die strafe bekommt natürlich der staat. den angehörigen der toten wurden 5000 € schmerzensgeld zugesprochen. weiter muss althaus die kosten des verfahrens tragen.
zusätzlich kann jetzt aber der ehemann gegen althaus noch zivilrechtliche ansprüche geltend machen. übrigens durch das schnelle urteil, geht das für die angehörigen jetzt auch schnell. hätte sich das verfahren weiter hingezogen, bekämen die auch keine kohle.
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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