Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 02-10-2009, 15:42   #33
miho
Administrator
 
Benutzerbild von miho
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 107
Als User haftet man selbstverständlich für seine Beiträge. Das ist definitiv so. Es gibt dazu jede Menge Grundsatzurteile. Einzig das LG-Hamburg entscheidet gelegentlich noch gegen den Forenbetreiber (Störerhaftung).
Wenn ein User rechtswidrige Beiträge in einer Community veröffentlicht, dann ist er als Verursacher und nicht der Forenbetreiber, der ja nur die Plattform bereitstellt, haftbar.
Meiner Meinung nach eine moderne und richtige Haltung die im übrigen in fast allen anderen Staaten schon lange Usus ist.


Schau dir hierzu mal das Telemediengesetz an.

Abschnitt 3
Verantwortlichkeit
§ 7 Allgemeine Grundsätze
(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten,
nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen
übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen
zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur
Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen
bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8
bis 10 unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes ist
zu wahren.
§ 8 Durchleitung von Informationen
(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz
übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich,
sofern sie
1. die Übermittlung nicht veranlasst,
2. den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer
seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.
(2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 und die Vermittlung des Zugangs
zu ihnen umfasst auch die automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser
Informationen, soweit dies nur zur Durchführung der Übermittlung im Kommunikationsnetz
geschieht und die Informationen nicht länger gespeichert werden, als für die
Übermittlung üblicherweise erforderlich ist.
§ 9 Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen
Diensteanbieter sind für eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung,
die allein dem Zweck dient, die Übermittlung fremder Informationen an andere Nutzer auf
deren Anfrage effizienter zu gestalten, nicht verantwortlich, sofern sie
1. die Informationen nicht verändern,
2. die Bedingungen für den Zugang zu den Informationen beachten,
3. die Regeln für die Aktualisierung der Informationen, die in weithin anerkannten und
verwendeten Industriestandards festgelegt sind, beachten,
4. die erlaubte Anwendung von Technologien zur Sammlung von Daten über die Nutzung
der Informationen, die in weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards
festgelegt sind, nicht beeinträchtigen und
5. unverzüglich handeln, um im Sinne dieser Vorschrift gespeicherte Informationen zu
entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, sobald sie Kenntnis davon erhalten
haben, dass die Informationen am ursprünglichen Ausgangsort der Übertragung aus dem
Netz entfernt wurden oder der Zugang zu ihnen gesperrt wurde oder ein Gericht oder
eine Verwaltungsbehörde die Entfernung oder Sperrung angeordnet hat.
§ 8 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
§ 10 Speicherung von Informationen
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern,
nicht verantwortlich, sofern
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben
und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder
Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information
offensichtlich wird, oder
2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den
Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Satz 1 findet keine Anwendung,
miho ist offline   Mit Zitat antworten