SdK fordert verbindliches Bezugsrecht für Altaktionäre der HRE
Nach der vorübergehenden Verstaatlichung, die mit dem angekündigten Squeeze out der noch verbliebenen freien Aktionäre abgeschlossen sein wird, will der Bund die Hypo Real Estate (HRE) nach den Aussagen von SoFFin-Chef Hannes Rehm rasch sanieren und so schnell wie möglich wieder privatisieren.
Dabei ist im Entwurf des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStBG) vorgesehen, dass den von der Verstaatlichung betroffenen Anteilseignern des Unternehmens im Fall einer Wiederveräußerung ein Recht auf bevorzugten Erwerb eingeräumt werden soll.
Diese "Soll-Formulierung" betrachtet die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) als zu unverbindlich. Harald Petersen, stellvertretender Vorsitzender der SdK und Sprecher auf der Hauptversammlung der HRE, fordert daher: "Der Bund muss sich vor der Squeeze-out-Hauptversammlung verbindlich verpflichten, allen aus der HRE herausgedrängten Aktionären, also auch denjenigen, die über das frühere Abfindungsangebot mit 1,39 Euro je Anteilsschein abgefunden wurden, im Fall einer Reprivatisierung ein Bezugsrecht einzuräumen."
Die derzeitige Soll-Bestimmung im FMStBG muss daher umgehend durch eine Muss-Bestimmung des Bundes in Gestalt des SoFFin ersetzt werden. Zumindest sollte der SoFFin eine verbindliche Aussage diesbezüglich treffen.
München, 10. Juni 2009
Schutzgemeischaft der Kapitalanleger e.V.
Quelle:
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