Keine Verfolgung von Anti-Nazi-Symbolen
Durchgestrichene Hakenkreuze und andere Anti-Nazi-Symbole werden in Rheinland-Pfalz nicht strafrechtlich verfolgt. Darauf hat der Mainzer Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) hingewiesen. Hintergrund ist ein Urteil des Stuttgarter Landgerichts.
Händler mit Anti-Nazi-Symbol (Quelle: dpa)
Darstellungen, die objektiv der Abwehr nationalsozialistischen Gedankenguts dienten, fielen nicht unter die Norm des Strafgesetzes. Der Verzicht auf eine Strafverfolgung sei gängige Praxis aller rheinland-pfälzischen Staatsanwaltschaften, hieß es.
Das Stuttgarter Landgericht hatte Ende September einen Versandhändler wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte in großem Umfang Aufnäher, Anstecker, Aufkleber, T-Shirts und andere Gegenstände, auf denen Hakenkreuze und andere nationalsozialistische Symbole in verschiedenen Anti-Darstellungen zu sehen sind, im In- und Ausland vertrieben. Das Gericht hatte erklärt, es gehe um die grundsätzliche Tabuisierung von NS-Symbolen, unabhängig von den Beweggründen. Das Urteil war von zahlreichen demokratischen Parteien kritisiert worden.
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