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Alt 03-06-2011, 07:58   #8
Purzelinho
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Es tut sich was beim OffshorePark Nordergründe!

http://cms2.niedersachsen.de/live/li...74&_psmand=135

Netzanbindung des Offshore-Windparks Nordergründe mittels einer 155-kV-Wechselstromleitung
Planfeststellungsverfahren



Die Tennet Offshore GmbH plant die see- und landseitige Netzanbindung des ca. 15 km nordöstlich der Insel Wangerooge und nördlich von Wilhelmshaven gelegenen Offshore-Windparks Nordergründe bis zum Netzverknüpfungspunkt (Umspannwerk Inhausen) mittels einer 155-kV-Wechselstromleitung. Die Verkabelung (Onshore- und Offshoretrasse) wird über eine Strecke von insgesamt ca. 32 km nach Inhausen geführt. Hierfür wurde die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beantragt.

Die 28 km lange Seetrasse verläuft im Küstenmeer als Seekabel ausgehend vom Offshore-Windpark über die Hohewegrinne (Weserfahrwasser) und die Jade (Jadefahrwasser) bis zum Anlandungspunkt südlich des Hooksieler Hafens. Der ca. 4 km lange Landkabelabschnitt wird als Erdkabel ausgeführt. Diese Trasse beginnt am Anlandungspunkt in ca. 50 m Entfernung vom Deichfuss des Voslapper Seedeiches am nördlichen Stadtrand von Wilhelmshaven und endet am Umspannwerk Inhausen.

Die Planfeststellungsunterlagen liegen vom

31. Mai 2011 bis einschließlich 30. Juni 2011

bei der Stadt Wilhelmshaven und der Gemeinde Wangerland zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ende der Auslegung, also bis einschließlich 14. Juli 2011, bei den o. g. Auslegungsgemeinden oder der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 33, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, Einwendungen gegen den jeweiligen Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Einwendungen sind nach Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist ausgeschlossen.

Über den weiteren Verfahrensablauf und die Durchführung eines Erörterungstermins wird die Planfeststellungsbehörde zu gegebener Zeit informieren.


Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
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