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Alt 10-02-2005, 06:47   #21
vorstandsschreck
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Rechtshotline der SdK

Im Rahmen unserer Mitgliederumfrage im März 2004 ergab sich unter anderem, dass eine Rechtsberatung zu Anlagegeschäften von vielen SdK-Mitgliedern gewünscht wird. Die SdK darf als Verein gemäß Rechtsberatungsgesetz keine Rechtsberatung im Einzelfall durchführen, so dass wir nun eine andere Möglichkeit gefunden haben: die Rechtshotline.

Ab dem 04. Oktober 2004 haben SdK-Mitglieder die Möglichkeit, zu einer aktienrechtlichen Fragestellung in Bezug auf börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften eine kostenlose Erstberatung durch einen Vertragsanwalt der SdK zu erhalten. Von Montag bis Freitag stehen zwischen 12 und 13 Uhr kompetente Ansprechpartner für Rechtsfragen zur Verfügung.

Für eine anwaltliche Erstberatung sind normalerweise bis zu 190 Euro fällig – für Mitglieder der SdK ist die telefonische Erstberatung zu einem konkreten Fall kostenlos. Erst wenn Sie sich entscheiden, weitere Beratungsleistungen zu dem besprochenen Thema in Anspruch zu nehmen, beauftragen Sie den Anwalt, wodurch dann Kosten anfallen.

Sollten Sie nach Ihrem ersten Anruf bei unserer Hotline weitere Rechtsberatung zu anderen Themen suchen, so wird ab der zweiten anwaltlichen Erstberatung jeweils eine Pauschale von 50 Euro fällig. Sie sparen also in jedem Fall viel Geld gegenüber dem Gang zu einem regulär zu bezahlenden Anwalt und haben so die Möglichkeit, die Erfolgsaussichten für eventuelle Klagen einschätzen zu können.

Die Hotline-Nummer erfahren Sie im AktionärsReport (Ausgabe September 2004) oder bei der SdK-Geschäftsstelle unter
089 / 59 99 87 33.
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MfG.
Vorstandsschreck



"Spreche, wenn Du was zu sagen hast. Schweige, wenn Dir nichts einfällt"
Ach, und....... lerne das Eine vom Anderen zu unterscheiden.
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