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-   -   ab 1.1.2009 gilt die abgeltungssteuer (http://www.f-tor.de/tbb/showthread.php?t=13596)

simplify 24-03-2007 20:24

ab 1.1.2009 gilt die abgeltungssteuer
 
ich denke jeder tut gut daran schon frühzeitig sich eine persönliche strategie zu überlegen.

Zitat:

Die neue Abgeltungssteuer auf einen Blick

Ab 1. Januar 2009 gilt die neue Abzugssteuer für...

• Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere Zinsen und Dividenden,
• Erträge aus Forderungswertpapieren (z.B. Pfandbriefe),
• Optionsprämien,
• Einnahmen aus Finanzinnovationen,
• Erträge und Wertzuwächse aus Investmentfonds und Zertifikaten,
• Veräußerungsgewinne aus privaten Wertpapier- und Warentermingeschäften,
• Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere bei Wertpapieren, Investmentanteilen, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Edelmetallen sowie Antiquitäten.

Die Abzugssteuer gilt nicht für...

• Erträge aus (typisch) stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen,
• sonstigen Darlehen im Privatvermögen bei Kapitalüberlassung zwischen nahe stehenden Personen oder Kapitalgesellschaften und ihren Anteilseignern bzw. diesen nahe stehenden Personen,
• Einnahmen aus nach 2004 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen und dem Verkauf „gebrauchter“ Lebensversicherungs-Policen,
• Immobilien und Grundstücke (weiterhin zehnjährige Spekulationsfrist).
quelle FAZ.net


simplify 24-03-2007 20:27

24. März 2007

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/...t-1257107.html

snow 25-03-2007 10:42

Zitat:

Veranlagungsoption für Geringverdiener


Geringverdiener mit einem Steuersatz unter 25 Prozent können von einer Veranlagungsoption Gebrauch machen und ihre Kapitaleinkünfte in der persönlichen Steuererklärung angeben.


Die zuviel gezahlte Pauschalsteuer wird dann erstattet.
Diese Regelung sieht aus, als sollte Sie für steuerliche Gerechtigkeit sorgen - niemand soll mehr Steuern zahlen als es seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Aber wie sieht die Realität aus?

Schon jetzt verzichten viele Steuerzahler darauf einbehaltene Kapitalertragsteuer oder Zinsabschlagsteuer vom Fiskus zurückzufordern. Als Argument höre ich oftmals: die Bank hat doch schon Steuer abgeführt, dann brauch ich die Zinsen nicht in meiner Steuererklärung angeben! Es bedarf guten Zuredens, dass alle Kapitaleinkünfte offengelegt und alle Jahresbescheinigungen und Steuerbescheinigungen vorgelegt werden. Das Ergebnis sind meistens Teilerstattungen eben dieser abgeführten Steuern!

Ab 2009 nennt sich das ganze Abgeltungssteuer , damit wird diese Meinung noch zunehmen. Die Steuereinnahmen aus unberechtigt vereinnahmten Steuern der "Geringverdiener" werden steigen. Grund sind komplizierte Vordrucke, Unkenntnis und die fehlende Bereitschaft dafür auch noch Geld für Steuerberatung auszugeben (erst schröpft mich der Staat und dann auch noch der Steuerberater).

Treffen wird es vor allem die Rentner, die vom Finanzamt nicht zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden, weil für die Behörde ersichtlich ist, dass keine weiteren Einkünfte wie Arbeitnehmertätigkeit des Ehegatten oder Vermietungseinkünfte vorliegen. Freistellungsaufträge werden nicht gestellt, weil vom Bankmitarbeiter die Auskunft erteilt wird: Ihre Einnahmen sind zu hoch ... Sie bekommen vom Finanzamt keine Freistellung, sondern werden höchstens zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert (das sind Aussagen aus der Praxis).

Ein Wundermittel für den Staat wird es.

romko 25-03-2007 12:02

Hilift da ne Flucht ins Ausland?

simplify 25-03-2007 12:58

Zitat:

Original geschrieben von romko
Hilift da ne Flucht ins Ausland?
in welches ausland? in der EU ist man nicht mehr vor den augen der steuerbehörden sicher. in österreich gibt es die abgeltungssteuer schon und auch uns "ausländern" dürfte sie bald abgezogen o. eine meldung an's deutsche finanzamt erfolgen.
bleibt die schweiz. dort hast du einmal das problem, dass du unter 500.000 sfr gar nicht ernst genommen wirst. dann musst du diese mengen geld erstmal unentdeckt durch den zoll bekommen und irgendwann auch wieder zurück.

die möglichkeiten sind also bescheiden. vielleicht kann man sich damit trösten, dass man in zukunft in diesem punkt sich keine steuerhinterziehung mehr schuldig machen kann, da die banken ja gleich die steuer einbehalten. :)

und ein reines gewissen ist bekanntlich ein gutes ruhekissen :top:

romko 25-03-2007 13:06

Zitat:

Original geschrieben von simplify
i in österreich gibt es die abgeltungssteuer schon
Ja, aber doch nicht auf Kursgewinne!

simplify 25-03-2007 13:17

das wird noch kommen. ich bin davon überzeugt, dass es in der EU auch hier eine gleichmacherei geben wird.
das österreichische bankgeheimnis ist ja auch nicht mehr das, was es bei einer regierungsbeteiligung der FPÖ noch war.

snow 25-03-2007 14:52

Romko, du bist bei dem Gesetz als Österreicher doch außen vor ;-)

warten wir doch erst einmal ab, was von dem Regierungsentwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 übrig bleibt bis er die Beratungen im Bundestag und Bundesrat hinter sich hat.

Bislang sieht die Regelung im EU-Raum folgendermaßen aus:
Das Besteuerungsrecht aus Kapitalerträgen steht dem Wohnsitzstaat zu. Seit 1.7.2005 ist die EU-Zinsrichtline gültig, die das Mitteilungsverfahren innerhalb der EU-Länder regelt. Österreich, Belgien und Luxemburg nehmen daran nicht teil ... hier gilt statt dessen ein Quellensteuerabzug von 15 % (2005 - 2007), 20 % vom Jahr 2008 bis 2010 und 35 % ab dem Jahr 2011 - ohne Abgeltungswirkung.
Die Schweiz, Liechtenstein, Andorra und Monaco haben sich dieser EU-Zinsrichtlinie in bilateralen Abkommen angeschlossen.

nokostolany 25-03-2007 21:02

einerseits freue ich mich auf diese steuer....:crazy:

endlich weg vom drüber nachdenken, ob man noch ein paar monate warten soll..... ;)

andererseits.....
mich stört am meisten die steuer, die aufs fondssparen angesetzt werden muß !
:flop:

621Paul 11-07-2007 13:18

Hi,
wer gegen die Abgeltungssteuer ist, der kann sich hier mit an der Petitionseingabe beteiligen.

Gruß
621Paul

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/B...PetitionID=454

621Paul 20-09-2007 12:50

Hi,
lange wurde in diesem Thread nichts mehr gepostet.
Nach meiner Kenntnis werden aber Gewinne aus thessaurierenten Fond der Abgeltungssteuer zukünftig nicht mehr unterworfen.
Deshalb empfiehlt meine Sparkasse von Aktien auf Thessaurierende Funds wie z.B. IPM Europe Srategic Value Fund umzuschichten (WKN 933913, ISIN LU0107398884)

Ausgabeaufschlag 5 %
Verwaltungsvergütung 1,5 %
Verwaltungsaufwendungen 0,4%

-Der Fund eignet sich auch für das regelmäßige Ansparen (Deka---FondsSparplan) bereits ab 25,- €.

-Für die mittel- bis langfristig orientierte Einmalanlage

-für die gezielte Beimischung europäischer ValueTitel in einem Gesamtportfolio
Die Anlage hat ein höheres Risiko, welches sich aus Länderrisiko, Währungsrisiko, Konjunkturrisiko, Kurs-, Zinsänderungsrisiko, Verlustrisiko zusammensetzt.

(entnommen aus Prospekt der DekaBank - Factsheet)

Besteuerung des Fonds
Der Fonds unterliegt in Luxemburg keiner Besteuerung der Erträge oder Kapitalgewinne. Die
einzige Steuer, der der Fonds unterliegt, ist die Zeichnungssteuer („taxe d'abonnement“) zum
Höchstsatz von 0,05% per annum auf der Grundlage des jeder Anteilklasse zugeordneten
Nettoinventarwerts (0,01% im Fall der Anteilklassen X) am Ende des betreffenden Quartals, die
vierteljährlich errechnet und gezahlt wird.
Vom Fonds vereinnahmte Zins- und Dividendenerträge unterliegen möglicherweise einer nicht
rückerstattbaren Quellensteuer in den Herkunftsländern.

Gibt es dazu Meinungen?

Gruß
621Paul

621Paul 15-06-2008 07:37

Mit Verlusten Steuern sparen
 
Hi,
keine Meinung zu meinem vorhergehenden Beitrag, lassen mich trotzdem nicht dazu bewegen, Euch eine weitere positive Erkenntnis mitzuteilen.


Aktien

Mit Verlusten Steuern sparen
06.05.2008

http://www.wiwo.de/finanzen/mit-verl...sparen-291504/


Gruß
621Paul

simplify 16-09-2008 07:45

Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen und Dividenden) wird ab dem Jahr 2009 bekanntermaßen auf eine vollkommen neue Grundlage gestellt. Statt der Besteuerung zum individuellen Steuersatz wird eine Pauschalsteuer in Höhe von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag) erhoben, die „an der Quelle“, also im Regelfall schon bei der Bank, berechnet und einbehalten wird. Das bisherige „Halbeinkünfteverfahren“ für Dividendenerträge wird ebenso entfallen wie Steuerfreiheit privater Spekulationsgewinne, wenn zwischen An- und Verkauf der betreffenden Wertpapiere mehr als ein Jahr lag. Beides unterliegt in Zukunft der neuen Pauschalsteuer.

Wir werden Sie in den kommenden Wochen in loser Folge mit den für Sie wichtigsten Auswirkungen dieser bedeutenden Steueränderung bekannt machen, wobei wir heute zunächst auf den neuen „Steuertarif“ eingehen werden:

Grundsatz ist, daß ab 1.1.2009 alle Kapitalerträge, die nicht im Rahmen eines Unternehmens anfallen (hier bleibt im wesentlichen alles beim alten), bereits an der Quelle mit einem Steuersatz von pauschal 25 % zuzüglich des noch erhobenen Solidaritätszuschlages besteuert werden. Inländische Schuldner oder Zahlstellen (das müssen nicht nur Kreditinstitute sein, es können auch Unternehmen mit z.B. stillen Beteiligungen sein) müssen die Steuer errechnen, einbehalten und an das für sie zuständige Finanzamt abführen.

Kirchensteuer wird auf die so ermittelte Steuer noch nicht „von Amts wegen“ erhoben. Dies dürfte erst ab ungefähr dem Jahr 2011 der Fall sein, wenn den Banken eine Datenbank zur Verfügung gestellt werden kann, aus der die eventuelle Kirchenzugehörigkeit ihrer Kunden ablesbar ist. Wer Kirchensteuer entrichten möchte, kann bis dahin entweder seine Bank von der Kirchenmitgliedschaft von sich aus informieren oder im Rahmen der Einkommensteuererklärung die bei ihm einbehaltene Abgeltungssteuer angeben und um Festsetzung der darauf entfallenden Kirchensteuer bitten. Ein Sonderausgabenabzug ist für diese Teile der Kirchensteuer allerdings nicht mehr vorgesehen.

Nicht mehr möglich ist bei der Abgeltungssteuer ferner eine individuelle Berücksichtigung der mit den Kapitalerträgen verbundenen Werbungskosten. Statt dessen wird ein jährlicher „Sparer-Pauschbetrag“ in Höhe von 801 Euro (bei Zusammenveranlagung 1602 Euro) gewährt. Ähnlich wie bisher kann auch in Zukunft der Abzug von Abgeltungssteuer von vornherein vermieden werden, wenn dem Kreditinstitut eine vom Finanzamt auf entsprechenden Antrag erstellte „Nichtveranlagungsbescheinigung“ vorgelegt wird.

Wer Steuern zahlen muß, dies aber aufgrund der Einkommenshöhe insgesamt zu einem niedrigeren Steuersatz als 25 %, hat auch die Möglichkeit, seine Kapitalerträge bei der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Kreditinstitute werden für diesen Fall eine entsprechende Bescheinigung erstellen, auf der auch die beim Kunden einbehaltene Abgeltungssteuer vermerkt ist, die dann wie eine Steuervorauszahlung angerechnet wird. Stellt sich bei der Steuerveranlagung heraus, daß die Abgeltungssteuer doch die für den jeweiligen Steuerzahler günstigere Variante ist, muß die Finanzbehörde dies von Amts wegen berücksichtigen.

quelle vertrauliche mitteilungen

621Paul 16-09-2008 07:56

Hi,
jetzt brauchen wir nur noch die entsprechene Fonds mit wenig bis Null % Ausgabeaufschlag, geringen Verwaltungs- und sonstigen anfallenden -Kosten, sowie einer guten Permormenc herauszufinden.
Darin liegen aber die Schwierigkeiten.
Fonds, die in der Vergangenheit gut waren, müssen es in Zukunft nicht automatisch sein.

621Paul

simplify 16-09-2008 08:53

und dann sollten die herausgeber der fonds auch die finanzkrise überstehen :rolleyes:


Es ist jetzt 04:20 Uhr.

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