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Alt 28-11-2002, 11:52   #1
saida
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Weg für Dosenpfand frei

Weg für Dosenpfand jetzt frei

OVG Münster weist Eilantrag des Handels ab

Gut einen Monat vor dem geplanten Start am 1. Januar ist der Weg zur flächendeckenden Einführung des Dosenpfands frei. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster kassierte am Donnerstag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das eine Gruppe von Klägern aus Handel und Industrie in den Grenzen Nordrhein-Westfalens von der Pfandpflicht befreit hatte.



Das OVG beschied, es werde keinen Sonderweg Nordrhein-Westfalen beim Dosenpfand geben. Damit wird ab Januar für Einweg-Verpackungen von Getränken ein Pfand von mindestens 25 Cent fällig. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte Klagen unter anderem von Handelsketten und Großbrauerein gegen das Land Nordrhein-Westfalen stattgegeben, die sich gegen die Einführung des Dosenpfands zur Wehr gesetzt hatten.

"Nicht gerechtfertigt"
Nach einem Eilantrag des Landes und des Bundes kippte das OVG Münster die Befreiung von der Pfandpflicht. Die Münsteraner Richter argumentierten, ein Vorgehen gegen das Land Nordrhein- Westfalen sei sachlich nicht gerechtfertigt. Ein Interesse der klagenden Unternehmen, alleine und gerade in Nordrhein-Westfalen weiter von der Pfandpflicht befreit zu sein, verdiene keinen Schutz.

Der nun in diesem wieder elementaren Punkt kassierte Düsseldorfer Richterspruch war der einzige Erfolg der Pfandgegner bei einer langen Reihe juristischer Niederlagen. Die Düsseldorfer Verwaltungsrichter hatten argumentiert, so weit reichende Regelungen wie das Dosenpfand könnten nicht per Verordnung geregelt werden. Darüber will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im kommenden Jahr ein Grundsatzurteil fällen. Das ist allerdings nach dem geplanten Starttermin am 1. Januar.

Strafen drohen
Die Pfandgegner aus Handel und Industrie fordern, die Einführung des Pfandes bis zu der höchstrichterlichen Entscheidung auszusetzen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) lehnt das strikt ab. Pfandbefürworter haben angekündigt, die pünktliche Umsetzung zu kontrollieren. Pfand-Boykotteuren in Handel und Industrie drohen nach der geltenden Rechtslage empfindliche Strafen.

Nach dem Beschluss der Bundesregierung muss für Dosen und Einwegflaschen mit Bier, Cola, Wasser und Limonade ab Januar ein Pfand von mindestens 25 Cent gezahlt werden. Diese Regelung beruht auf der Verpackungsverordnung, die 1991 unter der von Union und FDP gestellten Bundesregierung eingeführt wurde. Die in der Verordnung vorgesehene Pfandpflicht war nur so lange ausgesetzt, wie der Anteil der Mehrwegverpackungen über 72 Prozent lag. Nach Schätzungen ist die Quote inzwischen auf unter 60 Prozent gesunken.


quelle: zdf.heute
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