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Alt 14-04-2005, 20:05   #18
simplify
letzter welterklärer
 
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Registriert seit: Jul 2002
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nun saida, bleiben wir beim beispiel von aussenminister fischer.
der war 4 mal mit einer deutschen frau verheiratet, jedesmal hat er sich scheiden lassen.
das nach 4 deutschen frauen die lust auf etwas abwechselung kommt ist verständlich. fischer heiratete ein fünftes mal und nahm sich eine türkin.
das ganze war kein problem, aussenminister fischer hat trotz 4 scheidungen immer noch genügend geld um die kriterien für so eine hochzeit mit einer ausländerin die nicht aus dem EU raum kommt zu erfüllen.

jetzt nimm einen arbeiter bei thyssen. wenn der nicht über ein ausreichendes und gesichertes einkommen verfügt, dann dürfte er die ausländerin nicht heiraten, die frau würde keine aufenthaltsgenehmigung, geschweige die deutsche staatsbürgerschaft bekommen.
will er aber trotzdem in den stand der ehe treten, dann bleibt ihm "nur" eine deutsche frau o. aus dem EU raum.

wenn er sich hätte wie fischer 4 mal scheiden lassen, dann wäre er wohl schon ein fall fürs sozialamt, da er den unterhalt nicht bezahlen könnte mit seinem verdienst.
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