VERFASSUNGSGERICHT
Karlsruhe lehnt Eilantrag gegen Rauchverbot ab In öffentlichen Gebäuden und Gaststätten in Hessen bleibt das Qualmen auch künftig verboten: Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Eilantrag eines Rauchers ab. Der sah seine Grundrechte eingeschränkt.
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http://www.spiegel.de/panorama/justi...531990,00.html