Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 30-12-2004, 14:50   #33
Tester32
TBB Family
 
Benutzerbild von Tester32
 
Registriert seit: Jan 2004
Beiträge: 2.209
Smile

Zitat:
Original geschrieben von PC-Oldie-Udo
@Tester
...
1.) Bei Naturkatastrophen sind grundsätzlich keine Sachwerte wie
Häuser usw versichert, das fällt in die Rubrik "Höhere Gewalt"
@Udo,

was worunter fällt, hängt scheinbar von der Versicherungsart ab. Laut dem ARD-Ratgeber fällt z.B. ein Unwetter bei Reiseversicherungen unter "Höhere Gewalt". Bei meiner Hausratversicherung fällt eine Überschwemming dagegen eindeutig unter "Elementarschäden", hier von Seite 2 der Vertragsbedingungen zur Hausratversicherung der WGV steht:
Zitat:
Elementarschadeversicherung
Soweit dies besonders vereinbart ist, erstreckt sich der Versicherungsschutz gegen Beitragszuschlag auch auf Schäden durch Überschwemmung des Versicherungsortes, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lavinen gemäß den Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung (BEH 2003)
Damit könnte ich meinen Hausrat komplett versichern gegen alle Elementarschäden, aber nach meinen Überlegungen sehe ich in der fünften Etage eines münchner Hauses nur eine Sturmgefahr bei dem das Dach weggerissen wird und dagegen würde ich im Schadensfall erst prüfen, ob mein Vermieter nicht wegen eines ungenügend befestigten Daches haftbar gemacht werden kann.

Übrigens, gegen Überschwemmungen versichert die WGV auch in der Gebäudenversicherung:
Zitat:
Die WGV bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Gebäude gegen drohende Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel zu versichern. Darüber hinaus kann die Wohngebäudeversicherung weitere so genannte Elementargefahren umfassen; dazu gehören z.B. Erdbeben oder Überschwemmungen.
Hier der Link zur Gebäudeversicherung von WGV. Wenn Du nicht gerade im regelmäßig überschwemmten Gebiet wohnst (diese sind nicht versicherbar, weil die Beiträge unbezahlbar wären), dann kannst Du Dein Haus auch gegen eine Überschwemmung versichern, falls Du es für ratsam hältst. Wenn Du es aber nicht für ratsam hältst und das Risiko selber tragen willst, dann bitte beim Schadensfall auch nicht an die Öffentlichkeit mit Spendenforderungen gehen.

Für Deine Postings brauchst Du Dich bei mir keinesfalls zu entschuldigen. Daß Deine tiefe emotionale Betroffenheit von der Flutkatastrophe in Asien in Deinen Beträgen voll durchkommt, ist für mich durchaus verständlich und ich nehme es daher nicht persönlich, sondern halte Deine Beweggründe für ehrenhaft, auch wenn wir unterschiedlicher Meinung zur Spendeneffizienz sind.
Tester32 ist offline   Mit Zitat antworten