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Alt 22-02-2005, 16:01   #5
Aphex
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Re: Allgemeine FOND - NEWS

BGH: Schlappe für Anleger

„Heute ist ein schwarzer Tag für den Anlegerschutz“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun von der Münchener Kanzlei CLLB. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute zu Ungunsten der Anleger des Julius Bär Creativ-Fonds entschieden. Der Fondsprospekt enthält keine unrichtigen oder unvollständigen Angaben, so die Karlsruher Richter. Die Entscheidung des BGH wurde mit Spannung erwartet, weil es sich im Fall Julius Bär um die erste Prospekthaftungsklage gegen eine Fondsgesellschaft in Deutschland handelt. Mit dem BGH-Urteil seien die Erfolgsaussichten für ähnlich gelagerte Fälle stark gesunken, so Braun zu DER FONDS.com.

Der Hintergrund: Die Kläger erwarben von April bis September 2000 Anteile am Creativ-Fonds. Laut Prospekt sollte Fondsmanager Kurt Ochner in „erfolgreiche Unternehmen“ investieren; stattdessen war er zeitweilig sehr stark am Neuen Markt engagiert. Das bescherte seinen Anlegern hohe Verluste, als die Kurse im März 2000 zum Sturzflug ansetzten. Die Anleger fühlten sich von dem Prospekt in die Irre geführt und klagten auf Schadensersatz. Das Landgericht Frankfurt hatte der Klage zunächst stattgegeben, das Berufungsgericht wies sie jedoch ab. Heute hat nun der BGH die Revision gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts zurückgewiesen (XI ZR 359/03).

Der Prospekt bringe zum Ausdruck, dass die Anlagepolitik auch den Kauf von Aktien des Neuen Marktes umfasse, so der BGH. Ein ausdrücklicher Hinweis auf ein schwerpunktmäßiges Engagement am Neuen Markt und auf die mit dieser Konzentration verbundenen Risiken sei rechtlich nicht geboten. Das Berufungsgericht habe keine dauerhaft beabsichtigte Beschränkung auf dieses Segment feststellen können, heißt es in der Urteilsbegründung. Andere Einwendungen gegen den Prospekt waren aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht zu prüfen.

Quelle: DER FONDS.com - 22.02.05 dh
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