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Alt 16-09-2003, 08:54   #19
cade
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DGAP-WpÜG: Pflichtangebot < >; <WWGG.DE>

Bieter: Wasser und Gas Westfalen GmbH; Zielgesellschaft: Gelsenwasser AG

WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 35 Abs. l, 10 Abs. 3 WpÜG

Bieter:
Wasser und Gas Westfalen GmbH
Massenbergstraße 15-17
44787 Bochum

Zielgesellschaft:
GELSENWASSER AG
Willy-Brandt-Allee 26
45891 Gelsenkirchen

WKN: 776000
ISIN: DE0007760001

Die Angebotsunterlage wird unter http://www.dsw.de sowie
http://www.stadtwerke-bochum.de veröffentlicht.

Die Wasser und Gas Westfalen GmbH hat am 30, Juli 2003 einen - unter
verschiedenen aufschiebenden Bedingungen stehenden - Aktienkaufvertrag über den
Erwerb von 2.767.458 Aktien der GELSENWASSER AG ("Gelsenwasser-Aktien")
abgeschlossen. Am 8. September 2003 ist die letzte aufschiebende Bedingung -
mit Ausnahme der Kaufpreiszahlung - eingetreten, so dass der Wasser und Gas
Westfalen GmbH seitdem gemäß § 30 Abs. l Satz l Nr. 5 Wertpapiererwerbs- und
Übemahmegesetz ("WpÜG") 2.767.458 Stimmrechte zuzurechnen waren, das sind
80,51% der gesamten Stimmrechte der GELSENWASSER AG. Damit hat die Wasser und
Gas Westfalen GmbH am 8. September 2003 gemäß § 29 Abs. 2 WpÜG die unmittelbare
Kontrolle über die GELSENWASSER AG mit Sitz in Gelsenkirchen -
Wertpapierkennnummer: 776000 - erlangt.

Durch den vorgenannten Erwerb der Gelsenwasser-Aktien haben außerdem die
alleinige Gesellschafterin der Wasser und Gas Westfalen GmbH, die Wasser und
Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, und deren Komplementärin, die Jaguar
Industriebeteiligungen GmbH (zukünftig firmierend als "Wasser und Gas
Beteiligungsgesellschaft mbH"), sowie des weiteren die Dortmunder
Stadtwerke AG und die Stadtwerke Bochum GmbH als alleinige Gesellschafter der
Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG und deren Komplementärin jeweils
durch Zurechnung der Stimmrechte aus den Gelsenwasser-Aktien nach § 30 Abs. 1
Satz 1 Nr. l WpÜG ebenfalls am 8. September 2003 die mittelbare Kontrolle im
Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜG über die GELSENWASSER AG erlangt und halten seitdem
mittelbar 2.767.458 Stimmrechte an der GELSENWASSER AG (das sind 80,51 % der
gesamten Stimmrechte).

Darüber hinaus sind der Dortmunder Stadtwerke AG und der Stadtwerke Bochum GmbH
jeweils wechselseitig seit dem 14. Juli 2003 gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG 41.744
Stimmrechte aus den von der Dortmunder Stadtwerke AG bereits direkt gehaltenen
41.744 Aktien der GELSENWASSER AG (das sind 1,21 % der Stimmrechte) sowie
194.907 Stimmrechte aus den von der Stadtwerke Bochum GmbH bereits direkt
gehaltenen 194.907 Aktien der GELSENWASSER AG (das sind 5,67 % der Stimmrechte)
(zusammen "Alt-Aktien") zuzurechnen. Damit betrug der Stimmrechtsanteil der
Dortmunder Stadtwerke AG und der Stadtwerke Bochum GmbH an der GELSENWASSER AG
zum 8. September 2003 jeweils insgesamt 87,39 % (3.004.109 Stimmrechte).

Ferner haben die Stadt Dortmund als Alleinaktionärin der Dortmunder Stadtwerke
AG sowie die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum, die ewmr Energie-
und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH und die Stadt Bochum als
unmittelbare bzw. mittelbare Gesellschafter der Stadtwerke Bochum GmbH durch
jeweilige Zurechnung der Stimmrechte aus den Gelsenwasser -Aktien sowie der Alt-
Aktien jeweils nach § 30 Abs. l Satz l Nr. l WpÜG ebenfalls am 8. September
2003 die mittelbare Kontrolle im Sinne von § 29 Abs. 2 WpÜG über die
GELSENWASSER AG erlangt und halten seitdem jeweils mittelbar 3.004.109
Stimmrechte an der GELSENWASSER AG (das sind 87,3 9%).

Die Wasser und Gas Westfalen GmbH wird m Erfüllung ihrer Verpflichtungen und
derjenigen der Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, der Jaguar
Industriebeteiligungen GmbH (zukünftig firmierend als "Wasser und Gas
Beteiligungsgesellschaft mbH"), der Dortmunder Stadtwerke AG, der Stadt
Dortmund, der Stadtwerke Bochum GmbH, der Holding für Versorgung und Verkehr
GmbH Bochum, der ewmr Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH
und der Stadt Bochum aus § 35 WpÜG an die außenstehenden Aktionäre der
GELSENWASSER AG ein Pflichtangebot richten. Die Angebotsunterlage für das
Pflichtangebot wird nach §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 3 Satz l Nr. l WpÜG unter
http://www.dsw.de sowie unter http://www.stadtwerke-bochum.de im Internet
veröffentlicht werden.

15. September 2003

Wasser und Gas Westfalen GmbH
Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG
Jaguar Industriebeteiligungen GmbH (zukünftig firmierend als "Wasser und Gas
Beteiligungsgesellschaft mbH")
Dortmunder Stadtwerke AG
Stadt Dortmund
Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum
ewmr Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH
Stadt Bochum

Ende der Mitteilung (c)DGAP 15.09.2003
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Notiert: GELSENWASSER AG:
Amtlicher Handel in Berlin-Bremen, Düsseldorf und Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Hamburg
__________________
viele grüsse

cade
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