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Alt 12-08-2004, 10:49   #1
PC-Oldie-Udo
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Gesetzeslücke-Kein Geld nach ALG II, dann Gründung einer 'Ich-AG' - Neue Richtlinien

Kein Geld nach ALG II, dann Gründung einer 'Ich-AG' - Neue Richtlinien sollen kommen
Wie bereits bei SSN berichtet, hatten Arbeitslosenverbände dazu aufgerufen, falls jemand nach dem ALG II keine Leistungen erhält, der sollte einfach eine Ich-AG gründen.

Wirtschaftsminister Clement prüft jetzt, ob bei einem Antrag auf eine Ich-AG nicht doch ein Geschäftsplan erstellt werden muss. Wer eine Ich-AG gründet, nur um die 600 Euro monatlich zu erhalten, muss mit einer Rückzahlung des Geldes rechnen.

Die Arbeitslosenverbände zogen ihre Aufforderung eine Ich-AG zu gründen auch teilweise zurück, so sei das nicht gemeint gewesen. Man habe nur sagen wollen, eine Ich-AG könne eine Alternative sein, um die Arbeitslosigkeit zu beenden.

Quelle: www.freiepresse.de
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