OLG lehnt Berufungsklage gegen Squeeze-out bei BW-Bank ab
STUTTGART (Dow Jones-VWD)--Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Berufungsklage gegen den Zwangsauschluss von Minderheitsaktionären bei der Baden-Württembergischen Bank AG, Stuttgart, abgelehnt. Die Berufung habe keine Erfolgsaussichten und die Sache keine rechtsgrundsätzliche Wirkung, begründete der 20. Zivilsenat des OLG den Beschluss. Mit der Zurückweisung der Berufung sei das Verfahren um die Anfechtungsklage rechtskräftig abgeschlossen. Zuvor hatte das Landgericht Stuttgart bereits die Klage von 25 Minderheitsaktionären abgewiesen.
In dem Rechtsstreit geht es um die Zwangsabfindung von Kleinaktionären der einst privaten BW-Bank. Die Großaktionäre Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), die Landesstiftung und die L-Bank halten durch die Bündelung ihrer Anteile über 95% und haben daraufhin beschlossen, die Minderheitsaktionäre mit 38 EUR pro Aktie abzufinden. Diese haben daraufhin Klage eingereicht und die Verfahren jahrelang verzögert. Die LBBW und die BW-Bank begrüßten in einer gemeinsamen Stellungnahme das Urteil des OLG.
Der Weg für die vollständige Integration der BW-Bank in den LBBW-Konzern ist dennoch immer noch blockiert. "Wir beschäftigen uns jetzt mit der sehr spät eingegangenen Nichtigkeitsklage, die wir als rechtsmißbräuchlich einschätzen, da sie keine rechtlichen Anhaltspunkte enthält", so die beiden Geldinstitute. Derzeit würden alle möglichen rechtlichen Schritte geprüft, einschließlich Schadenersatz und Strafanzeige.
-Von Matthias Krust, Dow Jones Newswires; +49 (0) 711 22874-12.
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