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Alt 23-09-2002, 07:42   #9
cade
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noch ein erledigtes beispiel

Pfersee Kolbermoor - Die Abfindung wird erhöht

Durch einen gerichtlichen Vergleich vor dem LG München I ist das seit 1996 geführte Spruchstellenverfahren um die Höhe des Abfindungsangebotes an die Aktionäre der ehemaligen Pfersee Kolbermoor AG mit einer ansehnlichen Aufbesserung beendet worden.

Zu Erinnerung: Mitte 1996 übernahm die Wisser Dienstleistungsgruppe bei dem Textilunternehmen Pfersee Kolbermoor AG, Augsburg, die Mehrheit. Für den Einstieg der Wisser-Gruppe war vermutlich der ansehnliche Immobilienbesitz der Gesellschaft ein wichtiges Motiv, während das traditionelle Textilgeschäft der Pfersee Kolbermoor in den vorangegangenen Jahren zunehmend in Schwierigkeiten geraten war.

Wisser unterbreitete dann den freien Aktionären zunächst eine freiwillige Kaufofferte und führte schließlich auf der Hauptversammlung im November 1996 die Umwandlung in eine GmbH & Co. KG herbei. Dabei wurde den ausscheidenden Aktionären eine pflichtgemäße Barabfindung von DM 814,- je 50-DM-Aktie angeboten. Die SdK wie auch eine Reihe anderer Aktionäre hielten die Höhe dieser Abfindung für unzureichend - insbesondere wegen des nicht angemessen berücksichtigten Immobilienbestandes bei Pfersee Kolbermoor, und sie beantragte daraufhin die gerichtliche Festsetzung der Barabfindung in einem Spruchstellenverfahren. Nach knapp drei Jahren kam es nun zu der gerichtlichen Einigung.


DM 1050,- statt DM 814,- je Aktie
Mit dem Vergleich wird die Barabfindung aus dem Umwandlungsbeschluß von DM 814,- auf DM 1050,-, d.h. um knapp 30%, erhöht. Davon profitieren alle Aktionäre, die auf der seinerzeitigen Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll gegeben haben, unabhängig davon, ob sie die Aktien noch halten oder ob sie inzwischen zu Kommanditisten geworden sind. Außerdem erhalten auch diejenigen ehemaligen Aktionäre den Differenzbetrag, die das der Hauptversammlung vorangegangene freiwillige Kaufangebot von Wisser angenommen hatten.

Das neue Angebot ist auf zwei Monate ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundesanzeiger befristet und erlischt nach Ablauf dieser Frist!
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