Hier die Fortsetzung:
Investitionssicherheit bieten
Das Instrument muss für Investitionssicherheit sorgen. Wenn nicht sichergestellt ist, ist, dass der aus Erneuerbaren Energien erzeugte Strom auch langfristig abgenommen wird, werden Unternehmen kaum entsprechende Anlagen errichten, Produktionskapazitäten für Windenergieanlagen, Biogaskraftwerke oder PV-Module schaffen, Arbeitskräfte einstellen und ausbilden, in Forschung und Entwicklung investieren etc. All dies ist nötig, um den Ausbau zu sichern. Die Investitionssicherheit für Anlagenbetreiber durch das EEG ist unbestritten. Die nur geringen Investitionsaktivitäten bei den Erneuerbaren Energien und die hohen Preise für Strom aus Erneuerbaren Energien in Ländern mit Quotensystem sind dagegen durch die offensichtliche geringe Investitionssicherheit bedingt.
Sozialverträglich sein und geringe Kosten verursachen
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss zu vertretbaren Kosten geschehen. Der VDEW erweckt den Anschein, sein „Integrationsmodell“ führe zu niedrigeren Kosten als das EEG. Dies ist nicht richtig. Im Vergleich mit anderen Instrumenten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien sind Bonus- und Quotenmodelle pro Kilowattstunde erzeugten Stroms teurer als Einspeisesysteme wie das EEG.
Dies liegt u.a. daran, dass bei der Quotenregelung die tatsächlich erreichbaren Erträge kaum zu kalkulieren sind. Dies liegt daran, dass Zertifikate nur solange einen nennenswerten Preis haben, bis die festgesetzte Quote erreicht wurde. Wird also beispielsweise in einem niederschlags- und windreichen Jahr viel Wasser- und Windstrom produziert, wird der Verkauf der Zertifikate für einen Teil dieses Stroms kaum Erträge erzielen können. Ferner kann ein potenzieller Anlagenbetreiber kaum abschätzen, ob eine eventuell zu errichtende Anlage zur Quotenerreichung noch notwendig ist, und ob er entsprechend Zertifikate wird verkaufen können. Diese Unsicherheit führt zu höheren Kreditzinsen und zu höheren Renditeanforderungen der Anlagebetreiber. Diese Unsicherheit besteht beim EEG nicht. Hier ist klar, welche Vergütung der Anlagenbetreiber pro kWh bekommen wird.
Der internationale Vergleich verdeutlicht dies: Nach dem EEG erhalten Windenergieanlagen, die im Jahr 2004 an Land erreichtet wurden, für die Dauer von mindestens 5 Jahre eine erhöhte Anfangsvergütung von 8,7 Cent pro Kilowattstunde und anschließend eine Basisvergütung von 5,5 Cent pro Kilowattstunde. Anlagen in Spanien, die nach dem Einspeisetarif vergütet werden, erhalten 7,8 Cent pro Kilowattstunde (da hier der Wind stärker weht, kann die Vergütung niedriger sein). Erfahrungen aus Quotenländern wie Italien und Großbritannien zeigen, dass die Kosten der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien in einem Quotenmodell pro produzierter Kilowattstunde Strom signifikant höher liegen als in Deutschland oder Spanien. In Italien und Großbritannien lagen die Preise für Windstrom an Land im Jahre 2004 im Durchschnitt bei 15,5 bzw. 10,1 Cent pro Kilowattstunde. Und dies, obwohl in diesen Ländern deutlich bessere Windbedingungen herrschen.
Auch Bonusregelungen sind nicht günstiger als Einspeiseregelungen. Denn wenn die Abnahme- und Vergütungspflicht entfällt, steigt das Risiko für den Stromproduzenten. Dieses Risiko muss durch höhere Aufschläge ausgeglichen werden. Das zeigt auch die Erfahrung in Spanien, wo die Erträge der Anlagenbetreiber beim Bonusmodell deutlich höher sind als bei der Einspeiseregelung. Der VDEW-Vorschlag wäre also für den Verbraucher und volkswirtschaftlich teurer als das EEG.
Geringen Verwaltungsaufwand aufweisen
Das Instrument sollte keinen Berg von administrativen Aufgaben nach sich ziehen. Diese bedeuten nämlich sowohl für die Unternehmen als auch für den Staat nicht unerhebliche Kosten, die letztlich wieder die Verbraucher tragen müssten. Dies ist oft das Problem bei Quotenmodellen, die auf den ersten Blick unkompliziert erscheinen, dann aber einen riesigen Verwaltungsaufwand und zusätzliche Bürokratie erfordern.
Das EEG ist ein schlankes Gesetz und kommt mit nur geringem Verwaltungsaufwand aus. Neben den oft höheren administrativen Aufgaben eines Quotenmodells will der VDEW offenbar verschiedene Modelle parallel laufen lassen, jedes Modell mit seinen eigenen Verwaltungskosten. Zusätzlich soll der Herkunftsnachweis verpflichtend eingeführt werden. Dazu soll es innerhalb des Quotensystems u.U. Teilquoten geben. Dies erhöht den Umsetzungsaufwand weiter.
Offen sein für alle potenziellen Marktteilnehmer, Sparten und Größen
Für eine nachhaltige Energieversorgung brauchen wir einen Ausbau aller Sparten der Erneuerbaren Energien. Nur so wird es gelingen, die in Deutschland bestehenden Potenziale für Erneuerbare Energien voll auszuschöpfen. Daher muss eine Technologiedifferenzierung vorgenommen werden, um die verschiedenen Sparten der Energiegewinnung sachgerecht fördern zu können.
Wichtig ist, dass Unternehmen jeder Größe eine echte Chance haben, Marktteilnehmer zu werden. Denn kleinere Firmen sind in der Regel innovationsfreudiger und entwickeln die Innovationen, die der Technologie-Standort Deutschland dringend braucht und die zu Kostensenkungen führen. Eine Abschaffung der Abnahmepflicht würde besonders den kleinen und mittelständischen Unternehmen schaden - und gerade diese sind es, die bislang den Ausbau und die Technikentwicklung der Erneuerbaren Energien tragen. Sie besitzen aber keine eigene Vermarktungsstruktur und müssten ihren Strom daher zu geringeren Tarifen an die Stromkonzerne verkaufen oder bekommen ihren Strom überhaupt nicht mehr abgesetzt.
Es sind aber nicht nur kleine Unternehmen, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien tragen, sondern auch vergleichsweise kleine und dezentrale Anlagen: Windenergieanlagen mit ein bis zwei MW Leistung, einzeln und in Windparks; Biomasse- und Biogasanlagen zwischen mehreren hundert Kilowatt bis 20 Megawatt Leistung; Fotovoltaikanlagen, die teilweise nur einige Kilowatt Leistung haben. Die Vielzahl dieser Anlagen ist es, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland und anderswo ausmacht. Bei diesen kleinen und dezentralen Anlagen bestehen auch weiterhin erhebliche Ausbaupotenziale. Den Betreibern von diesen Anlagen fehlt ebenso die eigene Vermarktungsstruktur, so dass sie ihren Strom nach dem VDEW-Modell nicht mehr absetzen könnten. Während das EEG also auch den Betrieb von kleinen Anlagen wirtschaftlich macht, würde ein Wechsel zum sog. "Integrationsmodell" des VDEW den Ausbau von kleinen Anlagen stoppen und Deutschland im internationalen Wettbewerb zurückwerfen.
Bisher angewendete Quoten- und Bonusregelungen unterstützen im Gegensatz zum EEG insbesondere die marktnäheren Techniken wie z.B. die Windenergie; weitere Zukunftstechniken wie Photovoltaik und Geothermie, bei denen Deutschland ebenfalls zu den Marktführern gehört, würden dagegen aufgegeben. Mit dem Wegbrechen der Märkte würden aber auch Arbeitsplätze in einer Zukunftsbranche verloren gehen.
5. Was würde die Abschaffung des EEG bedeuten ?
Durch den sehr erfolgreichen Ausbau der Erneuerbaren Energien sind 130.000 moderne und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstanden. Die Branche der Erneuerbaren Energien ist eine der wenigen, die konstant und kräftig wächst. Ihre Existenz wäre bedroht.
Ein Abbruch der bisherigen Entwicklung würde nicht nur den Verlust von Produktionskapazitäten, qualifiziertem Personal und Beschäftigung bedeuten, sondern würde auch eine Lücke in der Fortentwicklung regenerativer Erzeugungstechniken reißen, die nur schwer wieder geschlossen werden kann. Derzeit ist die deutsche Industrie im Bereich der Erneuerbaren Energien führend. Und sie kann weltweit die wachsenden Märkte der Erneuerbaren erschließen. Diese Exportchance würde aufs Spiel gesetzt.
Allein durch das EEG wurden im Jahre 2004 33 Mio. Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid eingespart. Bis 2010 können es 57 Mio. Tonnen sein. Diese Reduktionsminderung wäre gefährdet.
6. Es gibt Kritik am EEG. Ist sie berechtigt ?
"Das EEG ist nicht marktkonform"
Kritiker lehnen das EEG als nicht marktkonform ab. Tatsache ist, dass alle Instrumente zur Markteinführung Erneuerbarer Energien gezielt in den Markt eingreifen. Beim EEG werden die Vergütungssätze festgelegt, bei Quotenmodellen wird die Menge reguliert und so der Markt gesteuert. Quotenmodelle zwingen die Energieversorger, einen bestimmten Anteil der Stromproduktion durch Erneuerbare Energien zu liefern - oder statt dessen teure Zertifikate zu kaufen.
Im Gegensatz zu Ländern mit anderen Regelungen hat sich durch das Wachstum der Erneuerbaren Energien, das durch das EEG verursacht wurde, in Deutschland ein großer Markt unter den Anlagenherstellern und der Zulieferindustrie entwickelt. Die entstandene Konkurrenz und die Lerneffekte durch steigende Absatzzahlen haben sinkende Preise zur Folge. Die im EEG festgesetzte Degression – jedes Jahr sinken die Mindestpreise für neu in Betrieb genommene Anlagen um 1-6,5 % - facht den Wettbewerb und damit die Dynamik der Kostenreduktion noch zusätzlich an.
"Europaweite Harmonisierung ist nötig"
Der VDEW behauptet, im Rahmen des europäischen Binnenmarktes müssten die in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten eingesetzten Instrumente harmonisiert werden. Diese Behauptung ist falsch. Die EU-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien hat sich vielmehr für einen Wettbewerb der unterschiedlichen nationalen Instrumente entschieden. In diesem Wettbewerb liegt das EEG bzw. das Einspeisesystem derzeit weit vor allen Quotenregelungen, die der VDEW auf europäischer Ebene einheitlich einführen will: die meisten EU-Staaten nutzen ein Einspeisesystem. Denn es ist kostengünstiger als die bekannten Quotenregelungen und führt tatsächlich zum Ausbau der Erneuerbaren Energien – im Gegensatz zum Quotensystem. Nach Aussagen des EU-Kommissars für Energie, Andris Piebalgs, wird die Kommission auch in näherer Zukunft keine Harmonisierung vorschlagen. Im Gespräch ist allenfalls eine Koordinierung der unterschiedlichen Instrumente der europäischen Mitgliedstaaten.
Im Übrigen spricht nichts dagegen, in einem in Zukunft liberalisierten europäischen Energiemarkt im Sinne des gemeinschaftsrechtlichen Subsidiaritätsprinzips in den einzelnen MS unterschiedlich ausgestaltete Instrumente zur Förderung der Erneuerbaren Energien anzuwenden.
Es ist Ziel der Europäischen Gemeinschaft, überall in Europa die Erneuerbaren Energien gleichmäßig auszubauen. Daher setzt die EU-Richtlinie zur Förderung der Erneuerbaren Energien bewusst für jeden Mitgliedstaat ein eigenes nationales Richtziel fest – orientiert an der jeweiligen Nutzung der Erneuerbaren und den sinnvoll nutzbaren Potenzialen in den jeweiligen Ländern. Entsprechend erfasst und bewertet die Kommission heute die Produktion von Strom aus Erneuerbaren in jedem einzelnen Land.
Den Ausbau der Erneuerbaren Energien in jedem einzelnen Land vorzunehmen hat gute Gründe:
Der Anteil der Erneuerbaren soll langfristig über die auf europäischer Ebene bis 2010 geplanten 21% hinaus gehen. Um dies zu ermöglichen, müssen in allen Ländern vorhandene Potenziale genutzt werden.
Ein konzentrierter Ausbau der Erneuerbaren Energien nur in einzelnen Mitgliedsstaaten könnte die gesellschaftliche Akzeptanz für die Erneuerbaren Energien gefährden und würde der gemeinsamen Verantwortung aller Mitgliedsstaaten für einen wirksamen Klimaschutz widersprechen. Darüber hinaus ist der Transport von Strom über weite Entfernungen weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll.
Der Ausbau der Erneuerbaren führt in den Ländern, in denen ausgebaut wird, zu Arbeitsplätzen und Umsatz in den entsprechenden Wirtschaftszweigen.
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National Renewable Standard in den USA auf Bundesebene? Wohl eher nicht!
Auszüge eines Artikels vom June 17, 2005, Quelle:
http://www.renewableenergyaccess.com...story?id=33451
Ansinnen: national renewable portfolio standard, a requirement mandating that utilities throughout the U.S. source at least 10 percent of their electricity production from sources like solar, wind, geothermal, and bioenergy by the year 2020.
Gegenwind: has been roundly opposed by the fossil fuel lobby, electric utilities, and the Bush Administration which believes such a measure is best left to the states.
Status: Eighteen states currently have an RPS law, many having enacted them within the past few years. This state-based support is cited as bright spot for renewable energy support and stands in contrast to resistance at the Federal level to such measures. Renewable energy resources currently account for just over 2 percent of the nation's electricity production
Chancen des Ansinnens auf Umsetzung auf Bundesebene: bordering on hopelessness
Alternatives Ansinnen: The industry trade associations in particular, like the American Wind Energy Association (AWEA) and the Solar Energy Industries Association (SEIA), have put most of their hope in an assortment of supportive federal tax policy.
The wind power industry is almost exclusively hoping for a multi-year extension of the on-again, off-again Production Tax Credit (PTC), which could also benefit bioenergy and geothermal developments. The solar industry is looking forward to a positive vote on a 30 percent, four-year residential and commercial tax credit for solar thermal (hot-water) and photovoltaic (PV) systems.
Fazit: In den USA wird auf Bundesebene selbst das Quotensystem als Fördermodell abgelehnt. Alle Macht der Öl- und Atomindustrie! Die USA wollen ihren Status als - langfristig gesehen - energietechnologisches Entwicklungsland betonieren.