Nicht alle WLAN-Sharing Systeme sind rechtswidrig.
In letzter Zeit ist WLAN Sharing z.B. durch ein aktuelles Urteil in Verruf geraten. Dass WLAN / DSL Sharing auch ohne Schmarotzen geht, zeigt der Ansatz von sofanet.
Hier steht für die Gastnutzer des WLAN Hotspots ein eigener DSL-Stream zur Verfügung. Der DSL-Inhaber kann kostenfrei eigens für seine Gastnutzer
eine eigene DSL-Kennung beantragen.
Weitere Rechtssicherheit ist dadurch gewährleistet, dass keine anonyme Nutzung möglich ist. Gastnutzer müssen sich über einen Paypal Account identifizieren
und werden auch so abgerechnet. Der Hotspot-Betreiber geht also so kein Haftungsrisiko für eventuell rechtswidriges Verhalten seiner Gastnutzer ein. Die Gastnutzer bauen dafür eine eigene virtuelle Verbindung (VPN) über den PPTP Standard auf - genannt sofaLINK. Diese VPN Verbindung schützt weiterhin vor gegenseitigem Abhören.
sofanet verfolgt also einen alternativen Ansatz. Hier sitzt das Abrechnungssystem nicht im Router, sondern ist in eine eigene DSL-Kennung integriert.
Bei DSL Zugängen der T-COM Familie (1und1, freenet, ...) ist das Betreiben von bis zu 7 DSL-Kennungen gleichzeitig möglich.
Der Hotspot-Partner ist frei, ob er mit seinem WLAN Geld verdienen möchte und kann selbst die höhe seiner Provision zwischen 0 und 150% entscheiden.
weitere Informationen unter
www.sofanet.de