24-03-2007, 20:24
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#1
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letzter welterklärer
Registriert seit: Jul 2002
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Beiträge: 35.725
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ab 1.1.2009 gilt die abgeltungssteuer
ich denke jeder tut gut daran schon frühzeitig sich eine persönliche strategie zu überlegen.
Zitat:
Die neue Abgeltungssteuer auf einen Blick
Ab 1. Januar 2009 gilt die neue Abzugssteuer für...
• Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere Zinsen und Dividenden,
• Erträge aus Forderungswertpapieren (z.B. Pfandbriefe),
• Optionsprämien,
• Einnahmen aus Finanzinnovationen,
• Erträge und Wertzuwächse aus Investmentfonds und Zertifikaten,
• Veräußerungsgewinne aus privaten Wertpapier- und Warentermingeschäften,
• Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere bei Wertpapieren, Investmentanteilen, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Edelmetallen sowie Antiquitäten.
Die Abzugssteuer gilt nicht für...
• Erträge aus (typisch) stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen,
• sonstigen Darlehen im Privatvermögen bei Kapitalüberlassung zwischen nahe stehenden Personen oder Kapitalgesellschaften und ihren Anteilseignern bzw. diesen nahe stehenden Personen,
• Einnahmen aus nach 2004 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen und dem Verkauf „gebrauchter“ Lebensversicherungs-Policen,
• Immobilien und Grundstücke (weiterhin zehnjährige Spekulationsfrist).
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quelle FAZ.net
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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