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Alt 23-03-2004, 11:30   #19
Goldfisch
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Dienstag, den 23.03.04 09:23

Tausende neue Dialer-Opfer trotz 0190-Sperre

Allen Gesetzesänderungen zum Trotz gibt es eine neue Welle an Dialer-Geschädigten. Wie das ZDF-Magazin WISO berichtet, fanden zahlreiche Internetsurfer auf ihrer Telefonrechnung des Monats März einen stark erhöhten Endbetrag – verursacht durch einen durch British Telecom Germany abgerechneten Dialer. Wie das Unternehmen gegenüber dem Magazin bestätigte, seien mehrere tausend Kunden betroffen. Vereinzelt seien Beträge von über 1.000 Euro in Rechnung gestellt worden.

0190-Sperre ohne Wirkung

Das Kuriose an der ganzen Geschichte ist, dass es auch zahlreiche Geschädigte gibt, die eigentlich keine Opfer hätten werden dürfen. Um sicher im Internet surfen zu können, hatten sie bei der Deutschen Telekom vorsorglich eine 0190-/0900-Sperre einrichten lassen. Unter normalen Umständen ist man so auch vor den Tentakeln der kleinen Einwahlprogramme geschützt.

Doch leider falsch gedacht: Der neu aufgetauchte Dialer nutzt nämlich Einwahlnummern der Rufnummerngasse 0193, die eigentlich nur von Internetprovidern genutzt werden dürfen. Die Sperre der 0190er bzw. 0900er Nummer hilft also herzlich wenig. Hat man sich den Dialer einmal eingefangen, fängt der Gebührenticker an zu ticken – bis das böse Erwachen mit der nächsten Telefonrechnung kommt.

Auf Betreiben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) wurden die Einwahlnummern von British Telecom inzwischen abgeschaltet. Und auch für die Opfer gibt es eine gute Nachricht: Die RegTP stellte in einem Interview nochmals ausdrücklich klar: "Dialer müssen seit dem 14. Dezember 2003 die Rufnummerngasse 09009 nutzen. Wenn ein Dialer eine andere Rufnummerngasse verwendet, besteht kein Zahlungsanspruch."

Aus drei Gründen illegal

Betroffene können die Zahlung des Betrages gleich aus drei Gründen verweigen. Zum einen nutze der Dialer – wie erwähnt - nicht die vorgeschriebene Rufnummerngasse 09009, zweitens sei das Einwahlprogramm nicht bei der Regulierungsbehörde registriert und drittens überschreiten die berechneten Kosten die im Mehrwertdienstegesetz vorgeschriebenen Maximalbeträge von 30 Euro einmalig beziehungsweise maximal zwei Euro pro Minute.

Überwiesene Beträge wieder zruückfordern

Alle Opfer sollten daher schriftlich Widerspruch gegen die Zahlung einlegen und sich auf die von der Regulierungsbehörde kommunizierten Punkte berufen. Angegeben sollten in diesem Fall in jedem Fall die Rechnungsnummer, die Leistungsnummer und die Höhe des Betrages. Bereits eingezogene Beträge sollten über die kostenlose Telekom-Hotline 0800-330 102 0 mit der Bitte um Rücküberweisung zurückgefordert werden.

Traurig an der ganzen Geschichte ist nur, dass wahrscheinlich viele Opfer aus Unwissenheit und möglicherweise auch Bequemlichkeit die angefallenen Dialer-Kosten zahlen werden und den Neppern auf diese Weise Geld in die Kasse spülen.

Quelle: WISO
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"Es gibt tausende Möglichkeiten, sein Geld auszugeben, aber nur zwei, es zu erwerben: Entweder wir arbeiten für Geld oder das Geld arbeitet für uns."

Bernhard Baruch
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