Zum Thema Leerverkäufe:
Ein Leerverkäufer (»Shortseller«) verkauft über die Börse 1.000 Aktien der »Mustermann AG« zu einem Kurs von 100,- Euro. Liefern muss er die Wertpapiere aber erst drei Tage später. Sinkt der Kurs der Wertpapiere zwischen Verkauf und Liefertermin auf 90,- Euro, kann der Leerverkäufer 10.000,- Euro (vor Transaktionskosten und »Finanzierungskosten«) Gewinn erzielen.
Das ist zocken und spekulieren "hoch drei" und müste bestraft werden. Glücksspiele werden schließlich auch bestraft.
Wenn das Leute mit Millionenbeträge machen und das haben sie gemacht....oh nee mir läufts kalt den Rücken runter, da sprechen wir von Finazkrisen und Armut, was für eine Welt ist das