Bewag Aktiengesellschaft
Berlin
Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG
Gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Bewag am 31.01.2003, mit dem eine Absetzung der Beschlussfassung zum Punkt 11 der Tagesordnung der Hauptversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages von der Tagesordnung abgelehnt wurde, ist Anfechtungsklage erhoben worden.
Das Landgericht Berlin hat den Termin zur mündlichen Verhandlung für den 15.05.2003, 10:00 Uhr bestimmt.
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