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Alt 31-05-2004, 17:37   #30
Frodo
TBB Stammgast
 
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@Tester: Vermögen, dass du an dein Kind übertragen willst, musst du erst einmal verdient haben. D.h., dass es sich hier maximal um eine Ersparnis im Vermögenssteuerbereich handelt, bzw. bei einer Sicht über 10 Jahren (?) auch im Erbschaftssteuerbereich. Weiterhin sind diese auch noch gedeckelt (s. Freibeträge §16 ErbStG bzw §6 VStG), so dass die Erzielung von 7000€ im Jahr nur durch recht riskante Anlagen realisiert werden könnte. Das kann auch nicht im Sinne des Erfinders sein.
Darüber hinaus ist ja eine Erweiterung der Vermögenssteuer derzeit (mal wieder) im Gespräch.

Da aber die Einkommenssituation der meisten Familien in Deutschland gemessen an den hiesigen Lebenshaltungskosten, wohl kaum dazu ausreichen dürfte einen höheren Kapitalstock aufzubauen, halte ich diese kleineren Steuereffekte auch nur stellenweise für realisierbar.

Auf Einkommenssteuerlicher Ebene verstehe ich übrigens folgenden Absatz von Dir nicht bzw. evtl. falsch:

Zitat:
Original geschrieben von Tester32
Ich sprach auch von dem Grundfreibetrag, der nicht besteuert werden kann. Soll ab 2004/2005 übrigens bei 7.664€ /Jahr liegen. Damit Du dieses Geld steuerfrei bekämest, müßtest Du bei Deinem Spitzensteuersatz 2004/2005 von 42,0% bereits 13.213€ verdienen. Die Differenz von ca. 5.550 sparst Du Dir, wenn Du Dein Geld aufs Child überträgts. Jährlich. Geschenktes Geld.
Meinst du damit einen Vergleich von steuerfreiem "Bruttoeinkommen" des Kindes vs. zu versteuerndes MEHREINKOMMEN der Eltern?
Wieviel Steuern du genau zahlen musst hängt von deinem Gesamteinkommen ab, denn bei den einzelnen Steuersätzen handelt es sich ja um Grenzsteuersätze!. Das müsste jeder für sich rechnen. Aber im Prinzip weiß ich na klar, was du meinst.
Nur muss ich auch hier wieder auf meinen obigen Einwand verweisen!!! Das Geld musst du erst einmal verdient haben!!! Und wenn du nicht ganz oben auf der Gehaltsliste zu finden bist wird die Rechnung mit einem niedrigeren Grenzsteuersatz durchgeführt und da sehen die Vorteile schon wesentlich geringer aus!

Wenn ich Dich jetzt falsch verstanden habe dann erklär doch noch einmal bitte, was du meinst!

Die von Dir noch weiterhin genannten Probleme mit der späteren Rückabwicklung kommen natürlich auch noch hinzu. Soweit hatte ich noch gar nicht gedacht.
Was ich nun überhaupt nicht weiß: Inwieweit kann man eigentlich über das Vermögen des Kindes dann verfügen?!? Gibt es da Richtlinien oder Anlagebegrenzungen ähnlich denen eines AV-Sondervermögens oder etwas in der Richtung?!? Irgendwo stand irgend etwas für "spätere Ausbildungszwecke" oder ähnliches. Weiß gerade nicht mehr wo. Ich schaue das noch einmal nach. Könnte das einen beschränkenden Charakter haben?!?

Liebe Grüße
Frodo
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