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Benjamin 04-07-2007 18:39

Bahnstreik / Bahnverspätungen - Kundenoptionen
 
Bahn-Streik: Was Reisende tun können
Bei Nichtantritt: Fahrkarte umtauschen oder Geld zurückholen

Verspätungen, ausgefallene Züge und Wartezeiten: Bei Problemen wegen der Warnstreiks bei der Bahn haben Reisende die Möglichkeit, ihre Tickets kostenlos umzutauschen oder sich den Reisepreis erstatten zu lassen, sollten sie die Fahrt nicht antreten. Das gilt laut Bahn für alle Karten und Reservierungen, die an einem Streiktag gültig sind. Kunden können von diesem Recht bis Ende Juli Gebrauch machen.

Umsteigen in schnellere Züge möglich
Wer wegen der angelaufenen Warnstreiks seinen Anschlusszug verpasst, darf laut Bahn unter Umständen :confused: in den nächstmöglichen Zug steigen, auch wenn damit eine höherwertige Verbindung in Anspruch genommen wird und man dafür eigentlich keine Karte besitzt. Das ist vor allem für Kunden mit einem Ticket zum "Dauer-Spezial-Preis" oder Sparpreis-Konditionen wichtig. Denn diese Reisenden haben sich auf einen bestimmten Zug festgelegt. Laut DB-Personenverkehrs-Sprecher Achim Stauß können diese Kunden im Fall der Fälle einen anderen schnelleren Zug nehmen.

Unter Umständen :confused: können auch andere Reisende eine teurere Verbindung nehmen. Die Entscheidung darüber werde aber im Einzelfall vor Ort getroffen, Reisende sollten deshalb auf die Durchsagen in den Bahnhöfen achten :confused: .

Pünktlichkeit im Job trotzdem Pflicht

Arbeitnehmer sind im Falle eines Streiks wie jetzt bei der Bahn dafür verantwortlich, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Das sagt Robert Krusche, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Mainzer Kanzlei Hess Rechtsanwälte, auf Nachfrage von heute.de. "Das Wegerisiko liegt ausschließlich beim Arbeitnehmer", stellt Krusche klar.

Im Falle von Verspätungen droht dem Arbeitnehmer Ungemach. "Der Arbeitgeber kann den Lohn für die Dauer der Verspätung kürzen oder verlangen, dass die Zeit nachgearbeitet wird", sagt Krusche. Sogar Abmahnungen seien möglich. Gegenüber der Bahn bestünden keine Regressansprüche, da es sich um einen rechtsmäßigen Streik handele. Auch Selbstständige könnten keine Ansprüche geltend machen, wenn Ihnen wegen ausgefallener Züge Aufträge entgingen. Auch Kosten für Ersatztransporte - wie etwa mit dem Taxi - müsse der Arbeitnehmer selber tragen.

Anspruch auf Entschädigung?
Unterschiedliche Auffassungen gibt es beim Thema Entschädigung nach Maßgabe der Kundencharta der Deutschen Bahn . Dem Regelwerk zufolge stehen Kunden im Fernverkehr nämlich Entschädigungsleistungen zu, wenn es zu deutlichen Verspätungen kommt. Dazu gehören unter anderem Reisegutscheine im Wert von 20 Prozent des Fahrpreises, sollte ein Fernzug mit mehr als 60 Minuten Verspätung an seinem Ziel ankommen.

Weil die Bahn Streik als höhere Gewalt einstuft, haben Kunden laut Bahnsprecher Stauß keinen Anspruch auf solche Leistungen, zu denen möglicherweise auch eine Taxifahrt oder eine Hotelunterbringung zählen würde, wenn es spät abends per Zug nicht weitergeht.

Das sieht die Schlichtungsstelle Mobilität , die Reisenden bei der Durchsetzung ihrer Rechte behilflich ist, grundsätzlich anders: Schließlich habe die Bahn Einfluss auf den Gang der Verhandlungen und könne den Streik verhindern, erklärt Anke Lobmeyer von der Schlichtungsstelle. Sie rät Kunden, in jedem Fall auf die Charta hinzuweisen und eine Entschädigung zu verlangen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen . :confused:

Alternative Routen wählen
Mit Blick auf die kommenden, möglicherweise bundesweiten Streiks empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Bahnreisenden dringend, sich zu informieren und - wenn möglich - alternative Routen zu wählen. Gerade für Berufspendler lasse sich wahrscheinlich aber so manche Härte nicht vermeiden.
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Was Reisende tun können

Verspätungen, ausgefallene Züge und lange Wartezeiten: Bei Problemen wegen der Warnstreiks bei der Deutschen Bahn haben Reisende die Möglichkeit, ihre Fahrkarten kostenlos umzutauschen oder sich den Reisepreis erstatten zu lassen, falls sie ihre Fahrt gar nicht mehr antreten sollten. Das gilt für alle Karten und Reservierungen, die an einem Streiktag gültig sind.

Reisende, die ihren Anschlusszug verpassen, dürfen in vielen Fällen :confused: eine teurere Verbindung wählen, auch wenn sie dafür keine Karte besitzen. Das ist vor allem für Kunden mit einem Ticket zum "Dauer-Spezial-Preis " oder Sparpreis-Konditionen wichtig.

Entschädigung ja oder nein? Strittig ist, ob den Kunden Entschädigungsleistungen bei Verspätung zustehen. Normalerweise bekommt der Kunde zum Beispiel einen Reisegutschein im Wert von 20 Prozent des Fahrpreises, wenn ein Fernzug mit mehr als 60 Minuten Verspätung sein Ziel erreicht. So steht es jedenfalls in der Kundencharta der Deutschen Bahn . Weil das Unternehmen jedoch den Streik als höhere Gewalt einstuft, haben Kunden nach Ansicht der Bahn keinen Anspruch auf solche Leistungen, zu denen auch eine Taxifahrt oder eine Hotelunterbringung zählen würde, wenn es spät abends per Zug nicht weitergeht. Die Schlichtungsstelle Mobilität, die Reisende bei der Durchsetzung ihrer Rechte behilflich ist, sieht das grundsätzlich anders. Sie argumentiert, die Bahn habe Einfluss auf den Gang der Verhandlungen und könne den Streik verhindern. Empfohlen wird den Kunden daher, in jedem Fall eine Entschädigung zu verlangen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Kundencharta der Deutschen Bahn:
http://www.bahn.de/p/view/mdb/conten...nal_011004.pdf

Auszug:
{...}

IV. Verspätungen oder Zugausfall im Fernverkehr

Die Mitarbeiter der DB unterstützen die Kunden im Zug und im Bahnhof bei Verzögerungen und Zugausfall, um eine Weiterbeförderung zu gewährleisten und Anschlüsse möglichst zu erreichen.

1. Bei Verspätung oder Zugausfall hat der Reisende œ unabhängig von etwaigen haftungsbefreienden Umständen zu Gunsten der Bahn œ Ansprüche aus den geltenden Beförderungsbedingungen.

2. Kann die Reise wegen Zugausfall, Zugverspätung oder Versäumnis des Anschlusszuges nicht bis 24 Uhr wie geplant mit einem anderen fahrplan-mäßigen Verkehrsmittel fortgesetzt werden oder ist eine solche Fortsetzung unter den gegebenen Umständen nicht zumutbar, übernimmt die DB die Kosten für eine angemessene Übernachtung und die Benachrichtigung von Personen oder sofern preisgünstiger und zumutbar die Kosten für den Transfer mit einem anderen Verkehrsmittel (z.B. Taxi). Die Taxi- und Hotelgutscheine werden in einer Höhe von maximal 80 Euro vergeben. Diese Ersatzpflicht, sowie die Ausnahmen davon, sind in den bestehenden Beförderungsbedingungen geregelt.

Weiterhin verpflichtet sich die DB, folgende zusätzliche Entschädigungszusagen zum 1.10.2004 einzuführen.

3. Hat ein Fernverkehrszug der DB mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof des Reisenden Verspätung, fällt ein Fernverkehrszug ersatzlos aus oder verpasst der Reisende aufgrund eines verspäteten Fernverkehrszuges seinen fahrplanmäßigen Anschluss an einen Fernverkehrszug ohne alternative Weiterfahrmöglichkeit im Ein-Stunden-Takt und hat er damit eine Ankunftsverspätung am Zielbahnhof von über 60 Minuten, erhält der Reisende eine Entschädigung (Gutschein) in Höhe von 20 % bezogen auf den Fahrkartenwert (bei einer Hin- und Rückfahrkarte wird nur der halbe Fahrkartenwert angesetzt).
Besitzer der BahnCard 100, einer internationalen Fahrkarte sowie einer Zeitkarte erhalten eine pauschale Entschädigung. Die Entschädigungszusagen gelten nicht, wenn eine Entschädigung gemäß Punkt 2 bereits geleistet worden ist.

Die Ausnahmen zu der Ersatzpflicht werden in den Beförderungsbedingungen geregelt.

4. Fahrgäste des ICE-Sprinters haben bei Verspätungen über 30 Minuten Anspruch auf einen Gutschein in Höhe des vollen Aufpreises für den ICE-Sprinter (derzeit 10 EUR in der 2. Klasse, 15 EUR in der 1. Klasse). Diese Ersatzpflicht, sowie die Ausnahmen davon, werden in den Beförderungsbedingungen geregelt. Darüber hinaus kann die DB in begründeten Einzelfällen auch bei Verspätungen unter 60 Minuten Gutscheine ausgeben.


V. Sonstige Servicemängel

Bei Ausfall der Klimaanlage oder der Heizung werden den Fahrgästen Plätze in anderen Waggons angeboten. Sind keine freien Plätze vorhanden, bieten die Mitarbeiter der DB den Fahrgästen im Fernverkehr, soweit in der konkreten Betriebslage verfügbar, kostenfrei Warm-/ Kaltgetränke an.

{...}

Beförderungsbedingungen für den Personenverkehr:
http://www.bahn.de/p/view/hilfe/agb/...ingungen.shtml
Bedingungen für das Angebot "Dauer-Spezial" auf pdf-Seite 47
Zitat: "Die Fahrkarten "Dauer-Spezial" sind von Umtausch und Erstattung ausgeschlossen."

Benjamin 04-07-2007 18:43

Hier informieren wir Sie über Verkehrsmeldungen im Nah- und Fernverkehr sowie - falls uns Meldungen vorliegen - über Beeinträchtigungen des Fahrplans durch Streik oder außerordentliche Vorkommnisse.
http://www.bahn.de/blitz/view/index.shtml
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der kostenlosen Hotline 08000 996633
Für die Ihnen entstehenden Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung! ;)

Benjamin 04-07-2007 18:54

Transnet-Chef Norbert Hansen: Das Angebot müsse eine klare Perspektive für einen Tarifabschluss erkennen lassen. Transnet und GDBA fordern sieben Prozent mehr Geld für zwölf Monate. Die Bahn hat bislang zwei Erhöhungen von jeweils zwei Prozent bei einer Laufzeit von 30 Monaten sowie eine Einmalzahlung von 300 Euro für die zweite Jahreshälfte angeboten.

Die Tarifverhandlungen:
In den Tarifverhandlungen zwischen der Deutschen Bahn und den Gewerkschaften geht es um die Entlohnung von rund 134.000 Bahnmitarbeitern. Die Arbeitnehmer werden von drei Gewerkschaften vertreten: Transnet, die Verkehrsgewerkschaft GDBA und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Transnet und GDBA bilden in den laufenden Verhandlungen eine Tarifgemeinschaft. Die GDL ist nicht eingebunden, da sie einen eigenen Spartentarifvertrag fordert.

Die Arbeitgeber boten in der zweiten Runde am Dienstag vergangener Woche Erhöhungen um je zwei Prozent für 2008 und 2009 sowie eine Einmalzahlung von 300 Euro bei einer Laufzeit von 30 Monaten an.

Die beiden Gewerkschaften Transnet und GDBA lehnten als "Almosen" ab und fordern sieben Prozent mehr Entgelt, mindestens aber 150 Euro .

Das vorerst letzte Gespräch der Gewerkschaften mit den Arbeitgebern war in der Nacht zum Sonntag nach mehr als sieben Stunden ohne Annäherung zu Ende gegangen.

Die GDL , die rund 15.000 der insgesamt 20.000 Lokführer der Deutschen Bahn vertritt, fordert einen eigenen Fahrpersonaltarifvertrag und Entgelterhöhungen von bis zu 31 Prozent . Sie verlangt ein Tabellenanfangsgehalt von 2500 Euro brutto im Monat statt der bisher gezahlten 1970 Euro. Dies ist nach Angaben der Gewerkschaft "deutlich zu wenig für diese verantwortungsvolle Arbeit".

Benjamin 04-07-2007 19:38

02.07.2007
Rechte der Reisenden
Beim Streik nicht draufzahlen


Verspätungen, ausgefallene Züge und lange Wartezeiten: Bei Problemen wegen der Warnstreiks bei der Deutschen Bahn haben Reisende die Möglichkeit, ihre Fahrkarten kostenlos umzutauschen oder sich den Reisepreis erstatten zu lassen, sollten sie ihre Fahrt nicht antreten.

Das gilt laut Bahn für alle Karten und Reservierungen, die an einem Streiktag gültig sind. Kunden können von diesem Recht bis Ende Juli Gebrauch machen.

Wer wegen der angelaufenen Warnstreiks seinen Anschlusszug verpasst, darf laut Bahn unter Umständen :confused: in den nächstmöglichen Zug steigen, auch wenn damit eine höherwertige Verbindung in Anspruch genommen wird und man dafür eigentlich keine Karte besitzt.

Das ist vor allem für Kunden mit einem Ticket zum "Dauer-Spezial-Preis " oder Sparpreis-Konditionen wichtig.
Denn diese Reisenden haben sich auf einen bestimmten Zug festgelegt.

Laut DB-Personenverkehrs-Sprecher Achim Stauß können diese Kunden im Fall der Fälle einen anderen schnelleren Zug nehmen.

Unter Umständen können auch andere Reisende eine teurere Verbindung nehmen. Die Entscheidung darüber werde aber im Einzelfall getroffen vor Ort getroffen, Reisende sollten deshalb auf die Durchsagen in den Bahnhöfen achten.




Im Streik gilt Regional-Ticket auch für den ICE
02. Jul 08:34, ergänzt 03. Jul 09:11

Wer während des Warnstreiks bei der Bahn seinen Anschlusszug verpasst, kann in bestimmten Fällen auch einen höherwertigen Zug nehmen. Wer keine Lust mehr auf Bahnfahren hat, kann das Ticket auch zurückgeben.

Bahnkunden, die wegen der am Montag angelaufenen Warnstreiks ihren Anschlusszug verpassen, dürfen nach Angaben des Unternehmens unter Umständen :confused: mit dem nächsten Zug weiterfahren - selbst wenn dieser höherwertig ist. In diesem Fall werde auch die Zugbindung aufgehoben, teilte die Bahn auf ihrer Website mit.

Im Klartext: Wer ein Ticket für einen D-Zug löst, kann auch einen ICE nutzen. Eine gesetzliche Regelung gibt es hierfür nicht. Wer einen schnelleren Zug nehmen will, sollte das deshalb mit dem Schaffner absprechen . (Anmerkung: Wenn er denn einen findet.....)

Alternativ kann der Kunde die Fahrkarte auch zurückgeben - ohne die sonst üblichen Gebühren. Allerdings muss er dafür pünktlich auf dem Bahnsteig gewesen sein und sich am besten vom Bahn-Personal bestätigen lassen , dass der Zug nicht kam. Kunden, die gleich zu Hause bleiben oder auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen, haben also Pech gehabt: Sie bekommen von der Bahn kein Geld zurück.

Die bei Verspätungen üblichen Bahn-Gutscheine gibt es übrigens auch nicht: Auf sie hat der Kunde nur Anspruch, wenn die Bahn selbst die Verspätung zu verantworten hat.

Die Bahn betonte, das Unternehmen versuche, eventuelle Unannehmlichkeiten für Reisende so gering wie möglich zu halten. Bahnkunden sollten sich vor Reiseantritt über die kostenlose Hotline unter der Nummer 08000 996633 informieren. Auch im Internet werden Informationen zu Auswirkungen der Warnstreiks auf den Bahnverkehr angeboten. (nz/AP)

News:
http://www.bahn.de/blitz/view/streik.shtml

TV-Nachrichten:
http://www.heute.de/
http://www.tagesschau.de

Transnet: http://www.transnet.org/
GBDA: http://www.gdba.de/
GDL: http://www.gdl.de/

Aktuelle Nachrichten: https://vr-web.de/usr_vrc_1044_1/mk_...&dpa_details=1

Benjamin 05-07-2007 13:14

03.07.2007, 10:06

mein persönlicher "streiktag"

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um 7:09 sollte mein ice nach hamburg von berlin-südkreuz gehen. als ich am bahnhof eintraf, war der ice als abfahrbereit in 4 minuten auf der tafel gekennzeichnet. eine minute später stand der ausfall des zuges auf der tafel. am servicepoint empfahl man mir den zug um 8:01. wenige minuten vor abfahrt verschwand auch dieser zug von der tafel und wurde gecanceled. der zug für 9:01 konnte auch nicht mehr garantiert werden, jedoch fuhr um 8:00 planmässig ein ice nach münchen. am servicepoint fragte ich nun, wie ich das geld für meine onlinetickets zurückbekommen könnte . gehen sie auf bahn.de da ist das ganz einfach mit ein paar klicks. pustekuchen, im büro angekommen konnte ich auf bahn.de nichts finden. endlich entdeckte ich nummer von der service-hotline. da lief aber nur ein band, dass ich die kostenlose 08000996633 anrufen sollte. schnell konnte ich dort einen mitarbeiter erreichen. der hatte aber keine ahnung von onlinetickets und verwies mich auf die nummer der service-hotline. als ich ihm sagte, dass da auch nur ein band läuft, meinte er nur lakonisch, er könne da nichts machen, hätte keine ahnung und ich solle auf bahn.de weitersuchen. dann fand ich endlich ein formular zum runterladen, das ich nun mit meinen ausgedruckten onlinetickets nach hamburg einschicken muss. mal sehen, wann mir mein geld zurücküberwiesen wird und ob das ohne abzüge läuft, sonst bin ich sofort beim anwalt.
mein fazit: wenn ich es vermeiden kann lasse ich die bahn bahn sein!
Quelle: http://forum.tagesschau.de/showthread.php?t=29369
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03.07.2007, 10:29
AW: mein persönlicher "streiktag"

Sparen Sie sich den Anwalt. Dass Sie überhaupt etwas zurückbekommen, ist alleine auf Kulanz der Bahn zurückzuführen.

Denn bei höherer Gewalt muss die Bahn nichts zurückzahlen, und Streiks fallen unter diese Kategorie.
Quelle: http://forum.tagesschau.de/showthrea...49137#poststop
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Streik wird allgemein als "Höhere Gewalt" anerkannt. Insoweit lehnt sich die Schlichtungsstelle weit aus dem Fenster.

Die Bahn wird die Ticket- und Reservierungskosten ersetzen, mehr aber nicht. Ich würde auf den Anwalt verzichten, sofern keine kulante Rechtsschutzversicherung dafür zahlt. Sonst wirft man noch eine Menge GEld hinterher.
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romko 09-07-2007 09:14

Ich hoffe die streiken am Freitag nicht wenn ich nach Würzburg unterwegs bin ... :rolleyes:

simplify 09-07-2007 09:22

neee, das dürfen die gar nicht :sonne: andernfalls machen wir den börsengang nieder hier im forum :motz:

simplify 09-07-2007 11:59

meine drohung hat wohl geholfen :D die bahn hat sich mit der gewerkschaft geeinigt, es gibt keinen streik.

Auf Wunsch gelöscht 10-07-2007 08:40

alle Erschiessen!
Ich hasse Bahn-Bahnfahrer, Service Points und Teams der DB - und überhaupt.

Das Problem ist ja auch - selbst wenn sie alles bekommen was sie haben wollen, der Service wird dadurch ja auch nich besser :mad: :mad: :mad:

OMI 10-07-2007 09:41

Die Eingung leider noch nicht mit den Lokfahrern. Diese sorgen heute wieder für einen Ausfall der Züge zwischen 8 und 11 Uhr.

Auf Wunsch gelöscht 10-07-2007 09:42

Ja, hab ich auch gelesen :(
:flop: Zum ausrasten ist das

OMI 10-07-2007 09:59

Derweil fordert deren Gewerkschaft nur realistische 31% Gehaltserhöhung ...

Auf Wunsch gelöscht 10-07-2007 10:01

Ich fordere Hinrichtung!

OMI 10-07-2007 10:13

Mit Zuschlag?

romko 10-07-2007 16:22

Hm, in der Berliner Zeitung hab ich gelesen das Lokführer kaum 2000 Euro brutto verdienen. So gesehen verstehe ich schon das sie sich aufregen ...

simplify 10-07-2007 16:28

dafür können sie aber den ganzen tag mit der eisenbahn spielen :)

Auf Wunsch gelöscht 10-07-2007 21:03

:D Super Simply

romko 10-07-2007 22:04

Grandios :rolleyes:

Benjamin 20-12-2007 20:32

Vom 7. Januar an wieder Streiks!
Ab dem 7. Januar soll ein nicht befristeter Ausstand im Nah-, Fern- und Güterverkehr die Führung der Deutschen Bahn zum Einlenken im Tarifstreit zwingen.

Wie können sich Fahrgäste über Behinderungen informieren?

Die Bahn hat in der Vergangenheit einen Notfahrplan für den Fern- und Regionalverkehr erstellt. Er ist im Internet auf der Seite www.bahn.de/aktuell zu finden oder über Handys mit WAP-Technologie unter mobile.bahn.de/ris abrufbar. Außerdem ist die kostenfreie Informations-Telefonnummer 08000-996633 geschaltet.

Ist die Bahn pünktlich - fällt sie aus?

Hier sind die Daten der Ankunfts- und Abfahrts-Anzeigen der Bahnhöfe http://reiseauskunft.bahn.de/bin/bhftafel.exe/dn abrufbar. Verspätungen werden dort aufgelistet. Auf dem WAP-fähigen Handy gibt es außerdem Informationen unter mobile.bahn.de/ris.

Welche Züge sollen trotz des Streiks rollen?

Im Fernverkehr will die Bahn vor allem ICE-Züge, internationale Züge, Auto- und Nachtzüge fahren lassen. Dafür fallen etliche Intercity (IC) aus, viele Fernzüge fahren nur verkürzte Strecken. Im Regionalverkehr haben die Planer der Bahn möglichst jeden zweiten Zug fahren lassen wollen. Bei S-Bahnen sind teils stark ausgedünnte Taktzeiten zu erwarten.

Was passiert mit den Tickets?

Wer kurzfristig doch lieber aufs Auto umsteigen will, kann sein Ticket stets bis einen Tag vor Fahrtantritt kostenlos umtauschen, am Fahrttag kostet dies 15 Euro - es sei denn, auf der Verbindung wird tatsächlich gestreikt. Wer an einem Streiktag wegen Verspätungen oder Zugausfällen seine Reise nicht antreten kann, hat die Möglichkeit, seine Fahrkarte zurückzugeben oder sich die Kosten erstatten zu lassen.
Bei Zeitkarten zahlt die Bahn den Fahrpreis anteilig für die Tage zurück, an denen in der Region, für die die Karte gilt, gestreikt wurde. Weitere Infos unter http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org.

Umstieg möglich?

Fällt ein Zug aus oder verpasst der Reisende wegen eines Streiks seinen Anschlusszug, kann er den nächsten, gegebenenfalls auch höherwertigeren Zug nutzen. In diesen Fällen wird bei Angeboten wie den Sparpreisen, dem Dauer-Spezial oder bei Gruppenfahrten auch die Zugbindung aufgehoben.

Können Pendler auf andere Verkehrsmittel ausweichen?

U-Bahnen und Busse im örtlichen Nahverkehr werden nicht bestreikt, dürften aber deutlich voller als sonst sein. Der Verkehrsclub Deutschland empfiehlt zudem, Fahrgemeinschaften zu bilden. Zwischen vielen Städten fahren auch Fernbusse. In manchen Regionen können Reisende auf Regionalzüge privater Bahnunternehmen ausweichen.

Entschädigung?

Unterschiedliche Auffassungen gibt es beim Thema Entschädigung nach Maßgabe der Kundencharta der Deutschen Bahn. Dem Regelwerk zufolge stehen Kunden im Fernverkehr nämlich Entschädigungsleistungen zu, wenn es zu deutlichen Verspätungen kommt. Dazu gehören unter anderem Reisegutscheine im Wert von 20 Prozent des Fahrpreises, sollte ein Fernzug mit mehr als 60 Minuten Verspätung an seinem Ziel ankommen.

(Andere Quelle:) Weil die Bahn Streik als höhere Gewalt einstuft, haben Kunden laut Bahnsprecher Achim Stauß keinen Anspruch auf solche Leistungen, zu denen möglicherweise auch eine Taxifahrt oder eine Hotelunterbringung zählen würde, wenn es spät abends per Zug nicht weitergeht.

Das sieht die Schlichtungsstelle Mobilität, die Reisenden bei der Durchsetzung ihrer Rechte behilflich ist, grundsätzlich anders: Schließlich habe die Bahn Einfluss auf den Gang der Verhandlungen und könne den Streik verhindern, erklärt Anke Lobmeyer von der Schlichtungsstelle. Sie rät Kunden, in jedem Fall auf die Charta hinzuweisen und eine Entschädigung zu verlangen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Darf ich später zum Job kommen?

Arbeitnehmer sind im Falle eines Streiks bei der Bahn dafür verantwortlich, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Das sagt Robert Krusche, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Mainzer Kanzlei Hess Rechtsanwälte, auf Nachfrage von heute.de. "Das Wegerisiko liegt ausschließlich beim Arbeitnehmer", stellt Krusche klar.
Er muss zumutbare Vorkehrungen treffen, um zur Arbeit zu kommen. Das bedeutet zum Beispiel, aufs Auto auszuweichen, mit dem Rad zu fahren oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Ist eine Verspätung nicht zu vermeiden, ist es besonders wichtig, Bescheid zu geben. Andernfalls droht nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins eine Abmahnung.

Sind Abmahnungen möglich?

Im Falle von Verspätungen droht dem Arbeitnehmer Ungemach. "Der Arbeitgeber kann den Lohn für die Dauer der Verspätung kürzen oder verlangen, dass die Zeit nachgearbeitet wird", sagt Krusche. Sogar Abmahnungen seien möglich.

Regressansprüche?

Gegenüber der Bahn bestünden keine Regressansprüche, da es sich um einen rechtsmäßigen Streik handele.
Auch Selbstständige könnten keine Ansprüche geltend machen, wenn ihnen wegen ausgefallener Züge Aufträge entgingen. Auch Kosten für Ersatztransporte - wie etwa mit dem Taxi - müsse der Arbeitnehmer selber tragen.

Benjamin 20-12-2007 20:45

Donnerstag, 15. November 07
BAHNSTREIK
Es fahren mehr Züge als man glaubt

In Bayern rollt mindestens jeder zweite Zug und pünktlich fast jeder ICE. In München die S-Bahn gerade Mal im Stundentakt. "Bahnstreik total" heißt es in den Schlagzeilen. Aber es fahren mehr Züge, als man glaubt.

Das Land trifft gerade der größte Bahnstreik der Geschichte. Aber die Ersatzfahrpläne scheinen einigermaßen zu funktionieren. 500 Busse hat die Bahn bundesweit zusätzlich im Einsatz.

Wie schauts am Passauer Hauptbahnhof aus? Hier die Anzeigentafel. ICE und Fernzüge sind fast alle pünktlich. Die Regionalbahn nach Platling dagegen fällt schon mal aus.
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Bahnstreik: Zugfahren – entspannt wie nie
Trotz Streiks bleibt das Chaos an den NRW-Bahnhöfen aus – vier Erfahrungsberichte.
26.10.2007

Düsseldorf. Sie waren früher aufgestanden, hatten sich auf das Schlimmste eingestellt – und waren mehr als positiv überrascht. Vier Mitarbeiter unserer Zeitung kamen trotz Bahnstreiks pünktlich zur Arbeit – und entspannter als an normalen Tagen.

Stell’ dir vor, es ist Streik und keiner kommt zu spät. Ich bin viel zu früh am Bahnhof Goch, in Sorge, nicht rechtzeitig zur Arbeit zu kommen. Sie ist unbegründet: Der Zug, der nun ein statt zwei Mal stündlich fährt, kommt beinahe pünktlich. In meinem Waggon ist es recht leer. Viele haben die Straße den Schienen vorgezogen.

Die Stimmung ist entspannt, vom Streik wird gar nicht geredet. Erst, als in Düsseldorf meine Sitznachbarin ihren Koffer von der Ablage hievt und der Schaffner per Lautsprecher noch einen schönen Tag wünscht. „Früher haben sie uns noch eine schöne Weiterfahrt gewünscht“, sagt die Dame. „Das verkneifen sie sich heute.“ Man weiß schließlich nie. Ich verlasse den Zug und bin eine Stunde vor Dienstbeginn am Arbeitsplatz.
Ich hatte mich wegen des Streiks auf das Schlimmste eingestellt. Aber im Kölner Bahnhof war alles halb so schlimm. Reisende von Köln nach Düsseldorf kamen pünktlich an. Auch Pendler mit Nahverkehrsausweisen konnten die ICE Richtung Düsseldorf benutzen. Wer allerdings die Regionalbahnen benutzen musste, weil er beispielsweise nach Opladen wollte, hatte die schlechte Karte gezogen: Die Hälfte der Regionalbahnen fiel komplett aus.

Noch nie bin ich so entspannt in den neuen Arbeitstag hinein gefahren! Der Essener Hauptbahnhof, auf dem üblicherweise um diese Uhrzeit das Getümmel von frühen Pendlern, Auszubildenden und Schülern herrscht, liegt friedvoll still da. Ein einziger Regionalexpress, mit dem ich hätte in Richtung Düsseldorf fahren können, ist ausgefallen.

Aber ein freundlicher, bemerkenswert solidarisch gestimmter Bahnangestellter gibt mir den Ratschlag, gleich den EC nach Chur zu nehmen, was die heute ebenso warmherzige Lautsprecherstimme bestätigt: Mit Bahntickets des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr bis Köln im EC/IC. Da lässt man sich doch gerne im Speisewagen mit einem Cappuccino verwöhnen. Ein einziges Ungemach widerfährt mir auf der Reise – indes erst im Wagen der Düsseldorfer Rheinbahn: Der bleibt kurz vor dem Ziel minutenlang in einem Tunnel stecken.

Um kurz nach 9 Uhr sind die Bahnsteige in Wuppertal-Elberfeld so leer wie sonst kaum in den Schulferien. Die wenigen, die vereinzelt am Gleis 1 stehen, wirken entspannt. Auch, als per Lautsprecher durchgesagt wird, dass Züge nach Bonn und Dortmund ausfallen. Ein Streikfahrplan hängt nirgends, doch zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn geben Auskunft. „Düsseldorf? Der nächste Zug fährt um 9.26 Uhr, dann um 9.58 Uhr. Alles nach Plan also.

Die S-Bahnen Richtung Mönchengladbach fahren alle 30 statt 20 Minuten. Überpünktlich fährt der Regionalexpress ein. Kein Gedrängel um freie Plätze. Der Zug passiert Vohwinkel, Haan, Erkrath, Flingern – überall sind die Bahnsteige menschenleer. Anders als die Autobahn, die man aus dem Fenster heraus sieht und wo sich die Autos unendlich stauen. Um 10.22 Uhr und damit mehr als pünktlich erreicht der Zug sein Ziel. „Willkommen in Düsseldorf Hauptbahnhof.“ Nie war Zugfahren entspannter.

Benjamin 25-12-2010 09:24

Wenn zwar kein Streik, sondern Wetterbedingungen das genannte Ergebnis bedingen, gilt dies:

Für Bahnreisende gelten in der Regel die üblichen Fahrgastrechte. Das heißt, Fernreisende erhalten eine Erstattung erst ab einer Verspätung am Zielort von mehr als 60 Minuten. Sie können dann 25 Prozent des Reisepreises geltend machen, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent. Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast von seiner Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.

Was ist bei "höherer Gewalt" wie Schnee und Eis?

Im Regelfall wird eine Entschädigung bei "höherer Gewalt" - zu der auch Schnee und Eis zählen - nicht gezahlt. Die Bahn sagte tagesschau.de jedoch, dass sie sich bei gegenwärtiger Wetterlage kulant zeigen und von Fall zu Fall entscheiden wolle. Bahnreisenden wird deshalb empfohlen, bei Verspätungen Ansprüche schriftlich geltend zu machen. Der Fahrgastverband Pro Bahn rät, in Streitfällen die Schlichtungsstelle SÖP einzuschalten - dies sei meistens erfolgreich.

Können Reisende kostenlos stornieren?

Normalerweise nicht. Aktuell zeigt sich die Deutsche Bahn aber kulant: Wer wegen des herrschenden Winterchaos auf die Reise verzichten will, kann für alle Fahrten bis einschließlich 27. Dezember Tickets und Reservierungen ohne die üblichen Gebühren zurückgeben, die Kosten werden voll erstattet. Dies gilt auch für zuggebundene Fahrten zum Sparpreis. Auch Umbuchungen sind derzeit kostenlos. Normalerweise kostet die Rückgabe eines bereits gekauften Bahntickets 15 Euro.
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Fahrgastrechtegesetz
Erstmals gesetzlicher Anspruch auf Erstattung


Das Fahrgastrechtegesetz räumt Bahnreisenden erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleichs- und Erstattungsleistungen ein. Bislang beruhten diese überwiegend auf Selbstverpflichtungen der Eisenbahn- und Nahverkehrsunternehmen.

Die Leistungen im Überblick:

- Ab einer Verspätung von 60 Minuten werden 25 Prozent des Fahrkartenpreises erstattet, ab 120 Minuten 50 Prozent. Allerdings gibt es bei der Erstattung eine Bagatellgrenze von vier Euro. Damit ist eine anteilige Rückzahlung erst ab einem Ticketpreis von 16 bzw. acht Euro möglich - je nach Verspätung.

- Im Nahverkehr dürfen Reisende ab sofort einen anderen - auch höherwertigen - Zug wählen, wenn bei dem ursprünglich gewählten eine Verspätung von mindestens 20 Minuten droht.

- Kann das Reiseziel nachts wegen Verspätung oder Zugausfall nicht mehr erreicht werden, haben Bahnfahrer Anspruch auf die Erstattung von Taxikosten in Höhe von bis zu 80 Euro.

- Die Entschädigung kann formlos bei den beteiligten Bahnunternehmen und ein im Internet erhältliches Formular eingefordert werden. Sie wird bar oder per Gutschein geleistet, je nachdem, was der Fahrgast wünscht.

- Bei Streitigkeiten besteht die Möglichkeit, sich an eine von den Bahngesellschaften getragene Schlichtungsstelle zu wenden, die unabhängig kontrolliert wird.

Das Erstattungsformular: http://www.fahrgastrechte.info/Fahrg...ular.18.0.html

Die Schlichtungsstelle SÖP: http://www.soep-online.de/
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp)
Fasanenstr. 81
10623 Berlin

Tel.: 030 644 99 33 - 0
Fax: 030 644 99 33 - 10
Mail: kontakt©soep-online.de

Die deutsche Rechtsgrundlage: http://www.bmj.bund.de/files/-/3699/...esetzblatt.pdf

Die europäische Rechtsgrundlage: http://www.bmj.bund.de/files/-/3325/...astrechtet.pdf

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Wer zahlt für die Bergung von steckengebliebenen Autos?

Wer nicht mit Bus und Bahn, sondern dem eigenen Auto unterwegs ist, läuft Gefahr stecken zu bleiben. Vom Schnee eingeschlossene Autofahrer müssen für die Bergung nicht aufkommen. Für Rettungseinsätze etwa des Technischen Hilfswerks (THW) werden keine Rechnungen erstellt. Laut ADAC gilt dies als Katastropheneinsatz, ähnlich wie bei einem Hochwasser.

Anders ist die Lage, wenn ein Auto zum Beispiel in den Straßengraben rutscht. Dann springt in der Regel die Versicherung oder der Automobilclub ein.


Es ist jetzt 15:13 Uhr.

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