Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 15-12-2009, 22:10   #12
simplify
letzter welterklärer
 
Benutzerbild von simplify
 
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Chancenburg, Kreis Aufschwung
Beiträge: 35.728
1) Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit des Bundespräsidenten sowie bei vorzeitiger Erledigung seines Amtes die Wahrnehmung seiner Befugnisse durch den Präsidenten des Bundesrates enden neun Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit eines Mitgliedes des Bundesverfassungsgerichtes endet sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.

http://grundgesetz.wordpress.com/200...ung-und-krieg/

das mit dem krieg ist tatsächlich nicht einfach. im grundgesetz steht nun, dass deutschland keinen angriffskrieg führen darf. krieg zur verteidigung ist erlaubt. im rahmen eines NATO einsatz darf deutschland wohl auch krieg führen.
würde frau merkel nun den kriegsfall ausrufen, würden alle kommende wahlen wie oben beschrieben bis zur verkündigung des frieden eingestellt. sollte angela merkel sich diese möglichkeit als joker vorbehalten?
__________________


Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
simplify ist offline   Mit Zitat antworten