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Alt 24-06-2006, 10:51   #1
simplify
letzter welterklärer
 
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Registriert seit: Jul 2002
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Beiträge: 35.727
wieviel schmerzensgeld kann man eigentlich fordern?

hier mal ein überblick. wer hat noch weitere quellen?


Zitat:
Beispiele für gezahlte Schmerzensgeldbeträge:


Missratene Dauerwelle (100 Euro)
Augenprellung oder Leichtes Halswirbelschleudertrauma (HWS) (150 Euro)
Hundebiss in linken Oberschenkel (einfacher Wundverband) (250 Euro)
Spucken ins Gesicht oder HWS-Trauma (mit neun Tagen starker Bewegungseinschränkung) (500 Euro)
Gehirnerschütterung und HWS-Distorsion (ein Tag Krankenhausaufenthalt nach tätlicher Auseinandersetzung) (1000 Euro)
Brutale Vergewaltigung an einer 16-Jährigen (5000 Euro)
Erblindung des rechten Auges Behandlungsfehler bei Operation (das Auge war vorgeschädigt) (20.000 Euro)
Ausgedehnte Verbrennungen dritten Grades auf zirka 60 bis 65 Prozent der gesamten Körperfläche (24 notwendige Operationen unter Vollnarkose) (50.000 Euro)

Quelle: ADAC, Schmerzensgeldbeträge, 21.Auflage, 2002, ADAC-Verlag, Hacks/Ring/Böhm
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