SdK fordert mehr Mitsprache der Aktionäre bei Managergehältern
In der derzeitigen Debatte über die Managergehälter vertritt die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) die Ansicht, dass der unmittelbare Einfluss der Aktionäre gestärkt werden sollte. Daher fordert die SdK erneut, ein
Mitspracherecht der Anteilseigner in Sachen Vorstandsgehälter einzuführen . Ähnlich wie in Großbritannien sollten dazu die Aktionäre auch hierzulande die Möglichkeit erhalten, auf der Hauptversammlung über die Vergütung der Manager abzustimmen. Eine entsprechende Regelung kann, so die SdK, ohne größere Schwierigkeiten im Aktiengesetz verankert werden.
Ungeachtet der derzeitigen Übertreibungen sollte die Politik sich davor hüten, ähnlich wie beim Mindestlohn nun ein Maximalgehalt für Spitzenmanager festzulegen. Ein solcher Schritt wäre ein Eingriff in Eigentumsrechte, denn die Vergütung der angestellten Manager ist einzig und allein die Aufgabe der Eigentümer. In Aktiengesellschaften entscheidet darüber der Aufsichtsrat. Er hat nach der eindeutigen Regelung in § 87 Aktiengesetz dafür zu sorgen, dass die Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft stehen.
Dass es trotzdem immer wieder zu Exzessen kommt, liegt aus Sicht der SdK daran, dass die Aufsichtsräte häufig nicht unabhängig besetzt sind, so dass man sich gerne gegenseitig hohe Bezüge gewährt. Deshalb sollten, fordert die Sdk, Anteilseigner im Aufsichtsrat von Vertretern in- und ausländischer Investoren sowie von privaten Verbänden gestellt werden.
Quelle:
www.sdk.org