und jetzt der hammer,
Zitat:
Wahlberechtigt sind alle ..., die am Wahltag ... seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihre Wohnung ... haben.
Das heißt andererseits, daß man nach einem Umzug für eine Karenzzeit von meistens 3 Monate kein Wahlrecht hat.
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http://www.wahlrecht.de/lexikon/umzug.html
das erleichtert mir die wahl