Geldanlage & Börse: Zum Jahresende Aktien-Depot durchleuchten
Montag 21. November 2005, 11:30 Uhr
Geldanlage & Börse: Zum Jahresende Aktien-Depot durchleuchten
Frankfurt/Main (AP) Inhaber von Aktien sollten zum Jahreswechsel ihre Bestände einmal gründlich durchleuchten. Das empfiehlt das Deutsche Aktieninstitut (DAI). Dabei sollten Anleger besonders darauf achten, welche ihrer Papiere im laufende Jahr Gewinne und welche Verluste eingebracht haben. Dies kann sich nämlich steuerlich bemerkbar machen.
Verkauft ein Anleger verlustbringende Aktien, die er weniger als ein Jahr im Depot hatte, dann kann er laut DAI den Verlust steuerlich geltend machen. Besonders reizvoll sei dies, wenn er im laufenden Steuerjahr Kursgewinne gemacht hat, die steuerpflichtig sind. Realisierte Verluste mindern den zu versteuernden Gewinn und drücken ihn vielleicht unter die Freigrenze von 512 Euro pro Person und Jahr, so dass gar keine Steuer mehr anfällt.
Das DAI rät außerdem dazu, Spekulationsverluste auch dann bei der Steuererklärung anzugeben, wenn im laufenden Jahr keine Spekulationsgewinne erzielt wurden. Mit einem Verlustrücktrag könne sich der Anleger eventuell im Jahr zuvor gezahlte Spekulationssteuer zurückholen. Außerdem sei es möglich, sich per Verlustvortrag ein zeitlich unbegrenztes Polster gegen Steuerzahlungen auf zukünftige Veräußerungsgewinne aufzubauen. Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten wie etwa Zinsen oder Dividenden sei jedoch nicht möglich.
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