Die Wiener Börse AG ändert in Abstimmung mit der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA mit sofortiger Wirkung ihre Handelsregeln. Erstens kann - sobald der Handel an der Wiener Börse wieder aufgenommen wird - die Wiener Börse AG bis auf weiteres bei Kursänderungen in einem Finanzinstrument von mehr als 10 Prozent den Handel in diesem Wertpapier befristet oder bis auf Widerruf aussetzen.
Zweitens kann "Short-Selling" in einzelnen oder allen gehandelten Wertpapieren mit sofortiger Wirkung befristet oder bis auf Widerruf untersagt werden.
Beide Regeln werden mit sofortiger Wirkung umgesetzt.
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"Ein Spiel dauert 90 Minuten und am Ende gewinnt Deutschland!"
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