damals hat er sich ja von einer verhandlung freigekauft.
heute geht das nicht mehr.
der damalige prozess hat eine gesetzesänderung nach sich gezogen, damit derartige "freikaufaktionen" nicht mehr erfolgen können.
fakt ist jedoch: damals gab es keine beweise, lediglich die
beschuldigungen der familie, die seitdem in wohlstand lebt.
heute ist ein zrückziehen der anklage nicht mehr möglich,
aber gegen eine entsprechende summe könnte man ja
die sache anders auslegen.
nicht mit betäubungsmittel vollgestopft und mißbraucht,
sondern lediglich etwas baldrian zum einschlafen und
dann ins bett gebracht und zugedeckt...
promis sind natürlich immer der gefahrt ausgesetzt,
durch solche gegebenheiten erpreßbar zu sein.
andersherum: wer sich (wie m.j.) in gefahr begibt, kommt darin um...
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have a nice day
wh
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