Gericht entscheidet: Private Autoverkäufer müssen nicht auf alle Mängel hinweisen
Ein privater Autoverkäufer, der einen Gebrauchtwagen verkauft, ist nicht verantwortlich auf alle Mängel hinzuweisen. Denn es tritt die 'keine Offenbarungspflicht des Verkäufers' in Kraft, so das Landgericht München (AZ: 26 O 17856/04).
In einem Fall-Beispiel ging es um einen Privatmann, der einen zehn Jahre alten Gebrauchtwagen verkauft hatte. Der Wagen hatte einige Korrosionsstellen auf der Motorhaube sowie eine Beule an der Fahrzeugseite.
Der Käufer will aber nun vom Kaufvertrag zurücktreten, da ihm die Schäden nicht aufgefallen sind. Zu unrecht, so die Richter, wenn ein Privatmann einen Gebrauchtwagen ohne Garantie verkauft, müssen nicht alle sichtbaren Schäden aufgezählt werden.
Quelle:
www.netzeitung.de