Mittwoch 11. Januar 2006, 12:05 Uhr
Berlin (AP) Das Bundesamt für Verbraucherschutz hat eindringlich vor gesundheitsschädlichen Belastungen einzelner Lebensmittel gewarnt. Auffällig hoch waren zum Beispiel im Jahr 2004 Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Gemüsepaprika, Kopfsalat, Rucola, Äpfeln sowie Himbeeren, Johannisbeeren und Stachelbeeren, wie eine am Mittwoch anlässlich der Grünen Woche in Berlin veröffentlichte Studie «Lebensmittelmonitoring 2004» ergab.
Insgesamt wurde in sechs Prozent der rund 5.000 Proben aus 50 ausgewählten Produkten die gesetzlichen Höchstgehalte für Pflanzenschutzrückstande, Schwermetalle oder andere unerwünschte Stoffe überschritten. Im Umgang mit Obst und Gemüse riet Pressesprecher Jochen Heimberg: «Was man schälen kann, soll man schälen und was man waschen kann, soll man waschen.» Wer Belastungen umgehen wolle, sollte besser zu Bioobst und -gemüse greifen, meinte er.
Bedenklich ist aus Sicht der Behörde auch die hohe Quecksilberbelastung von barschartigen und lachsähnlichen Dorsch- und Plattfischen aus Südostasien. Hier empfehlen die Experten, den Verzehr einzuschränken. Auch seien in frischen Muscheln fast immer Blei und Cadmium zu finden und in zwei Drittel auch Quecksilber.
Bei Gemüsepaprika kam das Bundesamt zu teils alarmierenden Ergebnissen. So fanden sich in 83 Prozent aller Proben Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und bei 37 Prozent lagen die Gehalte über den zugelassenen Höchstmengen, vor allem bei Paprika aus der Türkei und Spanien. «Dies ist sehr, sehr bedenklich», sagte Heimberg.
Bei Rucola und Kopfsalat monierten die Prüfer zudem hohe Nitratgehalte. So sei der Höchstwert bei 100 Prozent der Rucola-Proben und bei 25 Prozent der Kopfsalat-Proben überschritten worden. Hier seien «Minimierungsmaßnahmen dringend geboten», hieß es. Auch in über 80 Prozent aller Proben von Erdbeeren, Brombeeren, Himbeeren, Johannisbeeren und Stachelbeeren fanden sich Pflanzenschutzmittel-Rückstände. Ähnlich fatal ist die Bilanz bei Äpfeln: Hier sind nur noch zehn Prozent rückstandsfrei. Im Jahr 2001 lag dieser Anteil noch bei 30 Prozent.
Das Bundesamt kündigte an, sich in allen Fällen «mit den entsprechenden Verbänden und Herstellern in Verbindung zu setzen». Bei nachweisbaren Rechtsverstößen würden Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet.
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