Thema: tatneft
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Alt 14-06-2004, 13:32   #3
Goldfisch
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14/06/2004 Tatneft: Aufsichtsrat schlägt Übernahmeschutz vor.



Der Aufsichtsrat des Ölförderers Tatneft will Schutzmaßnahmen gegen eine feindliche Übernahme des Unternehmens in die Satzung aufnehmen lassen.

Falls die Aktionäre auf der bevorstehenden Hauptversammlung diese Vorschläge annehmen, wird jeder Inhaber eines Aktienpaketes über 5% verpflichtet, die Gesellschaft über eine Verkaufsabsicht 30 Tage vor dem Verkauf schriftlich zu benachrichtigen. Ein weiterer Vorschlag des Aufsichtsrates sieht vor, daß alle Gläubiger von Tatneft das Recht bekommen sollen, sämtliche Darlehen sofort zurückfordern zu können, sollte Tatneft den Besitzer wechseln.

Die Analysten empfinden die Pläne von Tatneft als reichlich merkwürdig. Zum einen ist es unwahrscheinlich, daß Tatneft Opfer einer feindlichen Übernahme wird, da das Unternehmen in erster Linie von der Regierung Tartastans kontrolliert wird. Zum anderen könnten Besitzer größerer Aktienpakete ihre Anteile in kleinen, nicht meldepflichtigen Tranchen verkaufen. Schließlich erscheint es vielen Analysten seltsam, daß Tatneft eine Klausel zum Schutz der Gläubiger in die Satzung einbauen will, während man sich um die Rechte der eigenen Minderheitsaktionäre herzlich wenig kümmert.

Quelle: kreml.net
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"Es gibt tausende Möglichkeiten, sein Geld auszugeben, aber nur zwei, es zu erwerben: Entweder wir arbeiten für Geld oder das Geld arbeitet für uns."

Bernhard Baruch
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