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Alt 02-12-2005, 11:42   #2
PC-Oldie-Udo
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Zitat:
Normalerweise wird eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einem halben Bruttomonatsgehalt pro Zugehörigkeitsjahr vergütet.
Habe 1998 schon 75% des letzten Bruttogehaltes pro Zugehörihkeitsjahr bekommen
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Es grüßt euch
Udo

Sei immer ehrlich zu deinem Nächsten, auch wenn er es nicht gerne hört

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