Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung verworfen. Das Gesetz verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ist nichtig, urteilte das Gericht heute in Karlsruhe.
Dem heute in Karlsruhe veröffentlichten Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Das dem Verfahren zugrunde liegende NRW-Gesetz zu Online-Durchsuchungen erklärte das Gericht wegen zahlreicher Fehler für nichtig. (orf.at)
|