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Alt 24-03-2005, 11:55   #6
OMI
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Die aktuelle Regelung schreibt vor, dass bei konkretem und begründeten Verdachtsmomenten auch die EInsicht auf die KOntenbewegungen genommen werden darf. Davon muss aber der Kontoinhaber benachrichtigt werden.

Ohne Rückmeldung an den Kontoinhaber können die genannten generellen Daten erfragt werden,
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Schöne Grüße
OMI
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