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Alt 14-01-2005, 08:59   #10
cade
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hier mal eineige beispiele - keider habe ich die unterlagen nur in gedruckter form:

im gutachten zum squeeze out der gardena ag gibt es dazu eine längere rechtliche abhandlung. hierin wird das fehlende stimmrecht der vorzuege allgemein mit einem abschlag von 24 % bewertet. bei einer höheren dividende der vorzuege als bei den stämmen kann der anschlag geringer ausfallen.
aufgrund mangelnder börsennotiz der stämme hat man bei gardena auf einen solchen abschlag verzichtet.

bei radeberger stand die gleichbehandlung wenn du dir das gutachten durchliest in der satzung der ag festgeschrieben.

Die Urteile, die ich in der einschlägigen Literatur gefunden habe ( OLG Düsseldorf AG 1973, 282; LG Frankfurt AG 1987,318, beziehen sich alle auf Fälle, bei denen die Vorzugsaktionäre genau den Unternehmenswert bekommen haben und die Stammaktionäre einen Zubrot oben drauf.
Diese Ungleichbehandlung wurde dann mit den Stimmrechten begründet. (Bsp: 100% Unternehmenswert und 50% für Vorzugsaktionäre und 60% für Stammaktionäre)

Bei Gea jedoch war es so, dass sich der Anteil am Unternehmenswert zugunsten der Stammaktionäre verschiebt. (100% Unternehmenswert und 45% für Vorzugsaktionäre und 55% für Stammaktionäre)

Interessanterweise entnimmt die Literatur aus den oben zitierten Urteilen die generelle Aussage, dass Stämme und Vorzüge unterschiedlich behandelt werden können, ohne die Einschränkung, dass dies nur gilt, wenn die Vorzugsaktionäre ihren angemessen Anteil am Unternehmenswert bekommen.

Bei GEA ist natürlich noch das Problem, dass die Stammaktionäre derzeit mehr Dividende bekommen als die Vorzugsaktionäre.
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viele grüsse

cade
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