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Alt 06-08-2003, 09:46   #14
cade
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Registriert seit: Sep 2002
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jetzt wird auf die blitz gmbh verschmolzen. zumindest gibts dann ne abfindung mit bewertungsgutachten. die bekommt man aber nur wenn man auf der hv widerspruch zur niederschrift gibt.
natürlich kann man aber auch über die börse verkaufen.


2026140 Ontario Inc.
Toronto, Kanada
Bekanntmachung
gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
und
Ergänzung der Angebotsunterlage vom 26. Juni 2003
und
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
I.
Die 2026140 Ontario Inc. hat am 26. Juni 2003 ein Übernahmeangebot
an die Aktionäre der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft
(W.E.T. AG), Odelzhausen, ISIN DE 000 5081608, veröffentlicht. Die Angebotsunterlage
sowie diese Bekanntmachung sind im Internet unter
www.2026140ontario.de abrufbar und werden bei der ING BHF-BANK
Aktiengesellschaft, Abt. Kapitalveränderungen, 60302 Frankfurt am Main
(Fax 0049 697186050), zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Die 2026140 Ontario Inc. („Ontario Inc.“) hat entschieden, die unter Ziffer
4.3. (b) der Angebotsunterlage genannte aufschiebende Bedingung, dass
bis zum Ende der Annahmefrist eine Annahmequote von mindestens 95%
des Grundkapitals der W.E.T. AG erreicht ist, auf eine Annahmequote
von mindestens 75 % des Grundkapitals der W.E.T. AG zu verringern. Die
Berechnung der Annahmequote bleibt unverändert. Die Bedingung des
Paket-Kaufvertrages zwischen der Ontario Inc. und Herrn Bodo Ruthenberg,
dass dieser Vertrag, neben anderen in der Angebotsunterlage
genannten Bedingungen, mit Erreichen einer Mindestannahmequote von
95 % wirksam wird, wird in entsprechender Weise angepasst werden.
Das Angebot steht weiterhin unter der in Ziffer 4.3. (c) der Angebotsunterlage
genannten Bedingung. Die in Ziffer 4.3. (a) der Angebotsunterlage
genannten Bedingungen sind zwischenzeitlich eingetreten.
Gemäß § 21 Abs. 5 WpÜG verlängert sich aufgrund dieser Änderung
der Angebotsbedingungen die Annahmefrist des Angebotes um zwei
Wochen und endet nunmehr am 21. August 2003, 12:00 Uhr Ortszeit
Frankfurt am Main.
In Folge ändert sich auch die weitere Annahmefrist. Die weitere Annahmefrist
des geänderten Angebotes beginnt voraussichtlich am 27. August
2003 und endet am 10. September 2003, 12:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am
Main.
Gemäß § 21 Abs. 4 WpÜG wird darauf hingewiesen, dass Aktionäre der
W.E.T. AG, die das öffentliche Übernahmeangebot bereits angenommen
haben, bis zum Ablauf der bis zum 21. August 2003 verlängerten Annahmefrist
(„verlängerte Annahmefrist“) von dem Vertrag zurücktreten können.
Die Einzelheiten der Ausübung des Rücktrittsrechts sind in Ziffer 4.7.
der Angebotsunterlage beschrieben. Aktionäre der W.E.T. AG, die ihre
Aktien bereits zur Annahme eingereicht haben und das Angebot weiterhin
annehmen wollen, brauchen nichts zu veranlassen. Die Aktionäre, die
das Angebot nicht angenommen haben, können das Angebot, wie in
Ziffer 5.1. der Angebotsunterlage beschrieben, bis zum Ablauf der verlängerten
Annahmefrist gegenüber ihrem depotführenden Institut
annehmen.
Die Ontario Inc. übernimmt für den Inhalt dieser Angebotsänderung die
Verantwortung und erklärt, dass ihres Wissens die hierin enthaltenen
Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.
II.
In Ergänzung der Angebotsunterlage teilt die 2026140 Ontario Inc. mit,
dass nunmehr die Blitz Erwerbs- und Veräußerungs GmbH & Co. KG mit
Sitz in Odelzhausen Kommanditist der Blitz Holding GmbH & Co. KG ist.
Gesellschafter der Blitz Erwerbs- und Veräußerungs GmbH & Co. KG sind
die Blitz 03-1068 GmbH als Komplementär und die Blitz 03-1041 GmbH als
Kommanditist. Es ist vorgesehen, dass demnächst anstelle der Blitz 03-
1068 GmbH die Blitz 03-1080 GmbH mit Sitz in München, deren sämtliche
Geschäftsanteile von der Bahamas Holding (Luxembourg) S. A. gehalten
werden, Komplementär der Blitz Erwerbs- und Veräußerungs GmbH & Co.
KG wird. Bisher hat die Blitz Erwerbs- und Veräußerungs GmbH & Co. KG
keine operative Tätigkeit entfaltet.
Die 2026140 Ontario Inc. beabsichtigt, sofern das geänderte Angebot
erfolgreich ist, die Verschmelzung der W.E.T. AG auf die Blitz Holding
GmbH & Co. KG der ordentlichen Hauptversammlung der W.E.T. AG zur
Beschlussfassung vorzuschlagen. W.E.T. AG-Aktionäre, die das Angebot
nicht angenommen haben und die auch nicht die im Rahmen der beabsichtigten
Verschmelzung anzubietende Barabfindung annehmen, würden
nach Vollzug der Verschmelzung Kommanditisten der Blitz Holding
GmbH & Co. KG.
III.
Bis zum 4. August 2003, 13:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, ist das
öffentliche Übernahmeangebot der 2026140 Ontario Inc. an die Aktionäre
der W.E.T. AG – ISIN DE 000 5081608 – vom 26. Juni 2003 für insgesamt
301.687 W.E.T. AG-Aktien angenommen worden. Das entspricht einem
Anteil von 9,43 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der W.E.T. AG.
Die 2026140 Ontario Inc. hat am 27. Mai 2003 mit dem Hauptaktionär der
W.E.T. AG, Herrn Bodo Ruthenberg, den Erwerb von insgesamt 2.101.390
W.E.T. AG-Aktien (= 65,67 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der
W.E.T. AG) vereinbart. Der Erwerb steht unter den gleichen aufschiebenden
Bedingungen wie denjenigen des Übernahmeangebots (Kartellfreigabe,
Mindestakzeptanzschwelle, Nichteintritt einer wesentlichen nachteiligen
Veränderung der W.E.T. AG) und zusätzlich dem Eintritt aller für
Akquisitionsfinanzierungen üblichen Auszahlungsvoraussetzungen aus
den Darlehensverträgen mit den finanzierenden Banken, mit Ausnahme
solcher, die ausschließlich von der Bieterin beeinflussbar sind.
Die Gesamtzahl der W.E.T. AG-Aktien, für die das vorgenannte öffentliche
Übernahmeangebot bis zum 4. August 2003, 13:00 Uhr Ortszeit Frankfurt
am Main, angenommen worden ist, zuzüglich der Gesamtzahl der aufschiebend
bedingt erworbenen W.E.T. AG-Aktien, beläuft sich auf
2.403.077 W.E.T. AG-Aktien. Dies entspricht 75,10 % des Grundkapitals
und der Stimmrechte der W.E.T. AG.
Toronto, Kanada, den 5. August 2003
2026140 Ontario Inc.
Größe: 102 x 340 mm
__________________
viele grüsse

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