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Alt 05-11-2007, 11:11   #1
romko
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eek Arbeiter wollte zweijährigem Sohn helfen - entlassen

Ein Arbeiter einer Speditionsfirma wurde telefonisch darüber informiert, dass sein zweijähriger Sohn in der Kinderspielgruppe einen Unfall mit einer schweren Kopfverletzung erlitten hatte. Unverzüglich teilte der aufgeregte Vater seinem Arbeitgeber mit, dass er sich um seinen verunglückten Sohn kümmern müsse, und brachte ihn sofort ins Spital.

Im Krankenhaus erfuhr er, dass sein Bub zur Behandlung stationär aufgenommen werden muss. Daraufhin rief der Arbeiter in der Firma an, ob er nicht am nächsten Tag frei bekommen könne, um sich im Krankenhaus um den Zweijährigen zu kümmern. Unverzüglich teilte ihm der Arbeitgeber per Telefon mit, dass er sofort entlassen ist.

Die Arbeitsrechtsexperten der Arbeiterkammer Tirol, die die Rechtsvertretung übernommen haben, sprechen von einer rechtswidrigen und unmenschlichen Vorgangsweise. Denn in einem solchen Fall steht einem Arbeitnehmer die Inanspruchnahme eines wichtigen persönlichen Verhinderungsgrundes bei Entgeltfortzahlung zu.

Für die nachfolgende Betreuung des Kindes im Krankenhaus wäre unter Umständen auch die Gewährung einer Pflegefreistellung infrage gekommen.

Die Entlassung ist laut AK Tirol rechtswidrig, und der zuständige Experte der AK Tirol wird alles unternehmen, um dem betroffenen Arbeitnehmer zu seinem Recht zu verhelfen. AK-Präsident Fritz Dinkhauser ist über diese Vorgangsweise schockiert: "Die menschliche Seite dieses ungeheuerlichen Falles wiegt zumindest genauso schwer wie die rein rechtliche." (orf.at)
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