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Sofix 10-09-2005 16:55

Berliner Mutter darf ihr todkrankes Kind nicht pflegen, weil sie arbeiten muss
 
Der 18-jährige Daniel R. aus Berlin ist todkrank und seine Mutter darf sich nicht komplett um ihn kümmern, weil ein Berliner Amt meint, dass er nicht so viel Hilfe nötig hat und sie deshalb arbeiten gehen kann.
Er ist 1,25 Meter groß, wiegt 28 Kilogramm, auf seinem Körper wölben sich die Tumore und er kann nicht einmal eine Flasche öffnen, weil er an Neurofibromatose leidet, aber die Pflegestufe III wird ihm verweigert.
Ein Gutachter rechnete 238 Minuten Pflegezeit für ihn aus, was Pflegestufe II bedeutet. 270 Minuten hätten Pflegestufe III bedeutet. Das Berliner Jobcenter fordert die Mutter nun auf, arbeiten zu gehen.

Quelle: bz.berlin1.de

romko 11-09-2005 12:27

Was ist denn das für ein Scheißladen?

OMI 11-09-2005 20:09

man kann nur hoffe, dass diese ENtscheidung schleunigst korrigiert wird .... :eek: :( :(

Dikkerchen 11-09-2005 20:21

so sieht es aus in unserem Staat. Alle Systeme am Ende und der der Ansprüche hat wird verarscht.

Alles echt scheiße!

Sorry daß ich diese netten Schimpfwort mal wähle, aber es bezeichnet das/die gesamte/n Sozialsystem/e am besten.......

Tester32 12-09-2005 11:41

Ich wäre nicht so voreilig, die Tätigkeit der Gutachter anzuzweifeln. Laihe sehen die Sachen oft anders, als Fachleute, aber deswegen nicht unbedingt richtig. Ich weiß das, weil meine Mutter 15 Jahre Vollzeitgutachterin für den russischen Staat war und zwar ausgerechnet in der Organisation, die die Pflegestufe für Patienten bestimmte. Und an diesen Prlefestufen hängte damals in RF auch wie hier viel Geld vom Staat an die Patienten dran. In dieser Zeit gab es durchaus Fälle, wo die Patienten anderer Meinung waren und gegen ihre Entscheidungen geklagt haben. Aber ihre Entscheidung wurde nie revidiert.

Man muß auch bedenken, daß dieser Artikel absichtlich möglichst provokant geschrieben ist, ein Gutachter dagegen anders denkt. Er fragt sich nicht, ob eine Mutter des Patienten arbeiten muß oder nicht, sondern er fragt sich, was der Patient allein machen kann, und was nicht. Und das macht er i.d.R. ziemlich hart: nicht ob er eine Flasche öffnen kann, sondern ob er selbst das für ihn bereitgestellte Essen zu sich nehmen kann, oder nicht. Wenn ja, dann muß die Mutter für ihm am Morgen die Flasche öffnen und evtl. auch ins Glas gießen.

Für uns klingt das hart und unmenschlich, aber die Gutachter sehen das so. Und mit der Üppigkeit der sozialen Systeme haben ihre Entscheidungen i.d.R. nichts zu tun, weil die Gutachter sich nicht die Frage der Bezahlbarkeit stellen. Es ist nicht ihr Job, darüber nachzudenken.

Im Übrigen weiß ich nicht, ob es nicht vorteilhaft ist, wenn die Mutter dieses Jungen wieder arbeiten geht. Eine berufliche Eingliederung in die Gesellschaft hat schon viele Menschen in schwierigen Lebenssituationen vom Absturz in Depressionen und Alkoholismus abgehalten. In den USA hat man Ende der 70er (oder 80er?) viele ältere Arbeiter frühpensioniert, mit sehr unterschiedlichen Rentenhöhen. Die einen konnten davon ganz gut leben und die anderen dagegen nicht und mußten praktisch weiter zusätzlich zu ihrer Rente arbeiten. Eigentlich auch ganz hart! Viele Jahre später hat man diese Gruppe unter die Lupe genommen, und es stellte sich raus, daß die ärmeren Frührentner eine deutlich längere Lebenserwartung haben, als die vermögenderen. Die Wissenschaftler vermuten, daß diese Menschen sich durch die Notwendigkeit, einer regelmäßig einer Tätigkeit in der Gesellschaft nachzugehen, besser gehalten haben, als die Rentner, die es nicht nötig hatten. OK, man könnte es auch so sehen: die Ärmeren haben es nicht nur härter hier im Leben, sondern werden dafür von ihm auch noch länger gequält, und das ist höchst ungerecht! :)


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