Thema: IQ-Power
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Alt 16-05-2010, 15:59   #965
MANKOMANIA149
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iQ Power AG, Zug
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG

Wir freuen uns, Sie zur ordentlichen Generalversammlung der iQ Power AG einzuladen.
Datum und Zeit
Dienstag, 1. Juni 2010, 14.00 Uhr
Türöffnung um 13.00 Uhr
Ort
Parkhotel Zug, Industriestrasse 14, 6300 Zug
Situationsplan
Wenn Sie sich für die Generalversammlung anmelden, erhalten Sie zusammen mit der Eintrittskarte einen Plan,
auf welchem die verschiedenen Anfahrtsmöglichkeiten im Detail aufgeführt sind.
Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates
1. Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung
für das Geschäftsjahr 2009
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung
und der Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2009.
2. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung
Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung
für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
3. Wiederwahl der Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2010
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der PricewaterhouseCoopers AG, Zürich,
als Revisionsstelle der iQ Power AG für das Geschäftsjahr 2010.
4. Statutenänderungen
4.1 Schaffung von neuem genehmigten Kapital
Der Verwaltungsrat beantragt, neues genehmigtes Kapital von maximal CHF 5’231’040.72
(entsprechend maximal 174’368’024 voll liberierten Namenaktien mit einem Nennwert
von je CHF 0.03) zu schaffen und Art. 3a der Statuten wie folgt zu ändern:
Art. 3a Genehmigtes Kapital
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 1. Juni 2012 das Aktienkapital im
Maximalbetrag von CHF 5’231’040.72 durch Ausgabe von höchstens 174’368’024 vollständig
zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.03 zu erhöhen.
Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen
sind gestattet. Der jeweilige Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung
und die Art der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt.
(Absatz 2 unverändert)
Erläuterungen:
Damit der Gesellschaft auch in Zukunft ein genehmigtes Kapital für die Finanzierung des
Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen
oder von neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft zur Verfügung steht, beantragt
der Verwaltungsrat, das bis 15. April 2010 befristet gewesene genehmigte Kapital durch
neues genehmigtes Kapital von maximal CHF 5’231’040.72 (entsprechend maximal
174’368’024 voll liberierten Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.03) zu ersetzen
und bis 1. Juni 2012 zu befristen.
4.2 Erhöhung des bedingten Kapitals
Der Verwaltungsrat beantragt, das bedingte Kapital von CHF 610’433.88 auf maximal
CHF 5’231’040.72 (entsprechend maximal 174’368’024 voll liberierten Namenaktien mit
einem Nennwert von je CHF 0.03) zu erhöhen und Art. 3b der Statuten wie folgt zu ändern:
Art. 3b Bedingtes Kapital
Das Aktienkapital der Gesellschaft wird im Maximalbetrag von CHF 5’231’040.72 erhöht
durch die Ausgabe von höchstens 174’368’024 vollständig zu liberierenden Namenaktien
mit einem Nennwert von je CHF 0.03, davon
1. bis zu einem Betrag von CHF 2’100’000.00 durch Ausübung von Optionsrechten, die
den Aktionären zugeteilt werden;
2. a) bis zu einem Betrag von CHF 14’325.00 durch Ausübung von bereits eingeräumten
Optionsrechten;
b) bis zu einem Betrag von CHF 1’309’770.36 durch Ausübung von Optionsrechten,
die den Mitarbeitern, Mitgliedern des Verwaltungsrates der Gesellschaft oder von
Konzerngesellschaften sowie wichtigen externen, die Gesellschaft beratenden
Personen gewährt werden;
c) bis zu einem Betrag von CHF 1’806’945.36 durch Ausübung von Wandelrechten,
die in Verbindung mit Anleihens- oder ähnlichen Obligationen der Gesellschaft
eingeräumt werden. Die Wandelbedingungen sind durch den Verwaltungsrat festzulegen.
Das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre kann bei Wandelanleihen bezüglich
höchstens 60’231’512 Namenaktien durch Beschluss des Verwaltungsrates ausgeschlossen
werden (1) zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen
oder von neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft oder (2) zur Emission
der Wandelanleihen auf internationalen Kapitalmärkten oder (3) zur Erhaltung der
wirtschaftlichen Selbstständigkeit der Gesellschaft.
Soweit das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist, sind Struktur,
Laufzeit und Betrag der Anleihe sowie die Wandelbedingungen durch den
Verwaltungsrat entsprechend den Marktbedingungen im Zeitpunkt der Begebung
festzulegen.
Die Wandelrechte haben eine Ausübungsfrist von maximal zehn Jahren ab Begebung
der betreffenden Anleihe.
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist beim bedingten Kapital gemäss dieser Ziffer 2
ausgeschlossen.
Erläuterungen:
Um auch in Zukunft weitere Optionen auf den Erwerb von Namenaktien der Gesellschaft
an Aktionäre, Mitarbeiter, Verwaltungsräte oder ausgewählte, wichtige beratende
Personen der Gesellschaft und Konzerngesellschaften ausgeben sowie Wandel- und
Optionsanleihen oder ähnliche Finanzierungsinstrumente begeben zu können, beantragt
der Verwaltungsrat die Schaffung von weiterem bedingten Kapital im Umfang von CHF
4’620’606.84 auf den neuen Maximalbetrag von CHF 5’231’040.72 (entsprechend total
174’368’024 voll liberierten Namenaktien).
Das neue bedingte Kapital soll im Umfang von maximal CHF 2’100’000.00 für Aktionärsoptionen
(Art. 3b Ziffer 1 der Statuten), im Umfang von maximal CHF 900’000.00
für Optionsrechte an Mitarbeiter, Verwaltungsräte oder ausgewählte, wichtige beratende
Personen der Gesellschaft und Konzerngesellschaften (Art. 3b Ziffer 2 lit. b der Statuten)
und im Umfang von maximal CHF 1’620’606.84 für die Begebung von Wandel- und
Optionsanleihen (Art. 3b Ziffer 2 lit. c der Statuten) verwendet werden können. Das Bezugsrecht
ist dabei bei den Optionsrechten gemäss Art. 3b Ziffer 2 der Statuten zwingend
ausgeschlossen. Zur Wahrung der für Options- und Wandelanleihen gebotenen
Flexibilität soll der Verwaltungsrat das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre wie bereits
beim bestehenden bedingten Kapital ausschliessen können, sofern die gesetzlichen
und statutarischen Bedingungen zum Schutz der Aktionäre erfüllt sind.
4.3 Anpassung an das Bucheffektengesetz
Der Verwaltungsrat beantragt, die Statuten an das neue Bucheffektengesetz anzupassen
und Art. 4 der Statuten wie folgt zu ändern:
Art. 4 Form der Aktien, Umwandlung
Die Namenaktien der Gesellschaft werden vorbehältlich der Absätze 3 und 4 als Wertrechte
(im Sinn des Obligationenrechts) und Bucheffekten (im Sinn des Bucheffektengesetzes)
ausgegeben.
Verfügungen über Bucheffekten unterstehen dem Bucheffektengesetz. Die Übertragung
der Wertrechte bedarf der schriftlichen Zession. Die Zession bedarf zu ihrer Gültigkeit
der Anzeige an die Gesellschaft.
Die Gesellschaft kann als Bucheffekten ausgegebene Aktien aus dem Verwahrungssystem
zurückziehen.
Der Aktionär kann, nachdem er im Aktienbuch eingetragen wurde, von der Gesellschaft
jederzeit die Ausstellung einer Bescheinigung über seine Namenaktien verlangen. Der
Aktionär hat jedoch keinen Anspruch auf Druck und Auslieferung der Titel. Die Gesellschaft
kann demgegenüber jederzeit Urkunden (Einzelurkunden, Zertifikate oder Globalurkunden)
für Namenaktien drucken und ausliefern. Mit Zustimmung des Aktionärs
kann die Gesellschaft ausgegebene Urkunden, die bei ihr eingeliefert werden, annullieren.
Durch Statutenänderung kann die Generalversammlung jederzeit Namenaktien in Inhaberaktien
und Inhaberaktien in Namenaktien umwandeln.
Erläuterungen:
Seit 1. Januar 2010 ist das Bucheffektengesetz (BEG) in Kraft. Das Gesetz bringt eine zeitgemässe
Regelung der in der Praxis längst etablierten buchmässigen Bestandesführung
von Effekten und gewährleistet die Rechtssicherheit. Materiell wendet die iQ Power AG
diese Regelung bereits an, sie muss nur ihre Statuten daran anpassen.
Die vorgesehene Anpassung bedeutet für die Aktionäre keine wesentliche Änderung.
Die bisher verankerte Praxis, wonach grundsätzlich keine gedruckten Aktienurkunden
ausgegeben werden, soll nun in den Statuten derart verankert werden, dass die Aktionäre
künftig keinen Anspruch mehr auf die Ausgabe von gedruckten Aktienurkunden
haben. Die Aktionäre sollen aber nach wie vor jederzeit eine Bescheinigung über ihre
Aktien anfordern können. Die Übertragbarkeit der Aktien wird nicht erschwert. Das
Recht der Gesellschaft, bei Bedarf weiterhin Wertpapiere auszustellen, bleibt durch die
neue Regelung unangetastet.
Organisatorisches
Die vorliegende Einladung in deutscher Sprache stellt den Originaltext dar. Bei Abweichungen
geht der deutsche Text der englischen Übersetzung vor. Alle in dieser Einladung verwendeten
Begriffe wie «Aktionär» usw. gelten sowohl für Frauen als auch für Männer.
Geschäftsbericht und Revisionsberichte
Der Geschäftsbericht enthält den Jahresbericht, die Jahresrechnung der iQ Power AG, die
Konzernrechnung sowie die Berichte der Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2009. Aktionäre
können den Geschäftsbericht ab dem 6. Mai 2010 am Sitz der Gesellschaft, Metallstrasse
9, 6304 Zug, einsehen, von der Internetseite der Gesellschaft (www.iqpower.com)
herunterladen oder dessen Zustellung verlangen.
Persönliche Teilnahme
Wenn Sie an der Generalversammlung persönlich teilnehmen möchten, bitten wir Sie um
Bestellung einer Zutrittskarte mit dem beiliegenden Antwortformular.
Vollmachtserteilung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können sich durch
den Organvertreter (Rechtsanwalt Adrian Hirzel, LL.M., Neumühlequai 6, CH-8021 Zürich),
durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter (Rechtsanwalt Chasper Kamer, LL.M.,
Kreuzstrasse 54, CH-8032 Zürich) oder durch eine andere Person vertreten lassen (bitte bei
Bevollmächtigung ausschliesslich das beiliegende Antwortformular verwenden).
Stimmberechtigung
In der Zeit vom 25. Mai 2010 bis am 1. Juni 2010 werden keine Eintragungen von Namenaktien
im Aktienregister der Gesellschaft vorgenommen, welche zur Ausübung des Stimmrechts
an der Generalversammlung vom 1. Juni 2010 berechtigen. Im Falle eines Verkaufes aus
dem auf der Zutrittskarte aufgeführten Bestand ist der Aktionär für diese Aktien nicht mehr
stimmberechtigt. Die ihm zugestellte Zutrittskarte ist deshalb vor Beginn der Generalversammlung
am Schalter des Aktienbüros berichtigen zu lassen.
Rücksendung des Antwortformulars
Wir ersuchen Sie, uns Ihr Antwortformular ausgefüllt und unterzeichnet möglichst sofort,
spätestens aber bis 25. Mai 2010 zurückzusenden.
Depotvertreter
Depotvertreter im Sinne von Art. 689d OR bitten wir, dem Aktienbüro die Anzahl der von
ihnen vertretenen Aktien möglichst frühzeitig mitzuteilen, spätestens jedoch am Tag der
Generalversammlung. Als Depotvertreter gelten die dem Bundesgesetz vom 8. November 1934
über die Banken und Sparkassen unterstellten Institute sowie gewerbsmässige Vermögensverwalter.
Vorzeitiges Verlassen der Generalversammlung
Zur korrekten Präsenzermittlung ist bei vorzeitigem Verlassen der Generalversammlung das
nicht benutzte Stimmmaterial beim Ausgang abzugeben.
Kontaktadresse
iQ Power AG
Aktienbüro
Metallstrasse 9
CH-6304 Zug
Telefon +41 (0)41 768 03 63
E-Mail: info@iqpower.com
Mit freundlichen Grüssen
iQ Power AG
Für den Verwaltungsrat
Dr. Raymond Wicki, Präsident
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Hintergrundmusik:
http://www.luxfunkradio.com/hu/
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Vegetarisches Essen schmeckt am Besten, wenn man es vor dem Servieren durch ein Steak ersetzt.
Planung ist die Ersetzung des Zufalls durch einen Irrtum.
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