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cade 23-02-2004 11:03

regentalbahn - abfindungsphantasie durch verkauf von freistaat bayern
 
hier nun mal ein substanzstarker titel.

Regentalbahn AG * Value-Wert mit Abfindungsphantasie

Veräußerung einer Mehrheitsbeteiligung an der Regentalbahn
AG

Der Freistaat Bayern hält 76,9% der Aktien der Regentalbahn
AG (RAG) und beabsichtigt, einen Mehheitsanteil bis zu
dieser Höhe an einen strategischen Investor zu veräußern.

Die Veräußerung der Aktien der RAG erfolgt in einem
strukturiertem Verfahren, das nicht den Bestimmungen des
Vergaberechts unterliegt.

Die RAG ist Muttergesellschaft der operativ tätigen
Gesellschaften Regental Bahnbetriebs-GmbH, Vogtlandbahn-
GmbH sowie der Regental Fahrzeuwerkstätten-GmbH.

In 2002 hat die RAG-Gruppe konsolidierte Außenumsätze in
Höhe von EUR 54,8 Mio. realisiert. Die aktuelle Jahres-
verkehrsleistung beläuft sich auf rund 9,9 Mio. Zug-
kilometer. Weitere Informationen sind unter
www.laenderbahn.com verfügbar.

Als potenzielle Erwerber kommen ausschließlich strategische
Investoren in Betracht, die über einen ausreichenden
Erfahrungshintergrund und eine ausreichende Expertise in
der Erbringung von Leistungen im Personennahverkehr bzw.
in der Zusammenarbeit mit Verkehrsunternehmen verfügen.
Hierdurch soll die Fortführung der bisherigen Verkehre
sowie die konsequente Weiterentwicklung des RAG-Konzerns
gewährleistet werden.

Interessierte Unternehmen sind aufgefordert, ihr qualifi-
ziertes Interesse am Erwerb der Aktien zu bekunden.
Hierzu bitten wir um die Bereitstellung eines Geschäfts-
berichtes des Interessenten bzw. um Angaben zur Unter-
nehmensgröße und der Finanzkraft. Ferner sollte die
Interessensbekundung eine Darstellung der Eigentümer-
struktur des potenziellen Erwerbers, seines spezifischen
Erfahrungshintergrundes sowie der langfristigen Aus-
richtung des Unternehmens und des strategischen Interesses
am Erwerb der Aktien enthalten.

Ihre Interessensbekundung muss bis zum 27. Februar 2004,
12.00 Uhr vorliegen. Den ausgewählten Interessenten werden
nach der Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung
nähere Informationen über die RAG sowie den weiteren
Verlauf des Bieterverfahrens zur Verfügung gestellt.

Den Unternehmen werden für die Teilnahme an dem Verfahren
keine Kosten ersetzt.

Interessenbekundungen sowie Rückfragen potenzieller
Erwerber sind ausschließlich an den mit der Begleitung
des Verfahrens beauftragten Berater des Freistaates
Bayern zu richten:

KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Corporate Finance -
Leif Zierz und Dr. Steffen Wagner

Marie-Curie-Straße 30, 60439 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 9587-1889, Fax: (069) 95871220

cade 23-02-2004 11:06

Anbei ein Ausschnitt aus dem letztjährigen GSC - Bericht.
Für den kompletten Bericht einfach dort ein Abo erwerben - es lohnt sich.

Bereits 2000 sprach der alte Vorstand von knapp 300 Mio. DM fairen Marktwert für die RAG. Der damalige Schreiber von GSC hat dies offenkundig etwas reduziert.
Die dargestellten 130 Mio. EUR representieren dennoch rund 5500 Euro je Aktie. (bei knapp 24.000 Aktien)
Schaut man sich die Entwicklung der letzen 4 Jahre an (und hierbei empfehle ich wirklich die GSC Artikel)merkt man dass die Gesellschaft in eine neue Dimension gewachsen ist und wächst. Einige Stichpunkte: Ständiger Ausbau der Zugkilometer, Oberbayern Verkehre hinzugewonnen, Schweiz, einstieg in das Gütergeschäft. Ständiges Gewinnen von Ausschreibungen.
1500 Euro Substanz und Ertragswertzuwachs je Aktie seit 2000 sind dafür sehr konservativ geschätzt.

Ein Blick in die Bilanz hilft hierfür auch weiter. Stichwort Schienenfuhrpark, Restwerte und Finazierung derselben. Weiterhin der Ertragswert der Transportverträge.


Nicht zu vergessen, dass ein potentieller Erwerber für ein derartiges Filetstück und hinsichtlich deutlicher Stärkung seiner Marktposition gerne auch eine deutliche Prämie zahlen würde und wahrscheinlich auch zahlen wird.

In diesem Sinne: Wer Ohren hat der Höre.

Fazit:
Das Geschäftsjahr 2002 ist das zweite Geschäftsjahr, in dem ein Konzernabschluss vorgelegt wurde. Die Ertragskraft der Schienenverkehrstöchter Vogtlandbahn und Regental Betriebs - GmbH befindet sich weiterhin auf hohem Niveau. Trotz der hohen Abschreibungen, die sich auf den sehr modernen Fuhrpark ergeben, sind die Bahnverkehrsgesellschaften enorme Ertragsbringer. Zurückzuführen ist dies auf auskömmliche Beförderungsaufträge der BEG und des Verkehrszweckverbandes Vogtland.

Die Gesellschaft gewinnt durch attraktive Angebotsabgaben immer mehr Ausschreibungen auch in Kooperation mit anderen privaten Schienenverkehrsbetreibern. Mit langen Laufzeiten ausgestattet, stellen diese gut progostizierbaren Umsatz bei attraktiver Rendite dar. Die Regentalbahn nutzt diese Zeiten eines garantierten hohen Cashflow, um ihr Streckennetz und den Fuhrpark zu modernisieren und auszubauen, ihr Beteiligungsportfolio zu ordnen (Granitwerk Prünst und die RKG) sowie weiterhin in neue Geschäftsfelder wie den Güterverkehr zu investieren.

Gemäß einer Entscheidung des Bayerischen Landtags soll die Regentalbahn privatisiert und der gegenwärtige Staatsanteil von 76,9 Prozent verkauft werden. Das Bewertungsgutachten von PriceWaterhouseCooper, welches die Grundlage des Verkaufspreises stellen soll, ist unter Umständen bereits fertig erstellt, ein definitiver Verkauf wird aber noch für unbestimmte Zeit auf sich warten lassen.

Die Gesellschaft ist sowohl eine Substanz- als auch eine Ertragsperle. Die Bilanz beinhaltet enorme stille Reserven, welche sich hauptsächlich im Schienenfuhrpark sowie bei der Vogtlandbahn befinden. Die Kapitalerhöhung wurde zu äußerst aktionärsfreundlichen Bedingungen durchgeführt und hat die Eigenkapitalquote auf 33 Prozent der Bilanzsumme verbessert. Vorstand Niggl tat sich sehr schwer, den fairen Wert des Unternehmens darzulegen. 40 oder auch 50 Mio. EUR aber werden dem wahren Wert des Unternehmens nicht gerecht.

Der ehemalige Vorstand Höppner selbst bezifferte im Jahr 2001 den konservativen Substanzwert der Gesellschaft mit rund 80 Mio. EUR. Rechnet man den Ertragswert der Gesellschaft hinzu, könnte man nach Aussage des scheidenden Vorstands gut und gerne noch 50 Mio. EUR " drauflegen" . Angesichts des weiteren Ausbaus des Anlagevermögens in Schienenfahrzeugen als auch Bauten und der weiteren profitablen Entwicklung bei einem Ausweiten des Marktanteils hat das Unternehmen sicher nicht an Wert verloren. Der aktuelle Börsenwert beträgt ein Sechstel dieses Betrags.

OMI 23-02-2004 14:28

Aus Deiner Entscheidung fürs Musterdepot sieht man, dass Du hier doch Chancen siehst.... :)

cade 10-09-2004 20:01

nach dem angebot von arriva ein plus von 30 % in den letzten zwei tagen und immer noch aufgrund des kaufpreises für die 18.000 und zerquetschten aktien 60 % phantasie nach oben.

OMI 20-09-2004 09:38

Hast Du den vollen Anstieg mitgenommen! :cool:

http://isht.comdirect.de/charts/big....EG.MUN&hcmask=

cade 20-09-2004 17:28

leider nicht, bin bei 2028 euro rein passt aber auch noch. wenn der deal durchgeht, das heisst es hängt ja noch an der parlamentarischen genehmigung die bis zum 30.09. dasein soll müssten die die ja laut wpüg ein übernahmeangebot zu ca. 3250,-- euro machen. ich denke auch nicht dass da was dazwischenkommt da die mittel im haushalt eingeplant sind, dann den niederbayern durch förderung wieder zugutekommen und arriva ein konzept für den standort viechtach vorgelegt hat.

OMI 20-09-2004 23:35

Das wären locker nochmal 50% :eek:

OMI 23-09-2004 12:47

es scheint wirklich ungebremst weiterzugehen.. :eek:

cade 23-09-2004 18:08

heute sogar 35 stück umsatz am ober ende der maklerspanne.
hoffentlich kommt der beschluss des haushaltsausschusses bald. dann springts nochmal nach oben.

cade 07-10-2004 08:32

Die FAZ weiß was...
---

Die Regentalbahn ist ein Kandidat für eine Abfindung

06. Oktober 2004

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/...g-1194350.html

---
...aber nix Neues! Wenigstens wissen´s jetzt ein paar mehr.

cade 19-10-2004 08:52

der deal ist jetzt durch. jedoch ist eine abfindung laut wpüg nicht verpflichtend da die aktie nur im freiverkaehr notiert. wer sich jedoch einen ertragreichen wert mit abfindungsphantasie und eunem ebitda-multiplikator von 4 ins depot legen will ist hier denke ich gut beraten.

Arriva hat sogar 63,0 Mio. Euro oder 3.429 Euro/Aktie bezahlt:

REG-Arriva PLC Acquisition

Released: 14/10/2004

ARRIVA EXPANDS ITS GERMAN BUSINESS

- Acquisition of Regentalbahn
- Significant expansion opportunities in rail sector

Arriva plc, the European transport services organisation, has announced the
purchase from the state of Bavaria of a 76.9 per cent stake in Regentalbahn AG,
an operator of rail services in Germany. The acquisition has already been
cleared by the German competition authorities. It was announced by the state of
Bavaria that Arriva was preferred bidder for the shares on 7 September 2004.

The consideration is Euro 63.0 million (£43.4 million) and will be satisfied in
cash from the Group's existing facilities.

Regentalbahn's major activity is the operation of regional passenger rail
services in the federal states of Bavaria, Thuringia and Saxony. It also
operates rail services into the Czech Republic in co-operation with the Czech
State Railway. Since December 2003, it has been operating a train service
between Munich and Oberstdorf in a joint venture with the Swiss State Railway.
Most operations are under contracts which run to 2012. The company has around
400 employees, owns 71 passenger trainsets and in 2003 delivered some 9 million
train kilometres.

Audited accounts for the year ended 31 December 2003 show Regentalbahn had a
turnover of Euro 67.2 million (£46.4 million) and an EBITDA of Euro 10.5 million
(£7.3 million). Net assets were Euro 21.7 million (£15.3 million) including net
debt of Euro 2.9 million (£2.0 million). The acquisition is expected to be
immediately earnings enhancing before the amortisation of goodwill.

Arriva first entered the German market in April this year when it acquired the
rail company Prignitzer Eisenbahn Gruppe, which operates regional rail services
in the federal states of North Rhine-Westphalia, Brandenburg and
Mecklenburg-West Pomerania.

Bob Davies, Arriva's chief executive, said:

" The German public transport market is the largest in Europe and is evolving
rapidly towards competitive tendering, with ten per cent of local and regional
rail services already tendered. This acquisition strengthens our ability to
participate in future competitive bidding for tenders and we look forward to
working with the management and employees of this successful business."

Arriva has public transport operations in eight member states of the European
Union - the United Kingdom, Denmark, Sweden, the Netherlands, Germany, Portugal,
Spain and Italy.

cade 21-10-2004 08:17

In Bayern werden in den nächsten zwei Jahren bis zu 30 Milliionen Zugkilometer ausgeschrieben. Bayern gilt als in Deutschland somit der spektakulärste und zukunftträchtigste Markt mit den interessantesten Strecken. An zweiter Stelle bezüglich interessanter Strecken kommt Ostdeutschland.
Im Allgemeinen sind die Margen im Schienenverkehr gering.
Dabei ist auch eine steigende Expansion der Bahn im Stadtverkehr zu beobachten. Gegen eine stärkere Beteiligung der der " großen Verkehrunternehmen" an den heutigen Kommunalbetrieben spricht nichts. Die Kartellwächter haben dabei auf eine eventuell zu starke Dominanz und Marktbeherrschung eines Konzerns zu achten. In Hannover und im Saarland existieren dazu schon zwei Negativbeispiele hinsichtlich fehlendem Wettbewerb.
Ansonsten wird sich zeigen, wie Arriva sich mit dem großen Bruder Deutsche Bahn arrangieren wird. Auf gewissen Gebieten wie Fahrplanmedien, CD und Internet, ist in Richtung Fahrgast eine Zusammenarbeit notwendig. Es wird sich zeigen, wie der frühere Monopolist DB langsam den Wettbewerb aufnimmt und mit den Mitwettbewerbern - wie in anderen Branchen - sich stellen muß.
Bei der Regentalbahn hat die DB schon einen weiteren Denkzettel erhalten, da sie dort beim Bieterverfahren an hinterer Stelle blieb. Dazu sind die neuen Wettbewerber gegenüber der nur langsam schleichenden Beamtenmentalität der DB in den Strukturen (Kosten-,Organisations-) flexibler und effizienter. Die Produktivität von beispielsweise der Connex Deutschland GmbH kann trotz einem Marktanteil von nahezu drei Prozent an deutschen Regionalschienenverkehr noch mit dem Begriff mittelständisch beschrieben werden. Die Wettbewerber kalkulieren solide und sind bestrebt mit jeder Strecke Geld zu verdienen. Eine DB ist heute noch ein schwerfälliger Koloss, der nur langsam marktwirschaftlich vorgeht.
Persönlich hatte ich lange mit der o.g. Connex als Erwerber gerechnet und mir dahingehend ein paar Stücke zugelegt. Ich vermute aber daß die Connex auf dem zweiten Platz gelandet ist, da wohl sonst kaum ein aufwendiger Due-Dilligence-Prozeß mit Offenlegen der Karten abläuft.
Bei der Arriva erwarte ich nun eine Einbindung der Regentalbahn auch in organisatorischer Sicht.

simplify 21-10-2004 08:25

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
bei der regentalbahn ist aber schon viel gelaufen oder?

cade 21-10-2004 09:24

ich will da ding nicht pushen, bin selber draussen weil es nicht mehr meiner anlagestrategie entspricht. wer aber einen billigen substanzwert sucht micht guten wachstumsaussichten für den ist diese aktie ideal.
aus der angabe EBITDA of Euro 10.5 million kann ja jeder den ebitda-multiplikator errechnen auf basis des kaufpreises ca. 6. und auf basis des aktuellen kurses roundabout 4. also meiner meinung nach ist dies günstig. wenn man nun noch die wachstumsaussichten zusätzlich betrachtet da arriva sich beim acquirieren von neuen strecken die rosinen rauspicken kann und nicht wie die bahn ag die infrastruktur für jede region darstellen muss dann siehts meiner meinung nach noch besser aus.

Arriva hat sogar 63,0 Mio. Euro oder 3.429 Euro/Aktie bezahlt:

REG-Arriva PLC Acquisition

Released: 14/10/2004

ARRIVA EXPANDS ITS GERMAN BUSINESS

- Acquisition of Regentalbahn
- Significant expansion opportunities in rail sector

Arriva plc, the European transport services organisation, has announced the
purchase from the state of Bavaria of a 76.9 per cent stake in Regentalbahn AG,
an operator of rail services in Germany. The acquisition has already been
cleared by the German competition authorities. It was announced by the state of
Bavaria that Arriva was preferred bidder for the shares on 7 September 2004.

The consideration is Euro 63.0 million (£43.4 million) and will be satisfied in
cash from the Group's existing facilities.

Regentalbahn's major activity is the operation of regional passenger rail
services in the federal states of Bavaria, Thuringia and Saxony. It also
operates rail services into the Czech Republic in co-operation with the Czech
State Railway. Since December 2003, it has been operating a train service
between Munich and Oberstdorf in a joint venture with the Swiss State Railway.
Most operations are under contracts which run to 2012. The company has around
400 employees, owns 71 passenger trainsets and in 2003 delivered some 9 million
train kilometres.

Audited accounts for the year ended 31 December 2003 show Regentalbahn had a
turnover of Euro 67.2 million (£46.4 million) and an EBITDA of Euro 10.5 million
(£7.3 million). Net assets were Euro 21.7 million (£15.3 million) including net
debt of Euro 2.9 million (£2.0 million). The acquisition is expected to be
immediately earnings enhancing before the amortisation of goodwill.

Arriva first entered the German market in April this year when it acquired the
rail company Prignitzer Eisenbahn Gruppe, which operates regional rail services
in the federal states of North Rhine-Westphalia, Brandenburg and
Mecklenburg-West Pomerania.

Bob Davies, Arriva's chief executive, said:

" The German public transport market is the largest in Europe and is evolving
rapidly towards competitive tendering, with ten per cent of local and regional
rail services already tendered. This acquisition strengthens our ability to
participate in future competitive bidding for tenders and we look forward to
working with the management and employees of this successful business."

Arriva has public transport operations in eight member states of the European
Union - the United Kingdom, Denmark, Sweden, the Netherlands, Germany, Portugal,
Spain and Italy.

cade 21-10-2004 09:34

schauts euch doch mal das streckennetz an.

http://www.laenderbahn.com/

da liegt doch ostphantasie drin. das werden unsere österreichischen boardmitglieder doch bestätigen können die mit ihren atx-werten in den letzten jahren gut verdient haben.
nachdem sie mir in tschechien einmal das auto abgeschleppt haben, einmal einen strafzettel verpasst und einmal fast aufgebrochen und das alles am gleichen tag - da fahr ich doch lieber mit der regentalbahn nach marianske lazne (marienbad):

romko 21-10-2004 09:38

Für mich mit dem Auto nach Tschechien oder die Slowakei zu fahren, ist genauso als wenn ich ein Kuvert mit 10.000 Euro in bar auf ner Parkbank liegen lasse :D
Ich vertraue dort drüben keinem! Und wenn ich da mal hinfahren sollte, dann ganz sicher nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln...
Soweit ich der Karte entnommen habe, liegen nur minimale Streckenteile in Tschechien ... da kann man wohl nicht von Ostphantasie sprechen :)

cade 21-10-2004 09:47

jetzt geht die expansion erst richtig los denke ich auch richtung tschechien. arriva hat jetzt den fuss in der tür und mischt erstmal kräftig mit. mehdorn muss sich warm anziehen.

OMI 10-02-2005 22:44

Mal wieder ein Blick drauf geworfen ...

http://isht.comdirect.de/charts/big....EG.MUN&hcmask=

cade 11-02-2005 20:35

war ein guter deal. auf dem jetztigen kursniveau hilft nur noch eine übernahme um den kurs nach oben zu bringen. hab schon letztes jahr verkauft weil abwarten möchte ich nicht.

cade 16-02-2005 09:48

Verkehrsbetriebe schielen auf lukrative Ausschreibungen – Fachleute warnen vor knallharten Preis-Schlachten

Bieter kämpfen um Nahverkehrs-Aufträge

Von Eberhard Krummheuer, Handelsblatt

Der Wettbewerb im Schienennahverkehr gewinnt an Schwung. Bis 2009 werden allein in Deutschland Nahverkehrsleistungen in einem Wert von 10 Milliarden Euro von den öffentlichen Auftraggebern bestellt, schätzt die Beratungsfirma SCI Verkehr in einer aktuellen Studie.

...

http://www.handelsblatt.com/unterneh...e/2475184.html

cade 13-05-2005 13:12

Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
der
Arriva Deutschland GmbH
Abteistraße 57, 20149 Hamburg
(Konzerngesellschaft der Arriva plc)
an die
Aktionäre der Regentalbahn AG
Bahnhofplatz 1, 94234 Viechtach
zum Kauf der von den außenstehenden Aktionären gehaltenen Aktien mit der
Wertpapierkennnummer: 829 010
ISIN: DE0008290107
Angebotsfrist: Das Angebot endet am 27. Mai 2005, 18:00 Uhr (MEZ).

Die Arriva Deutschland GmbH, Hamburg, bietet hiermit allen Aktionären der Regentalbahn AG, Viechtach, an, die von ihnen gehaltenen Aktien (WKN 829 010; ISIN DE0008290107) zu einem Kaufpreis von 3.050,00 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot bezieht sich auf bis zu 1.696 Aktien der Regentalbahn AG. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Aktionäre der Regentalbahn AG, Viechtach, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, sich direkt bis spätestens 27. Mai 2005, 18:00 Uhr (MEZ) an die Abwicklungsstelle, die Baader Wertpapierhandelsbank AG, zu wenden. Die Arriva Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, die Annahmefrist einmalig oder mehrmalig zu verlängern.

Die für die Abwicklung notwendigen Unterlagen erhalten Sie bei der Abwicklungsstelle. Die von der Arriva Deutschland GmbH hiermit beauftragte Bank ist die
Baader Wertpapierhandelsbank AG
Fallgatter 3
44369 Dortmund
Telefon 0231 / 93 69 68 0
Telefax 0231 / 93 69 68 99
E-Mail dortmund@baaderbank.de

Aktionäre der Regentalbahn AG, die dieses Kaufangebot annehmen, werden ferner gebeten, die Annahme des Kaufangebots bis zum Ende der Angebotsfrist bei der Abwicklungsstelle anzumelden.

Die Baader Wertpapierhandelsbank AG wird im Rahmen dieses Kaufangebots als Abwicklungsstelle die Zahlung des Kaufpreises sicherstellen.



Hamburg, im Mai 2005

Die Geschäftsführung

OMI 13-05-2005 13:50

Der KUrs hat die letzten Tage auch einen kräftigen Satz gemacht! :eek: :)

cade 15-09-2005 08:53

das wars jetzt:

Tagesordnung:
1. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Regentalbahn Aktiengesellschaft auf die Arriva Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß den §§ 327a ff. Aktiengesetz.
Nach § 327a Abs.1 Aktiengesetz („AktG“) kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95% des Grundkapitals gehören („Hauptaktionär“), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
Die Arriva Deutschland GmbH mit Sitz in 20149 Hamburg, Abteistraße 57 (nachfolgend auch „Arriva“ oder „Hauptaktionärin“), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 89001, hat dem Vorstand der Regentalbahn Aktiengesellschaft (nachfolgend auch „Gesellschaft“ oder „RAG“ genannt) am 13. Juni 2005 mitgeteilt und durch Vorlage von Depotbestätigungen entsprechend nachgewiesen, dass ihre Beteiligung an der Gesellschaft am 07. Juni 2005 die 95% - Schwelle überschritten hat. Per 7. Juni 2005 hielt die Hauptaktionärin unmittelbar 23.046 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital der RAG von jeweils Euro 102,30, was einer Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 96,46% im Sinne von § 327a Abs.1 AktG entspricht. Arriva hat ihren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft durch den Erwerb von weiteren Aktien nach dem 7. Juni 2005 noch weiter erhöht. Seit dem 29. Juni 2005 hält Arriva insgesamt 23.136 Stückaktien an der Gesellschaft. Dies entspricht einer Beteiligung in Höhe von 96,84% des Grundkapitals der Gesellschaft.
Zugleich hat Arriva am 13. Juni 2005 an den Vorstand der RAG das Verlangen nach § 327a Abs.1 S.1 AktG gerichtet, ein Verfahren zum Ausschluß der Minderheitsaktionäre einzuleiten, insbesondere nach Vorliegen der nach den §§ 327a ff. AktG zum Ausschluß von Minderheitsaktionären erforderlichen Voraussetzungen auf einer außerordentlichen Hauptversammlung die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf Arriva als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (‚Übertragungsbeschluß‘).
Arriva hat die an die Minderheitsaktionäre gemäß § 327a Abs. 1 S.1 AktG zu zahlende angemessene Barabfindung auf Euro 3.428,00 je übergegangene auf den Inhaber lautende Stückaktie an der RAG festgelegt.
Die Barabfindung ist von der Bekanntgabe der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich 2 vom Hundert (2%) über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verzinsen.
Vorstand und Aufsichtsrat der RAG schlagen vor, auf Verlangen von Arriva folgenden Beschluss zu fassen: „Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Regentalbahn AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. Aktiengesetz) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von Euro 3.428,00 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie an der Regentalbahn AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 102,30 auf die Arriva Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg (Hauptaktionärin) übertragen.“

OMI 16-09-2005 09:39

Wenn ich das ansehe, dann konnte man nach Beginn des threads noch ordentlich Gewinne machen. Zuleltzt im August der große Sprung.

cade 22-05-2006 10:11

the final countdown.

bin bei 4.100,-- nochmal rein, das war ein kleines abschiedsgeschenk. jetzt lasse ich mich abfinden und hoffe auf die nachbesserung im spruchstellenverfahren.


Regentalbahn Aktiengesellschaft
Viechtach
Bekanntmachung gemäß §§ 248a, 149 Abs.2 und 3 AktG
Beendigung eines Anfechtungsprozesses und Erhöhung der Barabfindung

In dem Verfahren 5 HK O 4576/06 vor dem Landgericht München I, an dem beteiligt sind

1) Arno Menzel,
- Kläger –
2) Ute Stein,
- Klägerin –
3) Claus Jürgen Heinrich,
- Kläger –
4) sophen Consulting GmbH, vertr. durch die GFin Dr. Fouzia Saadi,
- Klägerin -
5) Ulrich Lüdemann,
- Kläger –
6) Peter Eck,
- Kläger –
7) Axel Sartingen,
- Kläger –


Prozessbevollmächtigte

zu 1:
Rechtsanwälte Tilman Jung und Dietmar Spannenberger,
Schlossstrasse 65, 70176 Stuttgart

zu 2:
Rechtsanwalt Wolfgang Ofczarek, Herzog-Spital-Str.13,
80331 München

zu 3:
Rechtsanwalt Ulf Pieconka, Frankfurter Str. 10,
97082 Würzburg Gz.: 00957-05/up/sh

zu 4:
Rechtsanwälte Rohde & Späth, Kurfürstendamm 216, 10719
Berlin Gz.: 146/06

zu 5:
Rechtsanwalt Christoph Vial, Benfleetstr. 14, 50858
Köln-Weiden Gz.: 70/05

zu 6:
Rechtsanwälte Hesselmann Lewinski, Westfalendamm 275,
44141 Dortmund

zu 7:
Rechtsanwältin Annette Lewinski-Klüsener, Wupperstr. 9
44225 Dortmund Gz.: AL/E/Regent 2024




1) Evamaria Brockhoff,
- Nebenintervenientin –
2) Schüma GmbH & Co. KG vertr. durch die phG Proxymas
HV-Service GmbH, GF Stefan Schüpfer,
- Nebenintervenient -
3) Dipl.-Math.oec. Patric Moritz,
- Nebenintervenient –


Prozessbevollmächtigte

zu 1, 3:
Rechtsanwalt Wolfgang Ofczarek, Herzog-Spital-Str.13,
80331 München

zu 2:
Rechtsanwalt Stefan Schindler, Günter-Vogt-Ring 32,
60437 Frankfurt am Main, Gz.: 001/06 S/w


gegen

Regentalbahn Aktiengesellschaft, vertr. durch den Vorstand und den Aufsichtsrat, Bahnhofsplatz 1, 94234 Viechtach

- Beklagte –

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buse, Heberer und Fromm, Harvestehuder Weg 23,
20149 Hamburg Gz.: 2/07/05 SO IV

wegen Forderung,

haben die Kläger, die Nebenintervenienten auf Klägerseite und die Beklagte am 04. Mai 2006 folgenden Vergleich geschlossen, mit dem der Rechtsstreit beendet wurde.

V E R G L E I C H
Präambel:

Unter dem 20. Oktober 2005 beschloss die Hauptversammlung der Regentalbahn AG auf Verlangen ihrer Hauptaktionärin, der Arriva Deutschland GmbH, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung zu erwerben. Der Beschluss ("Übertragungsbeschluss") hat folgenden Wortlaut:

"Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Regentalbahn Aktiengesellschaft werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. Aktiengesetz) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von € 3.428,00 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie an der Regentalbahn Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 102,30 auf die Arriva Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg (Hauptaktionärin) übertragen.“

Gegen den Übertragungsbeschluss haben die Kläger Arno Menzel, Ute Stein, Claus Jürgen Heinrich, sophen Consulting GmbH, Ulrich Lüdemann. Peter Eck und Axel Sartingen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage beim Landgericht München I erhoben. Das Verfahren wird unter den Aktenzeichen 5 HK O 4576/06 geführt.

In der mündlichen Verhandlung über die erhobenen Klagen am 4. Mai 2006 hat das Gericht den Parteien zu dem Abschluss eines Vergleichs geraten. Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Erwägungen haben sich die Parteien entschlossen, im Wege gegenseitigen Nachgebens und ohne Präjudiz für die Rechtslage einen Vergleich abzuschließen. Die Parteien halten dabei insbesondere ihre unterschiedlichen Rechtspositionen aufrecht.

Dies vorausgeschickt, schließen die Kläger einerseits und die Beklagte andererseits auf Empfehlung und Anraten des Gerichts den folgenden

V E R G L E I C H
I. Erhöhung der Barabfindung 1. Unter der Voraussetzung, dass der Übertragungsbeschluss in das Handelsregister der Regentalbahn AG eingetragen wird, verpflichtet sich die an diesem Vergleich teilnehmende Hauptaktionärin, die Arriva Deutschland GmbH, gegenüber jedem Minderheitsaktionär der Beklagten, zusätzlich zu dem im Übertragungsbeschluss festgesetzten Betrag von € 3.428,-- (festgelegte Barabfindung) einen weiteren Betrag in Höhe von € 647,-- (zusätzliche Barabfindung) je Stückaktie sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf € 4.075,-- p.a. seit dem 20. Oktober 2005 zu zahlen.
Die festgelegte und die zusätzliche Barabfindung stehen allen Minderheitsaktionären zu, die zum Zeitpunkt der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Deggendorf Minderheitsaktionäre der Regentalbahn AG sind. Soweit diese Minderheitsaktionäre nicht Partei dieses Vergleiches sind, steht ihnen ein Anspruch auf Auszahlung der festgelegten Barabfindung und der zusätzlichen Barabfindung aufgrund eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter im Sinne von § 328 BGB zu.
Die festgelegte und die zusätzliche Barabfindung werden unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Deggendorf von der Baader Wertpapierhandelsbank GmbH als Zahlstelle ausbezahlt. Im Falle girosammelverwahrter Aktien wird die Auszahlung Zug um Zug gegen Umbuchung der den Anspruch auf Barabfindung verbriefenden Aktienbestände erfolgen. Im Falle von effektiven Stücken wird die Auszahlung nach Einreichung der Aktienurkunden bei der abwickelnden Zahlstelle ausbezahlt werden.
2. Des weiteren verpflichtet sich die Arriva Deutschland GmbH, jedem aus der Regentalbahn AG ausgeschlossenen Minderheitsaktionär, der zum Zeitpunkt der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Deggendorf Minderheitsaktionär der Regentalbahn AG ist, weitere € 25,-- (weiterer Erhöhungsbetrag) je Stückaktie zu zahlen, sofern der betreffende Minderheitsaktionär über seine jeweilige Depotbank bei der Baader Wertpapierhandelsbank GmbH binnen einer Frist von zwei Monaten nach der Bekanntmachung dieses Vergleichs in den Gesellschaftsblättern eine schriftliche Erklärung mit folgendem Inhalt einreicht:
‚Als ehemaliger Minderheitsaktionär der Regentalbahn AG, Viechtach, erkläre ich hiermit unwiderruflich, keinen Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens gemäß den Vorschriften des Spruchverfahrensgesetzes zur Überprüfung der Angemessenheit der von der Hauptaktionärin angebotenen Barabfindung zu stellen, Anträgen nicht beizutreten und solche Verfahren auch in sonstiger Weise mittelbar oder unmittelbar zu fördern oder gefördert zu haben. Des Weiteren erkläre ich hiermit unwiderruflich den Verzicht auf eine in einem Spruchverfahren gerichtlich festgesetzte oder zwecks dessen Beendigung vereinbarte Abfindung.‘
Die vorstehende Verzichtserklärung wird im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Baader Wertpapierhandelsbank GmbH wirksam, ohne dass es einer Annahme bedarf.
Der weitere Erhöhungsbetrag ist nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Deggendorf zu bezahlen, jedoch nicht vor Ablauf von zehn Bankarbeitstagen seit Zugang der vorstehenden Verzichtserklärung. Der weitere Erhöhungsbetrag wird – außer im Falle des Zahlungsverzuges in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen – ab Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister nicht verzinst.
3. Sämtliche der unter Ziffer 1. und 2. beschriebenen Zahlungen erfolgen für die Minderheitsaktionäre provisions-, spesen- und kostenfrei.


II. Beendigung der anhängigen Verfahren 1. Im Hinblick auf die vorstehenden Regelungen sind die Kläger bereit, den Hauptversammlungsbeschluss der Regentalbahn AG vom 20. Oktober 2005 zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Arriva Deutschland GmbH zu akzeptieren. a) In Ansehung und im Zuge des Vergleichs erklären die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt.
b) Die Kläger verzichten unwiderruflich auf sämtliche Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit und die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses. Die Kläger stimmen der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Deggendorf zu. Die Kläger verpflichten sich, auf Verlangen der Regentalbahn AG oder der Arriva Deutschland GmbH alle sonstigen Erklärungen abzugeben, die für die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister Deggendorf notwendig oder hilfreich sein können, soweit diese im Zusammenhang mit den von den Klägern erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen stehen.
c) Die Kläger verpflichten sich, die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister weder durch Rechtsmittel, Rechtsbehelfe, Anträge oder in sonstiger Weise zu verhindern oder zu verzögern. Sie werden sich darum bemühen, dass auch Dritte die Eintragung des Übertragungsbeschlusses nicht verhindern oder verzögern.
d) Die Kläger werden die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses und deren Eintragung im Handelsregister weder gerichtlich noch außergerichtlich in irgendeiner Form angreifen.

2. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister und Erfüllung dieses Vergleichs sind alle wechselseitigen Ansprüche und Rechte zwischen den Klägern einerseits und der Regentalbahn AG und der Arriva Deutschland GmbH andererseits, soweit sie mit dem Übertragungsbeschluss im Zusammenhang stehen, erledigt, es sei denn, aufgrund dieses Vergleichs ergibt sich ausdrücklich etwas anderes.
3. Die Regentalbahn AG verpflichtet sich, diesen Vergleich auf ihre Kosten vollständig im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.


III. Kosten
Für die Kosten des beendeten Verfahrens gilt: 1. Die Regentalbahn AG übernimmt die Gerichtskosten des Verfahrens.
2. Die Regentalbahn AG übernimmt außerdem die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger, die durch den Abschluss des Vergleichs entstehen, nach Maßgabe folgender Berechnung: a) Streitwerte
Anfechtungs- und Nichtigkeitsverfahren € 150.000,--
Vergleich € 648.582,--
b) Gebührentatbestände
Für Kläger entstehen folgende Gebührentatbestände:
1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3100 VV RVG nach Wert € 150.000,--
0,8 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3101 VV RVG nach Wert 498.582,--
1,0 Einigungsgebühr §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 1003 VV RVG nach Wert € 150.000,--
1,5 Einigungsgebühr §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 1000 VV RVG nach Wert € 498.582,--
1,2 Termingebühr §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3104 VV RVG nach Wert € 648.582,--
c) Gesamthöhe
Die Gesamthöhe für die Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Kläger beläuft sich für jeden Anwalt auf die Summe der nach Unterabsatz b) angefallenen Gebühren zuzüglich Post- und Telekommunikationspauschale und den tatsächlich entstandenen gesetzlichen Auslagen/Reisekosten, zuzüglich Mehrwertsteuer.
Maßgeblich für die Erstattung der außergerichtlichen Kosten sind die Mandats- bzw. Vertretungsverhältnisse, die dem Gericht bis spätestens zum 4. Mai 2006 angezeigt wurden, wobei jeder Kläger nur für einen Anwalt Erstattung der außergerichtlichen Kosten nach dieser Ziffer III beanspruchen kann.
Weitergehende Ansprüche auf Erstattung von Kosten und Auslagen stehen den Klägern nicht zu.

3. Die Parteien verzichten auf Kostenfestsetzung.
4. Die Erstattung der außergerichtlichen Kosten nach dieser Ziffer III wird mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister fällig und ist zahlbar binnen zehn Bankarbeitstagen nach Eingang einer entsprechenden Rechnung oder Zahlungsaufforderung bei den Prozessbevollmächtigten der Beklagten. Wird die Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister aus Gründen abgelehnt, die die Regentalbahn AG oder die Arriva Deutschland GmbH zu vertreten haben, wird die Erstattung der außergerichtlichen Kosten nach dieser Ziffer III mit der endgültigen Ablehnung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister fällig und ist zahlbar binnen zehn Bankarbeitstagen nach Eingang einer entsprechenden Rechnung oder Zahlungsaufforderung bei den Prozessbevollmächtigten der Beklagten. Die Regentalbahn AG und die Arriva Deutschland GmbH verpflichten sich, die Anmeldung des Übertragungsbeschlusses zum Handelsregister unverzüglich vorzunehmen.
5. Die Arriva Deutschland GmbH erklärt, dass die von der Beklagten nach diesem Vergleich zu tragenden Kosten im Innenverhältnis von ihr getragen werden.
6. Die Beklagte und die Arriva Deutschland GmbH tragen die ihnen entstandenen Kosten selbst.





Viechtach, im Mai 2006

Der Vorstand

OMI 22-05-2006 10:14

Das Ding reizte aber wirklich bis zum letzten Tropfen aus :cool: ;)


Es ist jetzt 15:26 Uhr.

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