Urteil in VW-Affäre: Hartz muss nicht ins Gefängnis
zurückDer frühere VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte Hartz heute im ersten Prozess der VW-Schmiergeldaffäre wegen Untreue und Begünstigung von Betriebsräten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 360 Tagsätzen - das sind gemessen an den Einkünften von Hartz umgerechnet 576.000 Euro. (orf.at)
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