wobei da auch mal wieder etwas am system der berechnung gedreht wurde.
diesen winter können bauarbeiter eine sogenannte saisonkurzarbeit machen. sie bekommen soviel geld wie sie beim normalen arbeitslosengeld beziehen würden (67%) die zeit wird aber nicht für's arbeitslosengeld II (hartz IV) angerechnet.
diese saisonkurzarbeiter erscheinen nicht mehr in der arbeitslosenstatistik.
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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