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Alt 09-06-2004, 08:46   #1
PC-Oldie-Udo
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Deutscher KaZaA-Nutzer muss 8000 Euro zahlen

ERSTE VERURTEILUNG

Deutscher KaZaA-Nutzer muss 8000 Euro zahlen

Die Hatz ist eröffnet. Im Rahmen der Ermittlungsverfahren gegen P2P-Nutzer in Deutschland gab es erste Hausdurchsuchungen, und in Cottbus fiel ein erstes Urteil. Offenbar sind an den Ermittlungen auch private Fahnder der Musikindustrie beteiligt.



Es ist so weit: Der juristische Schlag gegen P2P in Deutschland hat begonnen. Bisher sind Nutzer der Tauschbörse KaZaA betroffen
Das Aktenzeichen Az.: 95 Ds 1653 Js 15556/04 (57/04), Landgericht Cottbus, leitet ein neues Kapitel in der Geschichte des Konfliktes zwischen Musiktauschbörsen und Musikindustrie ein: Es ist die Verfahrensakte des hier zu Lande ersten verurteilten Filesharers. 23 Jahre jung ist der - und nun um 8000 Euro ärmer: Auf diese Schadenersatzsumme einigten sich seine Anwälte mit denen der Phonoverbände.

Dass es in den letzten Wochen zu Hausdurchsuchungen und Vorladungen gekommen war, pfiffen die Spatzen seit einiger Zeit von den Dächern. Landesweit suchten die meisten der 68 Beklagten Rat bei Anwälten, nachdem Schadenersatzforderungen im Bereich um 10.000 Euro eingegangen waren. Bei einigen schellte gleich die Polizei.

Bei dem nun in Cottbus verurteilten Mann fand die Polizei im Rahmen einer Hausdurchsuchung rund 6000 MP3-Dateien auf Festplatte und rund hundert gebrannte CDs mit tausend Liedern. Im Raum Stuttgart ging den Fahndern in der letzten Woche ein Lehrer ins Netz, der sich mehrere Tausend Titel zusammengesammelt hatte. In beiden Fällen hatten die Internet-Serviceprovider auf Anfrage der Staatsanwaltschaft die Daten der beklagten Personen herausgegeben.

Erste Reaktionen

Nach der Ankündigung im Frühjahr, auch in Deutschland nun mit Klagen gegen P2P-Nutzer vorgehen zu wollen, hatte man förmlich auf erste Hausdurchsuchungen und Verfahren gewartet. Außerordentlich schnell meldeten sich folglich diverse Interessengruppen zu Wort. "Die Grüne Jugend", sagt deren Sprecher Stephan Schilling, "bedauert das Urteil sehr". Das harte Vorgehen der Musikindustrie gegen die eigene potenzielle Kundschaft dokumentiere "deren Versagen bei der positiven Nutzung der Möglichkeiten des Internet. Die haben es ja noch nicht einmal geschafft, eine funktionierende legale Alternative auf die Beine zu stellen."

Da steht das Fazit fest: "Wir wünschen uns weiterhin eine Legalisierung von P2P". "Im Großen und Ganzen" wüsste die Grüne Jugend dabei die Mutterpartei auf ihrer Seite, "auch wenn es einige in der Fraktion gibt, die eher die Interessen der Industrie im Auge haben".

Tatsächlich auf ihrer Seite stehen das Netzwerk Neue Medien und Attac, die als erste mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit gingen. Markus Beckedahl, Vorsitzender des Netzwerks Neue Medien: "Es ist traurig, dass der Phonoverband denkt, er müsse einen Auszubildenden für den Konsum und das Tauschen von Musik verfolgen und 8000 Euro von ihm verlangen. Die eigene Zielgruppe zu verklagen, ist der falsche Weg. Im Zeitalter des Internets sind neue Wege gefragt. Eine gute Lösung wäre eine Musicflatrate. Das bewährte Pauschalabgaben-Modell sollte auf Internetzugänge ausgedehnt werden."

"Flatrate" von den oder statt der Labels?

Genau davon albträumt die Industrie in wirklich rauen Nächten. Sie befürchtet ja gerade, dass die technischen Innovationen der letzten Jahre die klassischen Verwertungsketten aufbrechen könnten. Selbst die neuen Verwertungsmodelle, die auf kommerziellen Börsen wie Eventim oder Musicload fußen, "verzichten" auf ganze Teile der Verwertungskette: Der Einzelhändler vor Ort, in Zeiten der Saturns und Media Märkte sowieso eine vom Aussterben bedrohte Spezies, sucht sich in den Modellen vergeblich.

Oliver Moldenhauer vom globalisierungskritischen Verband Attac: "Unser Vorschlag der Musicflatrate stellt die Vergütung der Künstlerinnen und Künstler sicher, ohne breite Bevölkerungsschichten zu kriminalisieren. Die Strategie der Musikindustrie kann ohnehin nicht erfolgreich sein, ohne dass die Freiheitsrechte der BürgerInnen massiv eingeschränkt werden. Der Versuch, Musik-Tauschen dann letztlich auch auf Schulhöfen und LAN-Partys zu unterbinden, ist ähnlich undurchführbar wie das Verbot des Westfernsehens in der DDR. Wann kommt endlich die Musicflatrate?"

Die Betroffenen-Perspektive: Traumatische Tage

Eingeschränkte Bürgerrechte? Kriminalisierung ganzer Bevölkerungsschichten?

Das klingt heftig, deckt sich aber mit den Erfahrungen der ersten Betroffenen. Chan-jo Jun ist Anwalt in Würzburg und hat sich in die Materie eingearbeitet. Auf seiner Website informiert er über die konkreten juristischen Risiken, mit denen er nun auch als einer der ersten Anwälte in Deutschland praktische Erfahrungen macht: Er vertritt "einen Betroffenen aus dem Stuttgarter Raum", der "möglicherweise Lehrer" ist. Der erlebte am Donnerstag letzter Woche einen Überraschungsanruf bei seinem Arbeitgeber, in dem sich die Fahnder kurzfristig anmeldeten: "Wir kommen gleich vorbei!"



AP
Gerd Gebhardt, Chef der Phonoverbände: Harte Linie
Bemerkenswert findet Jun, dass die Gruppe "wir" neben drei Polizeibeamten und einem kommunalen Beamten als Zeugen, auch aus einem Mitarbeiter der Firma proMedia bestand, die "ja wohl mit der Klägerseite verbunden ist".

Das ist sie tatsächlich. Die Aufgaben der proMedia GmbH aus Hamburg beschrieb Phonoverbandschef Gerd Gebhardt im Februar 2004 in einer Pressemitteilung zu Raubkopie-Razzien auf Flohmärkten und einer Hausdurchsuchung bei einem illegalen CD-Produktionswerk: "Die proMedia GmbH betreibt im Auftrag der deutschen Landesgruppe der IFPI mit Nachdruck die Pirateriebekämpfung und erzielt konsequent Ermittlungserfolge. Musikpiraterie lohnt deswegen in Deutschland nicht."

Was man bisher also eher aus Australien kannte, ist offenbar auch in Stuttgart möglich: Von der Klageseite beauftragte Privatfahnder beteiligen sich an der Beweisaufnahme vor Ort. Der proMedia-Mann habe nach eigener Aussage die Beamten bei ihrer Hausdurchsuchung "beraten" sollen, so Jun. Der Verdacht des Anwalts: Statt womöglich wochenlang auf eine Bestandsaufnahme warten zu müssen, hätten die klagenden Parteien ein Interesse daran, sich vor Ort direkt einen Eindruck zu verschaffen - Express-Inventur statt Warten auf den Amtsweg.

Jun: "Die schriftliche Schadensersatzforderung kam dann auch schon am nächsten Tag, da haben deren Anwälte sehr schnell gearbeitet." Verlangt wurden pauschal 10.000 Euro Schadensersatz, verbunden mit der Drohung, ansonsten den gerichtlichen Weg zu gehen. "Und der", so Jun, "könnte sehr, sehr teuer werden."

Denn dann würde ein Schaden beziffert, der möglicherweise weit höher angesetzt werden würde. Aberwitzige Summen von bis zu 10.000 Euro pro Song waren schon im Gespräch, doch da sei viel Abschreckungstaktik im Spiel, glaubt der Anwalt. Teuer würde es so oder so, "und wenn die die Rechnung nur über die gerichtlichen Kosten hochtreiben wollten. Kläger ist ja nicht ein Verband, sondern sind im Falle meines Mandanten beispielsweise sechs Labels. Im Extremfall sind das sechs Klagen."

Die durchzubekommen sei längst keine so ausgemachte Sache, wie die Musikindustrie glauben machen wolle. So werde es immer wieder einzelne Fälle geben, in denen Beklagte sich erfolgreich wehren könnten. Auch bedeute ja das Vorhandensein von MP3-Dateien nicht zwangsläufig, dass diese auch illegal entstanden seien. Noch gebe es ein Recht auf Privatkopien, so lange man einen eventuell vorhandenen Kopierschutz nicht umgehe.

Dass der Wind nun aber sehr rau wehe, daran gäbe es keinen Zweifel mehr. Jun: "Die haben jetzt einen Gang hochgeschaltet!"

Darauf legt Gerd Gebhardt, Chef der deutschen Phonoverbände, auch Wert: "Wir wehren uns gegen Rechtsverletzer, die sich trotz umfangreicher Aufklärungsmaßnahmen nicht von illegalen Musikangeboten abhalten lassen. Der erste Fall ist als Präzedenzfall abgeschlossen - die nächsten Fälle werden folgen."

Frank Patalong

http://www.spiegel.de/netzwelt/polit...303298,00.html
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Es grüßt euch
Udo

Sei immer ehrlich zu deinem Nächsten, auch wenn er es nicht gerne hört

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