bewegung reinkommen, wenn eine der beiden Grenzen überschritten wird.

vorstandsschreck 16-09-2005 08:51

13.09.05

Evotec Technologies und Genedata schließen Vereinbarung zum gemeinsamen Vertrieb von neuen Lösungen für die Leitstrukturfindung


Hamburg, Deutschland und Basel, Schweiz
Evotec Technologies GmbH, ein globaler Anbieter von innovativen Forschungsgeräten und Technologien für den Life Sciences-Bereich und die pharmazeutische Wirkstoffforschung und Genedata, ein globaler Anbieter von Lösungen in der computerunterstützten Wirkstoffforschung, gaben heute bekannt, dass sie eine Partnerschaft eingegangen sind, um ihre Stärken in den Bereichen High Content- und Hochdurchsatz-Screening zu bündeln.

Evotec Technologies und Genedata erwarten aus der Verbindung von Evotec Technologies' Forschungsgeräten (EVOscreen® and plate::explorer(TM)), der Analysesoftware (Acapella(TM)) und der Software Genedata Screener® von Genedata deutliche Synergien. Die Kombination dieser Produkte erlaubt es, umfangreichere Informationen über potentielle Leitstrukturen zu generieren, erleichtert so die Entscheidungsfindung in der Wirkstoffforschung und reduziert das Risiko von kostspieligen Projektausfällen in späteren Entwicklungsphasen. Evotec Technologies und Genedata haben daher entschieden, das Angebot als Komplettlösung gemeinsam zu vermarkten.

Martin Daffertshofer, Vice President von Evotec Technologies GmbH, sagte: "Im Laufe der vergangenen Jahre hat Evotec Technologies erfolgreich innovative Detektionstechnologien für die Analyse von biologischen Systemen entwickelt und kommerzialisiert. Die auf diese Weise generierten Informationen werden von unserer Software Acapella(TM) analysiert, wobei eine Vielzahl von relevanten biologischen und pharmakologischen Parametern extrahiert wird. Die Kombination von Evotec Technologies' Lösungen für das Hochdurchsatz-Screening und Genedatas' Software für die Wirkstoffsuche erweitern diese Möglichkeiten um eine voll integrierte Sekundärdaten-Analyse, die diese Fülle von Informationen auswertet und so bereits frühzeitig eine erste Prognose von zuverlässigen pharmakologischen Leitstrukturen in der Wirkstoffforschung erlaubt."

Stephan Heyse, Projektleiter Screener bei Genedata AG fügte hinzu: "Durch den routinemäßigen Einsatz von High Content-Assays gewinnt man bereits früh im Wirkstoffforschungsprozess wichtige Informationen über den Wirkungsmechanismus chemischer Verbindungen. Genedata ist ein Pioneer in der Interpretation von komplexen biologischen Daten, die mit Hilfe modernster Technologien aus dem Hochdurchsatz-Screening gewonnen werden. Wir bieten Wissenschaftlern hoch moderne Softwarelösungen für den Einsatz in der Wirkstoffforschung. Durch die Zusammenarbeit mit Evotec Technologies können wir nun eine Komplettlösung zur Datenaufnahme und -interpretation im Rahmen von kinetischen und bildbasierten Hochpräzisionsexperimenten etablieren, die bereits früh in der Wirkstoffforschung dazu beiträgt, die Kosten und das Risiko in diesem Prozess zu reduzieren."

Beide Unternehmen demonstrieren die Vorteile dieser Kooperation auf der 11. jährlichen Konferenz der Society for Biomolecular Screening (SBS) in Genf (Schweiz). Stephen Heyse spricht am Mittwoch, den 14. September 2005, zum Thema "Taking Full Advantage of High-Content Screening Data for Automated Profiling of Drug Activity". In einer vorgestellten Fallstudie wurde ein zellbasierendes Testsystem (Assay) auf dem EVOscreen® Mark III uHTS-System untersucht. Die Anlage wurde mit dem hoch auflösenden, auf konfokalen Bildern basierenden Detektionssystem Opera(TM) betrieben. Durch die anschließende Analyse mit der Genedata Screener® Software wurde die Vielzahl gewonnener Bilddaten genutzt, um systematisch Artefakte von bedeutenden Signalen zu unterscheiden, zuverlässige Information über die Aktivität einer gesamten Substanzbibliothek zu generieren und aktive Substanzen anhand ihres Wirkungsmechanismus frühzeitig zu bestimmen.

Anmerkungen:

Das EVOscreen® System wurde von Evotec Technologies entwickelt. Es ist eine vollständig integrierte Plattform für das Hochdurchsatz-Screening. Das zugrunde liegende Modul zur Handhabung von Mikrotiterplatten kombiniert innovatives "Liquid Handling" mit einer Anzahl anspruchsvoller High Content-Detektionstechnologien. Dank der offenen Software- und Hardwarearchitektur kann EVOscreen® in nahezu allen Bereichen des biomolekularen und zellulären Screening eingesetzt werden.

Das plate::explorer(TM) uHTS System wurde ursprünglich von Carl Zeiss Jena entwickelt und ist jetzt Bestandteil von Evotec Technologies' uHTS Familie. Es kombiniert hoch parallelisierte Auslese - mit besonders robuster Automationstechnologie. Jede Arbeitsstation dieser modularen Screeningseinheit beinhaltet eine Anzahl von Einheiten für das "Liquid handling", die Mikrotiterplattenaufbewahrung / -inkubation und die Detektion.

Acapella(TM) ist eine Datenanalyse-Software, die ein breites Spektrum an Methoden für die Auswertung wissenschaftlicher Daten anbietet. Das Produkt ist das Ergebnis jahrelanger Erfahrungen und profundes Wissens über biologische, pharmazeutische und biotechnologische Datenverarbeitung, stets auf die künftigen Bedürfnisse der Industrie zugeschnitten.

Genedata Screener® ist ein integriertes Computersystem, das auf Screeningprozesse in der Wirkstoffforschung und anderen Life Science-Bereichen zugeschnitten ist. Seine Leistungsstärke in der Validierung, Strukturierung und Interpretation von Screeningdaten erstreckt sich über den gesamten Screeningprozess; von der Validierung von Daten aus dem Primärscreening bis hin zum Erforschen hoch wirksamer Leitstrukturen. Aufgaben, die in der Vergangenheit pro Substanz manuell ausgeführt wurden, sind in einem automatisierten Arbeitsprozess integriert.

Kontakt:
Dr. Martin Daffertshofer,
Evotec Technologies GmbH,
Tel.: +49-40-56081-286,
martin.daffertshofer@evotec-technologies.com

OMI 11-10-2005 22:43

11.10.2005 - 15:33

TecDAX: EVOTEC - Ausbruch beginnt, wenn...



Intradaykurs: 2,70 Euro

Aktueller Wochenchart (log) seit 08.11.2002 (1 Kerze = 1 Woche)

Diagnose: Die EVOTEC Aktie markierte im Oktober 2002 bei 1,01 Euro das AllTimeLow, kletterte anschließend bis 7,23 Euro im September 2003 und korrigiert seit dem ausgiebig. Seit dem Zwischentief im August 2004 bei 2,15 Euro schnürt sich die Bewegungsrange immer enger zusammen und erhält die Konturen eines Dreiecks, dessen Oberkante der Abwärtstrend seit Februar 2004 ist.

Prognose: Heute steigt die Aktie über den Abwärtstrend seit Februar 2004 bei 2,62 Euro und generiert damit ein mittelfristiges Kaufsignal, sofern der Ausbruch auf Wochenschlussbasis Bestand hat. Nächstes Ziel wäre der Widerstandsbereich aus exp. GDL 50 (EMA50) und Horizontalwiderstand bei 2,93 - 3,00 Euro. Darüber ist der primäre Abwärtstrend und die breite Horizontalwiderstandszone bei 3,70 - 3,93 Euro die Triggermarke, welche das übergeordnete Chartbild von neutral auf bullisch wechseln läßt. Fällt die Aktie hingegen unter die Dreiecksunterkante bei 2,53 Euro zurück, drohen Abgaben bis zunächst 2,15 Euro.
http://img.godmode-trader.de/charts/46/2005/ddb2310.gif

Quelle: boersego

OMI 19-10-2005 13:36

Hier ist aus charttechnischer Sicht noch keine Enstcheidung gefallen - es bleibt also spannend.

vorstandsschreck 20-10-2005 08:15

20. Oktober 2005
Evotec verkündet positive Ergebnisse der klinischen Studie zur
Repositionierung ihrer ZNS-aktiven Substanz
Hamburg, Deutschland | Oxford, England –

Evotec AG (Deutsche Börse: EVT, TecDAX 30) gibt heute bekannt, dass die Studie zur Repositionierung
ihrer ZNS-aktiven Substanz (siehe Pressemitteilung vom 18. März 2005)
mit positiven Ergebnissen abgeschlossen wurde.
Die klinische Teststudie an gesunden Probanden wurde durchgeführt, um
die Substanz als potentiell neuen Wirkstoff zur Behandlung von Schlafstörungen
zu bestätigen. Die vorläufigen Ergebnisse dieser Studie zeigen,
dass die Substanz gut verträglich ist und sowohl hinsichtlich Schlafdauer
als auch Schlafqualität eine signifikante Wirksamkeit aufweist. Nachwirkungen
am folgenden Morgen waren dabei kaum zu beobachten.

Jörn Aldag, Vorstandsvorsitzender von Evotec, kommentierte: „Die
positiven Ergebnisse der Repositionierungsstudie stimmen uns zuversichtlich,
mit dem klinischen Entwicklungsprogramm fortzufahren. Evotec hält
die alleinigen kommerziellen Rechte an der Substanz, EVT 201 genannt,
die nun ein wesentlicher Teil unserer ZNS-Entwicklungspipeline wird. Wir
freuen uns damit bereits heute unser wesentliches Ziel, die erste Substanz
bis Ende 2005 in die klinische Entwicklung zu bringen, erreicht zu haben.
Dies ist ein wichtiger Schritt in der Implementierung unserer Strategie, eine
nachhaltige ZNS-Pipeline zu entwickeln. Er zeigt unsere Leistungsfähigkeit
in der Umsetzung unseres Geschäftsmodells.“
Die Substanz wirkt auf GABA A Rezeptoren und hat ein unterschiedliches
präklinisches Wirkprofil im Vergleich zu herkömmlichen Schlafmitteln. Sie
wurde ursprünglich von Roche entwickelt, wo eine klinische Phase I-Studie
erfolgreich durchgeführt wurde. Dies ist das zweite Programm, das Evotec
von Roche einlizenziert hat.

Anmerkungen
Schlafstörungen
Guter und erholsamer Schlaf sind eine Grundvoraussetzung für Gesundheit und
Leistungsfähigkeit. Patienten mit Schlafstörungen leiden an a) Einschlafstörungen;
b) Durchschlafstörungen, d.h. häufigem Aufwachen in der Nacht mit Schwierigkeiten
wieder einzuschlafen oder Aufwachen in den frühen Morgenstunden und
c) nicht erholsamem Schlaf. Bei etwa 50% der Bevölkerung sind regelmäßig Symptome
von Schlafstörungen zu beobachten. Allerdings wird nur ein Bruchteil der
Patienten diagnostiziert und noch weniger verwenden Schlafhilfen. Dennoch ist der
Markt für Schlafmittel in den USA von US$ 1,4 Milliarden im Jahr 2002 auf US$ 1,7
Milliarden im Jahr 2003 gewachsen (Quelle: IMS). Gemäß einer von Credit Suisse
Seite 2
First Boston mit international führenden Schlaftherapeuten durchgeführten Studie
(Januar 2005) ist der Markt für Schlafmittel nach wie vor nicht vollständig erschlossen
und verspricht anhaltendes Wachstum. Die Ärzte betonen, dass
die wesentlichen Erfolgsfaktoren in der Klinik darin liegen, neue Schlafmittel zu
entwickeln, die keine residualen Effekte am Folgetag sowie keine potentielle Abhängigkeit
hervorrufen und gleichzeitig die Fähigkeit haben, die Schlafqualität zu
erhalten bzw. zu verbessern. Sie gehen davon aus, dass der Markteintritt neuer
Medikamente mit differenzierten Profilen hinsichtlich Dosierung, Wirkungsweise
und klinischen Eigenschaften das Wachstum des Marktes beschleunigen wird.

Evotec AG
Evotec ist ein führendes Unternehmen der Wirkstoffforschung und –entwicklung. In
eigenen Forschungsprogrammen und in Auftragsforschungskooperationen generiert
das Unternehmen hochwertige Forschungsergebnisse für seine Partner aus
der Pharma- und Biotechnologieindustrie. In den eigenen Forschungsprogrammen
hat sich Evotec auf die Entwicklung neuer Therapien zur Behandlung von Erkrankungen
des zentralen Nervensystems (ZNS) spezialisiert. Ihr Wirkstoff EVT 201
zur Behandlung von Schlafstörungen befindet sich in Phase I der klinischen Entwicklung.
Darüber hinaus hält das Unternehmen ein Portfolio an Produkten in der
späten präklinischen Entwicklung. Das am weitesten fortgeschrittene Projekt EVT
101, ein Subtyp spezifischer NMDA-Rezeptor-Antagonist zur Behandlung der Alzheimer’schen
Erkrankung, soll Ende 2005 in die klinische Entwicklung gelangen.
In der Auftragsforschung hat sich Evotec als bevorzugter Partner für pharmazeutische
und Biotechnologie-Unternehmen weltweit etabliert. Evotec verfügt über ein
vollständig integriertes Angebot innovativer Forschungslösungen vom Target bis in
die Phasen der klinischen Studien. Ihr Leistungsspektrum reicht von der Bereitstellung
biologischer Testsysteme und Screening bis hin zur Optimierung von chemischen
Substanzen in der medizinischen Chemie und zur Wirkstoffherstellung.
Mit über 600 Beschäftigten in Hamburg, Deutschland, und Oxford und Glasgow,
England, ist Evotec bestens positioniert, um durch ihre Geschäftsstrategie, die
kurz- und langfristige Wachstumspotenziale sorgfältig gegeneinander aufwiegt,
Wertschöpfung für Partner, Aktionäre und Mitarbeiter zu schaffen.
www.evotec.com

vorstandsschreck 03-11-2005 17:13

03.11.2005 - 08:36 Uhr
Evotec weitet Kooperation mit Boehringer auf Screening aus

HAMBURG/OXFORD (Dow Jones)--

Die Evotec AG, hamburg weitet ihre Zusammenarbeit mit der Boehringer Ingelheim GmbH aus. Zukünftig kooperiere man auch im Bereich Ultra-Hochdurchsatzscreening und bei der Entwicklung biochemischer und zellulärer Testsysteme, teilte Evotec am Donnerstag mit. Dazu sollten die Forschungszentren von Boehringer in Biberach und im kanadischen Laval mit Evotec in der Auftragsforschung kooperieren. Bisher arbeiteten beide Unternehmen schon bei der gemeinsamen Identifizierung und Entwicklung von chemischen Substanzen zusammen, die auf G-Protein-gekoppelte Rezeptoren wirkten.

DJG/gjl/jhe



__________________________________________________ _


24.10.2005 - 11:09 Uhr
Evotec Widerstand im Visier

Die Experten von "ExtraChancen" setzen bei der Aktie von Evotec (ISIN DE0005664809/ WKN 566480) auf einen erneuten Angriff auf den Widerstandsbereich um 3 Euro.


Bei Evotec würden die Experten weiter darauf setzen, dass sich die eingeleitete strategische Neupositionierung auch im Kurs der Biotechnologie-Aktie niederschlage. Zur Erinnerung: Das "Top-Investment der Woche" vom 25. Mai (Empf.-Kurs 2,64 Euro) werde künftig mit der inzwischen reintegrierten Tochter Evotec Neuroscience verstärkt, um auf die Entwicklung eigener Wirkstoffe zu setzen. Damit solle die starke Abhängigkeit vom Servicegeschäft reduziert werden.

Dieser Bereich habe einen Umsatzanteil von 80%, habe aber unter der starken US-Konkurrenz, einer ausgeprägten Investitionszurückhaltung in der Pharma-Branche sowie ungünstigen Wechselkursrelationen gelitten. Folge sei eine Gewinnwarnung im vergangenen Jahr gewesen. Die positive Entwicklung des operativen Geschäftes habe sich in den letzten Monaten nicht im Kurs der Aktie niedergeschlagen - erst in der vergangenen Woche hätten die Notierungen etwas angezogen, nachdem positive Ergebnisse einer Studie bekannt gegeben worden seien.

Denn da würden sich erste Erfolge bei der Wirkstoffentwicklung zeigen. Eine Substanz zur Behandlung von Schlafstörungen weise nach Unternehmensberichten in einer Teststudie an gesunden Probanden sowohl eine gute Verträglichkeit als auch eine signifikante Wirksamkeit hinsichtlich Schlafdauer und Schlafqualität auf. "Die positiven Ergebnisse stimmen uns zuversichtlich, mit dem klinischen Entwicklungsprogramm fortzufahren", erkläre Evotec-Chef Jörn Aldag.

Damit habe Evotec sein Ziel erreicht, die erste Substanz bis Ende 2005 in die klinische Entwicklung zu bringen. Dabei handle es sich um EVT 201, das nun ein wesentlicher Teil der Entwicklungspipeline werden solle. Die Lizenz sei vom Schweizer Pharmakonzern Roche erworben worden, der ursprünglich eine andere Anwendung für den Stoff vorgesehen habe.

Die Experten von "ExtraChancen" setzen bei der Evotec-Aktie, die sich in den letzten Monaten trotz des freundlichen Gesamtmarktes nur seitwärts bewegt hat, auf einen erneuten Angriff auf den Widerstandsbereich um 3 Euro. Analyse-Datum: 24.10.2005


Quelle: Finanzen.net

vorstandsschreck 03-11-2005 17:18

03. November 2005

Boehringer Ingelheim weitet Kooperation mit Evotec auf den
Bereich Screening-Dienstleistungen aus
Neue Vertragsabschlüsse mit Boehringer Ingelheim in Deutschland und Kanada



Hamburg, Deutschland | Oxford, England – Evotec AG (Deutsche Börse:
EVT, TecDAX 30) gab heute bekannt, dass Boehringer Ingelheim (Boehringer)
ihre Zusammenarbeit mit Evotec erweitert hat. Zusätzlich zu dem
umfangreichen Forschungsprogramm zur gemeinsamen Identifizierung und
Entwicklung von chemischen Substanzen, die auf G-Protein-gekoppelte
Rezeptoren (GPCRs) wirken (siehe Pressemitteilung vom 8. September
2004), werden Boehringers Forschungszentren in Biberach (Deutschland)
und Laval (Kanada) nun mit Evotec in der Auftragsforschung kooperieren.
Evotec wird seine proprietäre Technologie und sein Know-how in der Entwicklung
biochemischer und zellulärer Testsysteme (Assays) sowie im Ultra-
Hochdurchsatzscreening (uHTS; FCS+plus Detektionsplattform) einsetzen,
um für ausgewählte Targets von Boehringer schnell und mit hoher
Präzision viel versprechende Treffer-Moleküle (Hits) aus Boehringers und
Evotecs Substanzbibliotheken zu identifizieren. Die Forschung an biologisch
aktiven Substanzen wird Boehringer intern weiter vorantreiben, um so
neuartige Medikamente zur Behandlung unterschiedlicher Erkrankungen zu
entwickeln.
Dr. Mark Ashton, Executive Vice President Business Development
Services von Evotec, kommentierte: „Über die Erweiterung der Kooperation
mit Boehringer Ingelheim freuen wir uns sehr. Boehringer verfolgt innovative
Forschungsansätze sehr intensiv und gehört damit zu den erfolgreichsten
pharmazeutischen Unternehmen. Die Tatsache, dass sie Evotec
als Partner für Dienstleistungen im Bereich Assayentwicklung und Screening
gewählt haben, bestätigt die hohe Qualität der Resultate, die wir in
unserer laufenden Kooperation in der Wirkstoffforschung bereits erbringen.“
Professor Mikael Dolsten, Head of Corporate Division Pharma Research/
Discovery, Boehringer Ingelheim GmbH, sagte: “Evotec hat eine
überzeugende Erfolgsgeschichte im Ultra-Hochdurchsatzscreening und in
der Bearbeitung großer Substanzbibliotheken in komplexen Assays. Zudem
bietet Evotecs eigene Detektionstechnologie hoch empfindliche und robuste
Methoden zur Identifizierung von Hits. Diese Fähigkeiten verbunden mit
den Erfahrungen, die wir in unserer laufenden Kooperation gemacht haben,
haben uns davon überzeugt, dass Evotec der ideale Partner für unsere
Wirkstoffsuchprogramme ist.“

......
....

KONTAKTADRESSEN:

Anne Hennecke
Investor Relations &
Corporate Communications
Evotec AG
22525 Hamburg
Phone: +49 – 40 – 56081 286

_________________________

Ute Schmidt
Corporate Division Communications
Boehringer Ingelheim GmbH
55216 Ingelheim
Phone: +49 - 6132 – 77 97296

vorstandsschreck 09-11-2005 10:53

Bericht zum dritten Quartal und den ersten neun Monaten 2005
findet Ihr unter: www.evotec.com



EVOTEC AG

Drittes Quartal 2005:


Drittes Quartal in Folge starke Performance im Servicegeschäft und erste Substanz in Phase I der klinischen Entwicklung



Highlights:


Entwicklung einer nachhaltigen ZNS-Wirkstoffpipeline:

o Erste Phase I-Studie für EVT 201, ein potenzieller neuer Wirkstoff zur Behandlung von Schlafstörungen, erfolgreich abgeschlossen
- Nach Ablauf der Berichtsperiode -

o EVT 101 in der Entwicklung für Alzheimers, Parkinsons und/oder neuropathische Schmerzen auf Kurs, vor Jahresende mit der Phase I zu beginnen

o Dr. David Hallet wird Leiter der medizinischen Chemie im Bereich ZNS

o Pharmazeutisch-wissenschaftlicher Beirat aufgestellt



Ausbau und Pflege exzellenter Kundenbeziehungen:

o Strategische Forschungspartnerschaften entwickeln sich erfolgreich:

1. Rahmen der Kooperation mit Boehringer Ingelheim erweitert

2. Ein weiterer Vertrag in der medizinischen Chemie mit Procter & Gamble Pharmaceuticals, Inc. (P&GP) unterzeichnet

3. Strategische Zusammenarbeit mit Roche in der Chemie auf zusätzliche Mitarbeiter ausgedehnt

o Anhaltend starke Umsatzentwicklung mit Arzneimittelformulierung

o Bedeutende neue Vertragsabschlüsse mit Celgene, Point Therapeutics und Oxagen im Bereich der Laborsynthese, Entwicklung von Herstellungsprozessen und der Wirkstoffproduktion in Pilotanlagen

o ProPharma vollständig in das Servicegeschäft von Evotec integriert



Finanzkennzahlen:

o Umsatz der Evotec-Gruppe in den ersten neun Monaten um 12% auf 53,2 Mio. Euro (2004: 47,4 Mio. Euro),
im dritten Quartal um 18% auf 19,0 Mio. Euro (2004: 16,1 Mio. Euro) gestiegen

o Weiterhin gute Entwicklung unserer Services Division mit einem Umsatzwachstum in den ersten neun Monaten
um 14% auf 43,2 Mio. Euro (2004: 38,0 Mio. Euro)

o Operatives Ergebnis der Services Division vor Abschreibungen immaterieller Vermögensgegenstände erreicht
in den ersten neun Monaten Break-Even (-0,2 Mio. Euro)

o Bestand an liquiden Mitteln: 54 Mio. Euro

o Umsatz- und Auftragsbuch für das Geschäftsjahr 2005 übersteigt mit 76 Mio. Euro per Oktober den
Vorjahresumsatz (Oktober 2004: 72 Mio. Euro)

o Auf Kurs, Prognosen für das Geschäftsjahr 2005 zu erreichen




Mit freundlichen Grüßen / Best regards,
Anne Hennecke
Director, Investor Relations & Corporate Communications

Evotec AG
Schnackenburgallee 114
22525 Hamburg

www.evotec.com

OMI 14-11-2005 13:54

14.11.2005 - 14:08
Evotec startet klinische Studie mit EVT 101



https://www.boerse-go.de/nachricht/E...2,a369602.html

vorstandsschreck 29-11-2005 10:30

29. November 2005
3i hat Beteilung an Evotec auf 4,1% gesenkt
- Verbleibender Anteil soll langfristig gehalten werden -
Hamburg, Deutschland | Oxford, England – Evotec AG (Deutsche Börse:
EVT, TecDAX 30) gab heute bekannt, dass die Beteiligungsgesellschaft 3i
ihren Anteil an der Evotec AG im Rahmen einer zur Zeit stattfindenden
Neuordnung ihres Beteiligungsportfolios von zuvor 7,176% (Stand Mai
2005; nach Kapitalerhöhung vom 24. Juni 2005 entsprechend 5,98%) in
den letzten Wochen durch Verkauf über die Börse auf 4,991% gesenkt hat.

Zudem sind weitere 570.000 Evotec-Aktien gestern ausserbörslich platziert
worden.
Alle veräußerten Aktien hatte 3i im Austausch gegen Oxford Asymmetry
International plc (OAI) Aktien im Zusammenhang mit der Übernahme von
OAI durch Evotec im Jahr 2000 erhalten.
3i hält nunmehr Anteile an Evotec in Höhe von 4,070%, die aus der diesjährigen
Übernahme der Evotec Neurosciences GmbH durch Evotec
stammen. Diese verbleibende Beteiligung wird von 3i als strategische Investition
in das kombinierte Unternehmen betrachtet und soll langfristig
gehalten werden.

www.evotec.com

vorstandsschreck 06-12-2005 10:41

6. Dezember 2005
Evotec erreicht ersten Meilenstein und erhält Erfolgszahlung in
Alzheimer-Kooperation mit Takeda

Hamburg, Deutschland – Evotec AG (Deutsche Börse: EVT, TecDAX 30,
„Evotec“) gab heute das Erreichen des ersten Meilensteins in ihrer sich
über vier Jahre erstreckenden Wirkstoffforschungskooperation mit Takeda
Pharmaceutical Company Limited (Osaka, Japan, „Takeda” ) bekannt.
Evotec hat Takeda die exklusiven Rechte an einem neuartigen Target
(Zielstruktur für neue Medikamente) für die Alzheimer’sche Erkrankung
übertragen und dafür eine Meilensteinzahlung in Millionenhöhe erhalten.
Das Target ist aus der erfolgreichen Targetidentifizierung und –validierung
der letzten Monate hervorgegangen. Evotec hat Anspruch auf weitere substantielle
Meilensteinzahlungen im Falle einer erfolgreichen klinischen Entwicklung
von Substanzen, die auf das ausgewählte Target eine positive
Wirkung haben. Die Zusammenarbeit schreitet insgesamt zügig und produktiv
voran und Evotec wird weitere Meilensteinzahlungen erhalten, sollte
Takeda zusätzliche Targets von Evotec auswählen.
Dr. John Kemp, Executive Vice President R&D Evotec Pharmaceuticals
Division, kommentierte: „Wir sind sehr stolz, den ersten Meilenstein
in unserem Forschungsprojekt mit Takeda erreicht zu haben. Die Zusammenarbeit
hat sich als äußerst produktiv erwiesen. Im Laufe der vergangenen
zwei Jahre haben wir erfolgreich umfangreiche Expertise und Schutzrechte
im Bereich neuartiger Targets für die Alzheimer’sche Erkrankung
aufgebaut. Wir freuen uns darauf, in den Folgejahren gemeinsam dieses
Spektrum innovativer Forschungsansätze weiterzuentwickeln und die
Früchte unserer Arbeit zu ernten.“
In ihrer vierjährigen Zusammenarbeit (siehe Pressemitteilung vom 1. August
2003) beabsichtigen Evotec und Takeda gemeinsam neuartige Targets
unter Berücksichtigung unterschiedlicher Aspekte für die Ursache und
das Fortschreiten der Alzheimer’schen Erkrankung zu identifizieren und zu
validieren und darauf basierend innovative Arzneistoffe zu entwickeln. Den
Zugang zu Evotecs Datenbank patentgeschützter Alzheimer-Targets, den
Forschungsaufwand sowie das Erreichen von Meilensteinen für die Auswahl
von Targets für die weitere Wirkstoffforschung wird Takeda insgesamt
mit bis zu 20 Mio. Euro vergüten
. Darüber hinaus wird Takeda umfangreiche
Meilensteinzahlungen für die erfolgreiche klinische Entwicklung von
Wirkstoffen leisten, die gegenüber diesen Targets eine positive Wirkung
zeigen. Über weitere finanzielle Details wurde Stillschweigen vereinbart.

www.evotec.com



Takeda Pharmaceutical Company, Ltd.
Takeda ist ein globales forschungsbasiertes Unternehmen mit Hauptfokus auf pharmazeutischen
Wirkstoffen. Mehr als 1.000 Forscher führen bei Takeda erstklassige Forschungsarbeiten
unter Einsatz hoch entwickelter Technologien auf Gebieten wie Humangenetik, Rezeptoren
und Enzymen durch. Ihren Fokus in Forschung und Entwicklung legt das Unternehmen
auf ausgewählte Indikationsgebiete, darunter ZNS (Zentrales Nervensystem). Als
größtes Pharmaunternehmen in Japan und einer der Weltmarktführer setzt sich Takeda für
die Verbesserung der Gesundheit der Menschen und für den Fortschritt in der Medizin durch
die Entwicklung erstklassiger pharmazeutischer Produkte ein.
www.takeda.co.jp/index-e.html

OMI 06-12-2005 12:55

Die Börse dankt es heute mit einem Plus von bis zu 5%

http://isht.comdirect.de/charts/big....VT.ETR&hcmask=

OMI 06-12-2005 12:57

06.12.05 10:38
AKTIE IM FOKUS: Evotec sehr fest - Erste Erfolgsprämie erhalten


FRANKFURT (dpa-AFX) - Mit einem Kursplus von mehr als vier Prozent haben Evotec-Aktien am Dienstag auf eine positive Unternehmensnachricht reagiert. Das Hamburger Biotechunternehmen hatte eine erste Erfolgsprämie (1. Meilenstein) aus seiner Alzheimer-Kooperation mit Takeda erhalten.

Bis 10.30 Uhr stieg der Kurs um 4,26 Prozent auf 2,69 Euro. Der TecDAX sank um 0,41 Prozent auf 589,82 Punkte. Das Volumen war mit knapp 180.000 gehandelten Evotec-Stück so hoch wie seit Ende November nicht mehr und fast dreimal so hoch wie an den vergangenen beiden Handelstagen. Im Index-Vergleich war der Titel auch beim Volumen der gehandelten Papiere der Spitzenreiter.

Die Nachricht vom Erreichen des ersten Meilensteins sei positiv, sagten Händler. Zudem stütze die charttechnische Stituation des Papiers die Nachfrage, sagte ein Aktienhändler in Frankfurt.

Für die Übertragung der exklusiven Rechte an einer neuartigen Zielstruktur erhielt Evotec eine Meilensteinzahlung in Millionenhöhe erhalten. Genauere Angaben über die Höhe der Zahlungen wollte das Unternehmen auf Anfrage allerdings nicht machen. Evotec erhält für den Zugang zu seiner Datenbank für patentgeschützte Alzheimer-Zielstrukturen, den Forschungsaufwand sowie für das Erreichen von Meilensteinen für die weitere Wirkstoffforschung vom japanischen Pharmakonzern insgesamt bis zu 20 Millionen Euro. Falls Takeda mit der klinischen Entwicklung von Wirkstoffen erfolgreich sein sollte, würden zusätzliche Meilensteinzahlungen fällig, hieß es./sf/ck

Quelle: dpa-AFX

vorstandsschreck 22-12-2005 07:09

....Die Experten würden "viel unterschätztes Potenzial" in der Pipeline sehen - sowohl bei den Präparaten, die die klinische Versuchsphase schon erreicht hätten, als auch bei denen, die noch davor stünden....

Dieser Meinung kann ich mich nur anschließen!




09.12.2005 - 08:25 Uhr Evotec investiert bleiben
Die Experten von "ExtraChancen" bleiben in der Aktie von Evotec (ISIN DE0005664809/ WKN 566480) investiert.

Es tue sich einiges bei der Evotec AG, allein im Kurs der TecDAX-Aktie spiegle sich dies immer noch nicht entsprechend wider - obwohl es zuletzt nach einer Bonuszahlung des japanischen Partners Takeda Pharmaceutical wieder etwas aufwärts gegangen sei. Doch von dem Kursziel der Analysten von equinet (3,60 Euro) sei der Wert des Biotechnologie-Unternehmens noch weit entfernt. Zumindest habe bei dem "Top-Investment der Woche" vom 25. Mai (Empf.-Kurs 2,64 Euro) in den letzten Wochen die charttechnische Unterstützung bei 2,50 Euro gehalten.

Die Experten würden "viel unterschätztes Potenzial" in der Pipeline sehen - sowohl bei den Präparaten, die die klinische Versuchsphase schon erreicht hätten, als auch bei denen, die noch davor stünden. Ein Beleg dafür sollte die jüngste Erfolgsprämie von Takeda Pharmaceutical im Rahmen der Kooperation zur Erforschung der Alzheimer-Krankheit sein. Evotec habe Takeda die Exklusivrechte an Forschungsergebnissen für neue Medikamente gegen Alzheimer übertragen und dafür eine Meilensteinzahlung in Millionenhöhe erhalten.

Das habe den Kurs positiv beeinflusst. Doch dies sei von den Experten von "ExtraChancen" - wie auch von anderen Experten - schon länger erwartet worden. So als Ende November die Beteiligungsgesellschaft 3I die - Kurs belastende - Verringerung ihres Anteils von 7,17 auf 4,07% abgeschlossen habe. Auch die strategische Neupositionierung des Unternehmens sei noch nicht durch höhere Kurse gewürdigt worden.

Die Experten von "ExtraChancen" bleiben bei der Evotec-Aktie dabei. Ihr erstes Kursziel liege unverändert bei 3 Euro. Analyse-Datum: 09.12.2005

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09.12.2005 - 17:01 Uhr Evotec OAI halten
Der Analyst Henning Wagener von AC Research empfiehlt weiterhin, die Aktien des im TecDAX notierten Anbieters von Technologien zur Effizienz- und Produktivitätssteigerung in der Wirkstoffforschung Evotec OAI (ISIN DE0005664809/ WKN 566480) zu halten.

Die Gesellschaft habe den ersten Meilenstein in ihrer Kooperation mit Takeda Pharmaceutical, dem größten Pharmakonzern in Japan, erreicht.

So seien die Exklusivrechte an einer Medikamentenzielstruktur für die Alzheimersche Krankheit an das japanische Unternehmen übertragen worden. Hierfür habe die Gesellschaft eigenen Angaben zufolge eine Zahlung "in Millionenhöhe" erhalten. Es handele sich um die erste einer Reihe von Meilensteinzahlungen, die im Rahmen der auf vier Jahre ausgelegten Forschungszusammenarbeit mit den Japanern vereinbart worden sei.

Nach Ansicht der Analysten von AC Research sei diese Mitteilung sehr positiv zu beurteilen. Langsam könne das Unternehmen die Früchte seiner jahrelangen Forschungsarbeiten ernten. Die Gesellschaft verfüge über eine vielversprechende Pipeline an Produkten, die klinische Versuchsphase bereits erreicht hätten. Daher sei es dem Unternehmen in der jüngeren Vergangenheit öfters gelungen, neue Forschungskooperationen zu vereinbaren, aus denen zukünftig weitere Meilensteinzahlungen generiert werden könnten.

Auf operativer Ebene habe die Gesellschaft in den ersten neun Monaten bei einem Umsatz von 18,966 Millionen Euro einen Nachsteuerverlust von 7,394 Millionen Euro oder 0,12 Euro je Aktie erwirtschaftet und damit die Analystenerwartungen erfüllen können.

Positiv werte man den Ende des Monats gemeldeten Anteilsverkauf der Beteiligungsgesellschaft 3i. So habe diese mitgeteilt, ihren Anteil an Evotec von zuvor 7,17% auf 4,07% reduziert zu haben. Der Abbau der Beteiligung sei mit einer Neuordnung des Beteiligungsportfolios begründet worden. Der Anteilsverkauf von 3i habe den Aktienkurs in den vergangenen Wochen deutlich gedrückt.

Beim derzeitigen Aktienkurs von 2,65 Euro erreiche die Gesellschaft eine Marktkapitalisierung von rund 165 Millionen Euro. Damit erscheine das Unternehmen aus fundamentaler Sicht weiterhin fair bewertet.

Die Analysten von AC Research empfehlen weiterhin, die Aktien von Evotec OAI zu halten. Analyse-Datum: 09.12.2005


Quelle: Finanzen.net

OMI 11-01-2006 09:00

http://bigcharts.marketwatch.com/cha...879&mocktick=1

Nach einem kurzzetigen Abrutschen unter die Untersützung mit anschließenden stop-loss-Verkäufen im Dezember hat sich Aktie wieder in ihrem Seitwärtstrendkanal eingefunden.

OMI 12-01-2006 12:31

Evotec investiert bleiben

10.01.2006
ExtraChancen


Die Experten von "ExtraChancen" raten in der Aktie von Evotec (ISIN DE0005664809 / WKN 566480) investiert zu bleiben.

Die Aktie der Evotec AG scheine in letzter Zeit wieder bei vielen Anlegern in Vergessenheit geraten zu sein. Da passe es ins Bild, dass sich das Biotechnologie-Unternehmen verstärkt dem Kampf gegen Alzheimer widme. Zwei Substanzen zur Behandlung dieser vor allem bei älteren Menschen auftretenden Krankheit hätten die Norddeutschen jetzt vom Pharmaunternehmen Roche erhalten.

Nach einem zwischenzeitlichen Abrutschen unter die Unterstützung bei 2,50 Euro in der letzten Woche sollten die Chancen bei der Aktie der Evotec AG gut stehen, wieder bis an das obere Ende der Tradingrange zu laufen. Dieses liege bei 3 Euro. Fundamental seien sogar deutlich höhere Kurse gerechtfertigt. So würden die Experten von Sal. Oppenheim das Kursziel bei 3,80 Euro sehen.

Für die Lizenzen an den beiden Substanzen, die das Fortschreiten der Alzheimer-Krankheit verlangsamen sollten, überweise Evotec eine Einmalzahlung an Roche - zudem würden bei bestimmten Entwicklungserfolgen Meilensteinzahlungen fällig. Genaue Angaben über die vereinbarten Summen hätten die beiden Unternehmen nicht gemacht.

Die beiden Wirkstoffe befänden sich in der ersten Phase der klinischen Entwicklung. Damit erweitere Evotec seine Wirkstoff-Pipline, die bisher einen Wirkstoff gegen Alzheimer und Parkinson enthalte. Dessen Marktreife werde allerdings erst in fünf Jahren erwartet.

Zuletzt seien positive Meldungen wie die Bonuszahlung des japanischen Partners Takeda Pharmaceutical Anfang Dezember schnell wieder verpufft. Auch die strategische Neupositionierung des "Top-Investments der Woche" (Empf.-Kurs 2,64 Euro) sei in den letzten Monaten noch nicht durch höhere Kurse gewürdigt worden.

Anleger sollten dennoch nach Meinung der Experten von "ExtraChancen" in der Evotec-Aktie investiert bleiben. Das erste Kursziel liege unverändert bei 3 Euro.

Quelle: aktiencheck

OMI 13-01-2006 15:01

Na, die Aktie doch wieder mal auf dem Weg Richtung 3 Euro ..? :rolleyes: :cool:

vorstandsschreck 17-01-2006 08:01

na wer sagts denn! "...Evotec OAI sollte man im Auge haben!..." :top:


Evotec übertrifft Umsatzziel für das Geschäftsjahr 2005


Evotec AG (Deutsche Börse, Prime Standard, ISIN: DE 000 566480 9, WKN 566480) gab heute bekannt, dass die Gesellschaft ihr Umsatzziel für das Geschäftsjahr 2005 von 'bis zu 5%' Wachstum gegenüber Vorjahr (2004: 72,7 Mio. Euro) übertroffen hat. Auf Basis vorläufiger Umsatzzahlen für das Geschäftsjahr 2005, und wegen des starken Geschäftsverlaufs im vierten Quartal, wird das Jahreswachstum gegenüber 2004 stattdessen 9% betragen .
Das höhere Wachstum resultiert aus gegenüber Plan gestiegenen Umsätzen im Servicegeschäft (Services Division) und aus dem erreichten ersten Meilenstein in der Alzheimer-Kooperation mit Takeda.


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