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Alt 06-02-2006, 12:51   #6
Tester32
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Zitat:
Original geschrieben von MANKOMANIA149
Der Willkür von Beamten (teilw. aussterbende Spezis) ist man immer wieder ausgesetzt.
Seit wann sind deutsche Gesetze eine Willkür?

Taxifahrer dürfen laut 12 Abs. 4 StVO in zweiter Reihe halten, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, aber nur dann, wenn der Verkehr dabei nicht behindert wird. Vom Parken in zweiter Reihe ist im Gesetz keine Rede und ein Notfall war das auch nicht.

Der Taxifahrer hat zwar sehr menschlich gehandelt, aber gegen das geltende Gesetz und zwar sicherlich ganz bewußt.

OK, warum die Beamten das Auge nicht mal ein Auge zudrücken können, ist eine andere Frage. Verpflichtet sind sie es jedenfalls nicht.
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