Esser und kein Ende
Die Karlsruher Bundesanwälte kommen darin zu dem Schluß, daß es für die umstrittenen Prämienzahlungen von insgesamt fast 60 Millionen Euro keinen objektiven Anlaß gegeben habe, berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf das bisher unveröffentlichte Papier.
Handelsblatt zu Mannesmann
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Nehm gründe seine Einwände dem Papier zufolge auf drei Säulen, berichtet der «Spiegel». Bei den Geldzuwendungen habe es sich nicht um Zahlungen gehandelt, die im Unternehmensinteresse gelegen haben. Vielmehr lagen sie allein «im Interesse des Zahlungsempfängers». Damit wäre das Handeln strafrechtlich zu würdigen.