wir haben einen krieg dort, das hat ja der baron endlich auch eingeräumt. sein vorgänger, übrigens einschl. kanzlerin hat rumgeeiert und das K-wort nie in den mund genommen.
die frage ist nun tatsächlich, sind gezielte tötungen von menschen mit dem bundestagsmandat gedeckt?
für mich eine weitere frage, sind gezielte tötungen von menschen ohne grichtsverfahren überhaupt zulässig? schliesslich ist bei uns die todesstrafe abgeschafft und zwar auch die mit gerichtsverhandlung.
soweit ich mich an meine aktive bundeswehrzeit erinnern kann, wurde uns damals eingehämmert, dass man den gegner wenn er nicht angreift gefangennehmen soll. aber das war wohl nur theorie